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Neonazi-Aufmärsche in DresdenLinke und Rechte trennen

Das Verwaltungsgericht Dresden will den polizeilichen Notstand verhindern. 2010 sei mit der Blockade das Demonstrationsrecht der Nazis verletzt worden.

12.000 linke Gegendemonstranten verhinderten 2010 den Aufmarsch der Neonazis in Dresden. Diese klagten dagegen und hatten damit Erfolg. Bild: reuters

BERLIN taz | Die Polizei muss linke und rechte Demonstranten schon im Ansatz trennen, um einen polizeilichen Notstand zu verhindern. Das fordert das Verwaltungsgericht Dresden in der jetzt vorgelegten Begründung zu einem Beschluss vom Januar. Damals hatte das Gericht der Polizei vorgeworfen, dass sie im Februar 2010 einen rechten Trauermarsch nicht gegen linke Blockaden durchsetzte. Dabei sei das Demonstrationsrecht rechter Gruppen verletzt worden.

Die der taz vorliegende Begründung des Beschlusses ist von großer praktischer Bedeutung. Schließlich sind in Dresden am 13. und 19. Februar neue rechte Aktionen mit Bezug auf die allierte Bombardierung der Stadt (1945) geplant. Auch die Linke hat wieder Blockaden der rechten Demos angekündigt, vor allem für den 19. Februar. Die Polizei dürfte sich also an den Vorgaben des Gerichts orientieren.

Im Jahr 2010 hatte die Polizei den Rechten nicht gestatttet, loszumarschieren, weil die Route von bis zu 12.000 linken Gegendemonstranten blockiert war. Das galt damals als großer Erfolg der Antifa. Dagegen klagte die Junge Landsmannschaft Ostdeutschland (als Demo-Veranstalterin) und hatte jetzt Erfolg.

In der Begründung seines Urteils betont das Dresdner Verwaltungsgericht zunächst den hohen Rang des Demonstrationsrechts, das auch gegen Störungen von Gegnern durchgesetzt werden müsse. Die Polizei sei "Garant der Versammlungsfreiheit". Maßnahmen müssten sich zunächst gegen die (linken) Störer richten. Nur im unvermeidbaren "polizeilichen Notstand" wäre ein Eingriff in den Ablauf der geplanten (rechten) Demo zulässig gewesen. Von polizeilichem Notstand spricht man, wenn Maßnahmen gegen Störer nicht möglich oder erfolgversprechend sind.

Ob ein solcher Notstand vorlag, bezweifeln die Richter jedoch. So habe sich die Polizei damals nicht auf einen Notstand berufen. Mit 42 Hundertschaften sei sie auch gut ausgestattet gewesen. Dagegen seien teilweise nur 900 Gegendemonstranten auf der "Abzugsstrecke" der Rechten gestanden.

Jedenfalls aber habe die Polizei den Notstand "sehenden Auges" entstehen lassen, ohne gegenzusteuern. Das polizeiliche Konzept sah zwar vor, rechte Demonstranten und linke Gegner auf unterschiedliche Elbufer zu verteilen. Die Polizei habe aber nichts dafür getan, dieses Konzept umzusetzen. So habe sie zum Beispiel zugelassen, dass tausende blockadewillige Linke mit Bussen in die Nähe der rechten Auftaktkundgebung fahren konnten.

An keiner Stelle erwähnt das Dresdner Urteil, dass sich auch linke Blockierer auf die Demonstrationsfreiheit berufen können.

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23 Kommentare

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  • K
    krümelkeks

    @ichbinich:

    "Warum stellen sich nicht einfach die Linken Gruppen hin und melden VORHER nen Haufen Demonstrationen überall an.

     

    Dann hätten doch die Nazis garkeine Chance mehr irgendwas genehmigt zu bekommen oder seh ich da was falsch?"

     

    ja, das siehst du falsch. zumindest in Dresden zählt es nicht, wer zuerst anmeldet, wenn der Gegenpart eine Nazianmeldung ist. So wurde 2009 der Startpunkt der Nazidemo vom Zwingerteich (wegen der Nähe zur bürgerlichen GeDenken Kundgebung am Theaterplatz)auf den Platz am Hauptbahnhof verlegt, obwohl dort der angemeldete Startpunkt der antifaschistischen Gegendemo war, welcher dafür zum Albertplatz (andere Elbseite) zwangsverlegt wurde.

