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Neue Heimat: BGAG muß blechen

■ Gewerkschaftsholding muß der Neue Heimat NRW rund 58 Millionen Mark zuführen, um innerhalb von sechs Wochen den Entzug der Gemeinnützigkeit abzubiegen

Düsseldorf (ap) - Die gewerkschaftseigene Beteiligungsgesellschaft BGAG muß der Neuen Heimat Nordrhein–Westfalen innerhalb der nächsten sechs Wochen rund 58 Millionen Mark zuführen, die dem Vermögen der Tochtergesellschaft aufgrund von Verstößen gegen das Gemeinnützigkeitsgesetz entzogen wurden. Andernfalls droht der Gesellschaft, der in NRW rund 43.000 Wohnungen gehören, der Entzug der Gemeinnützigkeit und damit wahrschein lich der Konkurs. Einem entsprechenden Entscheidungsvorschlag des Regierungspräsidenten in Düsseldorf stimmte der NRW– Wohnungsbauminister Zöpel am Montag nach Gesprächen mit Vertretern des Bundesfinanzministeriums und der Oberfinanzdirektion (OFD) Düsseldorf zu. Die OFD hatte zunächst den Entzug der Gemeinnützigkeit gefordert, da die Regionalgesellschaft der NH massiv gegen das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz verstoßen habe. Die Behörde warf dem Baukonzern Bilanzmanipulationen, unzulässige Risikogeschäfte, verbotene Gewinnausschüttungen, aber auch Gewährung von Vorteilen an Dritte und konzerneigene Firmen sowie riskante Beteiligungen an zweckfremden Unternehmen vor. Das Ministerium teilte am Montag mit, die OFD habe sich mit der Entscheidung einverstanden erklärt und werde keine Rechtsmittel dagegen einlegen.

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