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Neue ErbschaftssteuerKoalition findet Kompromiss

Die Koalition beschließt höhere Freibeträge für Ehegatten und Kinder. Dafür müssen entfernte Verwandte jetzt mehr Steuern zahlen.

Villa geererbt? Ehegatten müssen bis zu einem Immobilienwert von 500.000 Euro keine Steuern zahlen. Bild: ap

BERLIN taz Weniger Menschen sollen künftig Steuern auf ihre Erbschaften zahlen als heute. Darauf haben sich gestern die Spitzen der großen Koalition geeinigt. Rückwirkend ab 1. Januar 2007 werden höhere Freibeträge für Ehegatten, Kinder und Enkel gelten.

Eine Witwe, die von ihrem verstorbenen Mann ein Haus erbt, braucht künftig bis zu einem Immobilienwert von 500.000 Euro keine Steuern mehr zu überweisen. Gegenwärtig liegt der Freibetrag noch bei 307.000 Euro. Kinder haben künftig einen Freibetrag von 400.000 Euro (bislang 205.000), Enkel von 200.000 Euro (51.200). Die Koalition will damit höhere Immobilienwerte ausgleichen, die sie auf Anordnung des Bundesverfassungsgerichts zur Grundlage der Berechnung machen muss. Damit die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer aber nicht unter 4 Milliarden Euro pro Jahr sinken, sollen entferntere Verwandte mehr zahlen. Bei dieser Gruppe werden die höheren Immobilienwerte nicht durch großzügige Freibeträge ausgeglichen. Die heute geltenden Steuersätze will die große Koalition in allen drei Steuerklassen beibehalten. Für nichteheliche Lebenspartner bleibt es zwar bei den schlechteren Steuersätzen, sie erhalten aber bessere Freibeträge.

Begünstigt werden außerdem die Erben von Firmen. 85 Prozent des vererbten Unternehmenswertes sollen nicht mehr besteuert werden, wenn der Betrieb 15 Jahre lang fortgeführt wird und eine bestimmte Lohnsumme an die Beschäftigten auszahlt. Die eigentlich fällige Erbschaftsteuer wird in diesen Fällen gestundet. Der Kompromiss soll noch dieses Jahr Gesetz werden.

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