Neonazis in Zossen: Weitere Anklage nach Brandanschlag
24-Jähriger muss wegen Anstiftung zum Feuerlegen am Haus der Demokratie vor Gericht. Er gilt als Kopf lokaler Neonazis. Demokratie-Initiative hofft auf "umfassende Aufklärung" weiterer Angriffe.
Der Fall hatte viele erschüttert: Ende Januar 2010 zündeten zwei Jungnazis im brandenburgischen Zossen (Teltow-Fläming) das Haus der Demokratie an. Die Baracke, in der sich auch eine Ausstellung zu jüdischem Leben befand, brannte komplett nieder. Das Haus war erst im September 2009 eröffnet worden. Nach einem ersten Prozess wurde nun eine weitere Anklage gegen den lokalen Kameradschaftsführer, den 24-jährigen Daniel T., erhoben - wegen Anstiftung zur Brandstiftung.
T. wird vorgeworfen, den Feuerlegern, einem 16- und einen 15-Jährigen, den Grundriss des Hauses gezeigt und das Geld für die Busfahrt zum Tatort gegeben zu haben. Der Prozess gegen die beiden Jungen wegen schwerer Brandstiftung war Ende Juli eingestellt worden. Der 16-jährige Haupttäter verfüge nicht über die sittliche Reife, um das Unrecht der Tat einsehen zu können, so die Richter. Sie ordneten seine Unterbringung in einem Heim an. Der Tatbeitrag des Jüngeren wurde als gering gewertet.
Jörg Wanke, Sprecher der Initiative "Zossen zeigt Gesicht", begrüßte die neuerliche Anklage. "Na endlich!", kommentierte er die Nachricht. Der erste Prozess sei juristisch ins Leere gelaufen und habe nach außen keinen Eindruck auf die lokale Neonaziszene hinterlassen. Nun bestehe die Chance, den Brand umfassend aufzuklären und Hintermänner zur Verantwortung zu ziehen, so Wanke. "Es war immer unsere Ansicht, dass die beiden Jüngeren nicht allein gehandelt haben konnten." Daniel T. sei Kopf der lokalen rechtsextremen Szene, sorge "fast wöchentlich für Schlagzeilen". "Der Prozess kann hoffentlich auch die nicht aufhörenden Angriffe und Morddrohungen gegen Neonazigegner aufklären", hofft Wanke.
Das Gericht war davon ausgegangen, dass die Brandstifter Daniel T. imponieren wollten. T. gilt als Anführer der "Nationalen Sozialisten Zossen", ist mehrfach vorbestraft. Im Februar wurde er für ein "den Staat und seine Symbole verunglimpfendes" Flugblatt verurteilt. Für den jetzigen Prozess hat die Staatsanwaltschaft zwölf Zeugen und zwei Sachverständige benannt. Der Prozessbeginn ist noch offen.
Zossen gilt als rechtsextremer Schwerpunkt in Brandenburg. Die im Januar 2009 gegründete Initiative "Zossen zeigt Gesicht" hat im Sommer ein neues Domizil für ihr Haus der Demokratie gefunden, das demnächst ausgebaut werden soll.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
Starten Sie jetzt eine spannende Diskussion!