  • Q
    Querulant

    @Bart

     

    Das ist nicht schizophren, das ist deren ganz klare Strategie. Und neu ist sie auch nicht. Die Nazidiktatur wurde auf den Fundamenten der Weimaerrepublik erschaffen nachdem dieser Rechtsstaat systematisch mit rechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln ausgehöhlt wurde.

     

    Genau darum heißt es ja auch immer Wachsam zu sein!

  • B
    Bart

    Mir wäre es als Nazi durchaus peinlich, mich auf Rechte zu berufen (Meinungs-, Versammlungsfreiheit et al.), die ich sofort abschaffen würde, wäre ich an der Macht. Das ist schon ganz schön schizophren, dieses Vorgehen.

    Genauso wie der Zwang der Justiz, jemandem Rechte zugestehen zu müssen, der diese zutiefst ablehnt. Aber das muss wegen der blinden Justicia so sein...

    Und das ist auch gut so, denn ich denke nicht, dass es etwas bringt, ideologische Fronten zu betonieren, indem man den Andersdenkenden Rechte abspricht oder Drohungen ausspricht ("Keine Rechte für Rechte!" oder "Nazis auf's Maul"). Da ist man schnell in den selben totalitären Denkmustern drin wie die politischen "Feinde".

    Eine andere Möglichkeit die Nazidemo zu stoppen, abgesehen von der Evakuierung der kompletten Stadt, wäre auf die Solidarität der Polizei mit den Gegendemonstranten zu setzen. Das würde nicht nur ein gewaltiges Zeichen gegen rechts setzen, sondern auch ein weiteres Feindbild linker Demonstranten ("Die scheiß Bullenschw...") relativieren. Naja, ist aber wohl leider genauso realistisch wie die Evakuierung...

  • O
    Olli

    Das Urteil sowie die sich abzeichnende Strategie der Ordnungsbehörden/Polizei verdeutlichen den Unterschied zwischen Political Correctness und Rechtsstaat.

     

    Zivilcourage ist nötig und wichtig, ebenso ein Zeichen zu setzen-hierzu ist die Menschenkette ein geeignetes Mittel.

     

    Was aber nicht sein kann- und das bestätigt die Rechtssprechung mehr und mehr- das die Sitzblockade die letzte Instanz in diesem Lande ist.

  • I
    Ichbinich

    Was ich nicht ganz kapiere.

     

    Wie kann es denn überhaupt passieren dass die Rechten ständig die Routen da genehmigt bekommen?

    Warum stellen sich nicht einfach die Linken Gruppen hin und melden VORHER nen Haufen Demonstrationen überall an.

     

    Dann hätten doch die Nazis garkeine Chance mehr irgendwas genehmigt zu bekommen oder seh ich da was falsch?

     

    Ansonsten hätte die Idee dass einfach keiner auf der Strasse ist und die dort alleine demonstrieren natürlich Charme, nur durchsetzbar ist das sicher nicht...

  • HS
    hitit@ stefan

    warst du mal in der dresden city, neustadt, etc...

    evtl. sogar letztes jahr?

    wieso redest du da von "national befreiten zonen" in denen sich kein passiver widerstand entwickeln kann??

    versteh ich nicht...naja,@mir dazu:

    guter gedanke!!! prinzipiell echt vorstellbar, leider nicht dieses jahr, das läst sich nicht im nötigen umfang organisieren und finanzieren, aber (leider) darf man ja für das nächste jahr und überhaupt planen...gogogo!

  • T
    Thomas

    Mit Blick darauf, das am Sonntag die politischen Erben von Völkermördern die Dresdner Innenstadt dominieren, finde ich die Diskussion um Versamlungs- und Meinungsfreiheit völlig unangebracht.

     

    Am Holocaust sind nicht nur führende NSDAP-Mitglieder schuldig, daran hat sich sowohl passiv als auch aktiv ein ganzes Volk beteiligt. Mit diesem geschichtlichen Hintergrund sollte Deutschland sensibler umgehen.

     

    Man kann politischen Strömungen, die verbal wiederholen und feiern, was vor über 60 Jahren Leid und Elend hervorgerufen hat, nicht die gleichen demokratischen Rechte einräumen. Der Staat sollte zumindestens Protestkultur gegen faschistische Strukturen fördern oder ermöglichen und nicht verhindern und beschränken.

