Netflix-Verbot in Cannes: Kino und Internet? Zwei Paar Schuhe

Cannes bleibt Cannes, ändern will man nichts. Die Festivalleitung hat nun Netflix-Filme vom Wettbewerb ausgeschlossen. Richtig so?

Zahlreiche Fotografen am roten Teppich

Cannes' roter Teppich ist sehr beliebt; auch Netflix nutzte ihn gern zu Werbezwecken. Das ist nun vorbei Foto: dpa

BERLIN taz | Es gilt als frauenfeindlich, elitär, versnobt, launisch, anachronistisch, deutschen Produktionen gegenüber eher abgeneigt – und erfreut sich doch großer Beliebtheit, Jahr für Jahr. Die Rede ist vom Filmfestival von Cannes, einem der wichtigsten Festivals weltweit. Manche sagen gar, es sei das Festival schlechthin.

Thierry Frémaux, der künstlerische Leiter, hat nun ein Zeichen gesetzt, das manche als mutig und wegweisend, andere als aus der Zeit gefallen bezeichnen. Nein, es geht nicht um das Verbot von Selfies am roten Teppich – peinlich seien die, ärgert sich Frémaux, doch ab diesem Jahr sei Schluss damit! Es geht um den Ausschluss von Netflix-Produktionen aus dem Hauptwettbewerb, also aus dem Rennen um die Goldene Palme.

Im vergangenen Jahr liefen zwei Netflix-Produktionen im Hauptwettbewerb – „Okja“ von Bong Joon-ho und „The Meyerowitz Stories“ von Noah Baumbach. Während der Vorführung von „Okja“ kam es zu Buh-Rufen, als das Logo von Netflix zu Beginn aufleuchtete. Dann gab es auch noch technische Probleme, so dass die Vorstellung kurzerhand unterbrochen wurde.

Dennoch kamen beide Filme beim Publikum recht gut an. Bei der Preisverleihung gingen sie aber leer aus. Dafür hatte Jury-Präsident Pedro Almodóvar gesorgt. Ein Film, der nicht mal im Kino laufe, komme in seinen Augen nicht für die Goldene Palme infrage. In Frankreich haben es beide Filme nicht ins Kino geschafft, obwohl sich Frémaux mit Nachdruck dafür eingesetzt hatte. Netflix hatte eingewilligt, den Streifen zeitgleich mit der Internet-Freigabe in ausgewählten französischen Kinos zu zeigen, allerdings weniger als eine Woche lang.

Christophe Tardieu

Netflix' Vorgehen ist die perfekte Repräsentation von US-amerikanischem Kulturimperialismus

Ein gleichzeitiger Start ist mit dem französischen Gesetz allerdings nicht kompatibel. Dieses sieht vor, dass ein Film erst drei Jahre nach seinem Kinostart auf Streaming-Plattformen gezeigt werden darf – man nennt das „die französische Ausnahme“. Netflix wiederum wollte nicht drei Jahre warten, bevor es den Film selbst zeigt.

Christophe Tardieu, Leiter der staatlichen Filmförderanstalt CNC, nannte die Netflix-Taktik dem New Yorker gegenüber „die perfekte Repräsentation von US-amerikanischem Kulturimperialismus“. „Ich bedauere Netflix' Einstellung, die eine komplette Unnachgiebigkeit zeigt“, sagte er, „sowie die Weigerung, die französische Ausnahme zu verstehen und zu akzeptieren.“

Rückblickend sagte Frémaux in einem kürzlich erschienenen Interview mit dem Magazin Le Film français: „Letztes Jahr bei der Auswahl dieser zwei Filme glaubte ich noch, Netflix überzeugen zu können, einem Kinostart [in Frankreich] zuzustimmen. Das war anmaßend von mir.“ Sein Fazit? „Die Geschichte des Kinos und des Internets, das sind zwei paar Schuhe.“

In Südkorea, der Heimat des Regisseurs von „Okja“, sind die Gesetze nicht ganz so streng: Dort müssen nur drei Wochen Abstand eingehalten werden zwischen Kinostart und Freigabe auf der Streaming-Plattform. Doch auch daran wollte sich Netflix nicht halten: Zeitgleich sollte „Okja“ dem Online- und Kino-Publikum zur Verfügung gestellt werden. Daraufhin schlossen sich die Betreiber der größten Kinoketten zusammen und protestierten – erfolgreich: „Okja“ lief nur in ein paar Indie-Kinos. Viel Geld hat er in Südkorea nicht eingespielt.

Wie sich Frémaux‘ Entscheidung auswirken wird, wird sich erst noch zeigen. Noch ist unklar, ob das Festival von Cannes es sich erlauben kann, aktuellen Entwicklungen einen derart starken Riegel vorzuschieben – beziehungsweise ob es sich mit dieser rigiden, ziemlich konservativ anmutenden Politik mittel- bis langfristig als eines der wichtigsten Festivals weltweit behaupten können wird.

Konsequent oder rückwärtsgewandt?

Die Reaktionen fallen sehr gemischt aus. Die einen finden den Ausschluss konsequent und sind der Meinung, dass Frémaux der Tradition des Kinos ein Zeichen setze, ja vielleicht sogar zur Rettung der Branche beitrage. Die anderen ärgern sich über seine vermeintliche Rückwärtsgewandtheit und prophezeien, Cannes werde schon bald in der Bedeutungslosigkeit versinken.

Manche behaupten gar, das Festival lasse sich qualitativ hochwertige Filme entgehen. Denn immer wieder wird Netflix zugute gehalten, künstlerisch gewagten, nicht unbedingt massentauglichen Projekten eine Chance zu geben (und diese nicht nur zu zeigen, sondern auch gleich selbst zu produzieren). Ein Beispiel ist Martin Scorseses neuer Film „The Irishman“. Dieser wird durch die neuen Regeln nie ins Rennen um die Goldene Palme gehen können.

Dabei sind Netflix und Konsorten – auch Amazon und Apple sind unter den Playern – gar nicht komplett von der Teilnahme in Cannes ausgeschlossen, sondern nur vom Hauptwettbewerb. In den Nebenreihen dürfen sie weiterhin Filme einreichen – und gerade da, allen voran in der zweitwichtigsten Sektion „Un Certain Regard“, laufen oft die anspruchsvolleren Filme. Kritiker frotzeln, das sei für Netflix uninteressant, denn dem Anbieter sei es primär um den Glamour am roten Teppich gegangen. Und der ist nun mal Wettbewerbsfilmen vorenthalten.

Netflix hat sich bislang nicht öffentlich geäußert. Eine Antwort auf eine Anfrage der taz steht noch aus.

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