     

    @Christian: Deine Paragraphenreiterei, die gerade in Öffentlichkeit und Justiz Hochkonjunktur hat, ist von den Nazis gern genutzte Strategie, sich,

    immer im Bereich der rechtlichen Grauzone, ganze Stadtzentren zur Bühne zu machen.

    Die lachen sich doch tot, das wir die, trotz ihrer häufigen öffentlichen Entgleisungen, immer noch nach demokratischen Recht tolerieren müssen.

     

    Ich bin traurig, das in diesem Land das Andenken der Opfer mit Füssen getreten wird.

  • P
    Peter

    Der Schluss des Artikels verkennt leider die Rechtslage: Gegendemonstranten können sich natürlich auf die Versammlungsfreiheit berufen, wenn sie ihrer negativen Meinung über die Anlassversammlung Ausdruck verleihen wollen. Sie können sich aber nicht auf die Versammlungsfreiheit berufen, wenn es um eine Blockade der Anlasskundgebung geht.

     

    Stellen Sie sich doch einmal vor, was andernfalls gelten würde: Dürften viele blockadewillige Rechte eine Demonstration der Linkspartei blockieren und sich dafür auf die Versammlungsfreiheit berufen?

     

    Politisch mag das nicht dasselbe sein - juristisch ist es dasselbe.

  • SM
    Stefan@ mir

    "Denkt drüber nach, Spontanidee von mir"

     

    Okay, spontan drüber nachgedacht und spontan fielen mir einige sog. "National Befreite Zonen" ein, in denen sich niemand mit z.B. dunkler Hautfarbe mehr sicher fühlen kann, weil er jeden Moment Opfer eines Naziübergriffs werden kann. Was ebenfalls ein Merkmal dieser Zonen ist, ist die Tatsache, dass sich niemand den Nazis entgegenstellt und ihnen die Straße streitig macht/gemacht hat. Noch ein Beispiel: An sehr vielen Orten, wo die NPD im Parlament sitzt, gibt und gab es kaum Widerstand (auf der Straße) gegen die Nazis. Deswegen halte ich Deine Idee für absolut nicht angemessen.

    Und noch was zur Meinungsfreiheit:

    Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen!

  • A
    alleanderen

    der schutz des demonstrationsrechts steht außer frage und in einer pluralistischen demokratie reicht sie auch hin bis zu meinen politischen gegnern, aber neonazis reichen in ihrer überzeugung über die palette des rechtstaatlichen hinaus, auch wenn sie geschickt auf verbotene symbole verzichten, sie verletzen bei jeder ihrer "demonstrationen" unsere verfassung. bleiben wir also konsequent, wenn wir über recht streiten; jede dieser "trauermärsche" müsste aufgelöst werden, von der polizei, es wäre verhältnismäßig! wer daran zweifelt, sollte hingehen und anschauen wie geschützt sie ihre grundgesetzfeindlichen parolen grölen.

  • K
    krümelkeks

    naya, dresden hat sich schon immer stark für die nazis eingesetzt. so wurde 2009 fast die halbe stadt (durch die polizei) freigeräumt, damit die nasen fast ohne polizeibegleitung aufmaschieren konnten, letztes jahr wurde der aufmarsch wegen der menschenkette der oberbürgermeisterin auf die neustädter seite verlegt, im zuge dessen wurden alle anderen anmeldungen auf neustädter seite untersagt...

    dieses jahr ist es wieder so, das alles, was nicht cdu oder nazi ist auf der altstädter seite verboten wurde. so auch eine kundgebung der grünen (seit jahren am selben ort angemeldet), weil 1km entfernung offenbar nicht weit genug weg ist. die menschenkette ist weit vor der nazidemo zuende und kommt, wie könnte es anders sein auch nicht annähernd in die nähe derer. jedes jahr heisst es in dresden zu den naziaufmärschen für alle, die der polizei nicht passen, dass an den elbbrücken schluss mit bewegungsfreiheit ist.

    mit dem demonstrationsrecht nimmt es die stadt dresden sonst aber eigentlich nie so genau, alles, was irgendwie links erscheint hat normalerweise von vornherein massive schikanen hinzunehmen. es sei denn, es ist ne nazidemo. die wird mit allen mitteln hofiert, durchgeprügelt und alles, was irgendwie stören könnte schon hunderte von metern entfernt "aufgehalten".

    mich würde es nicht wundern, wenn die dresdner stadtratsspitze, die oberbürgermeisterin und das ordnungsamt eines tages geschlossen zur npd übertreten würde....

  • R
    RedHead

    Ein schlechtes Urteil für den Frieden der Stadt Dresden. Ich glaube, die Richter leiden mal wieder an völligen Realitätsverlust. Vom der Rechtsstaatlichkeitsideologie her gesehen, mag das Urteil korrekt sein, aber wenn man jetzt Polizisten dazu zwingen will, einen Einsatz durchzuziehen, den sie sich eigentlich nicht zutraut, dann sind wir kurz davor, dass es Tote gibt.

  • P
    Philip

    @christian:

     

    Zitat:"[...]Polizei und Sicherheitsrecht hier ganz klare Regelungen trifft." Die Rechtsauslegung trifft genau keine klaren Regelungen. Denn und das vorliegende Streitpunkt durch die verhandelnden Richter konnte und wurde nicht eingegangen, fraglich ist, wie das "Gegen"-Demonstrationsrecht anderer pol. Akteure zu bewerten ist.

     

    Will sagen, bis heute wird auf das Prinzip "zivilen Ungehorsams" (hier Sitzblockade) im Rahmen der Rechtsfortbikdung nicht eingegangen. Ehe sporadische und halbherzige Definitionsversuche zeichnen das Bild der Juristen an diesem Punkt. Diffuser wird es, nähert Mensch sich dem inkohärenten Begriff "Nötigung".

     

    Es gilt (E. Käsnter)

    Man darf die Völker ins Verderben hetzen,

    weil das den Regeln ihrer Welt entspricht.

    Doch sich der Bosheit hilfreich widersetzen,

    das darf man nicht! ("?" eig. Ergänzung)

  • N
    nazifeind

    ...2010 sei mit der Blockade das Demonstrationsrecht der Nazis verletzt worden...

    Nazis haben keine Rechte.

  • Q
    Querulant

    @P.Haller

     

    und wieso sollen alle Gegendemonstranten denn links sein? Oder ist per definition alles links was nicht rechts steht? Es gibt auch demokratischen Antifaschismus!

  • VM
    von mir

    Stellt euch ein Dresden vor, in dem die Nazis durch verweiste Straßen laufen und die Straßen geschmückt sind mit sämtlicher Antifaschistischer, demokratischer und friedliebender Propaganda.

     

    Eine Stadt in der wärend des "Trauermarsches" die politisch aktive Stadtbevölkerung (Vor allem die Menschen aus den Häusern, die auf der Route der Nazis liegten) auf einer gemeinsamn Veranstaltung, fern vom Geschehen in ihrer eigenen Weise dem Tag gedenken (oder eben nicht).

     

    Straßen die völlig leer sind und auf denen sich jeder Nazi fragen würde: "Was zum Kuckuck mach ich hier, keinen interessierts was ich sagen will"

     

    Sicher, viele werden sich fragen wie das gehen soll und wer das finanziert.

    Das Geld was momentan in Werbung, Material und sämtliche Kosten, die das Bündnis und die Organisationen zahlen um die Blockierung vorzubereiten könnte in die eine Veranstaltung investiert werden um die Menschen, die auf den Straßen entlang der Route wohnen zu der tollen "Gegenveranstaltung" einzuladen. (Mit Begrüßungsgetränk oder einer anderen Art von Anreiz um nicht zu hause zu bleiben)

    Die Stadt könnte ebenso mit finanzieren und so ihr "Gesicht" wahren, denn somit würde keiner gegen irgendwelche Gesetze verstoßen, die Meinungsfreiheit bliebe gewahrt.

     

    Denkt drüber nach, Spontanidee von mir

  • S
    Soma

    Die ganze Welt wird am 13. und 19. Februar nach Dresden schauen. Die Aussenwirkung einer Auflösung von Gegendemonstrationen mit Polizeigewalt wäre mehr als nur fatal!

    Bleibt nur zu hoffen, das die Einschränkung der Aufmärsche auch dieses Jahr wieder erfolgreich von mündigen Bürgern verhindert wird. Denn hier geht es nicht um Links gegen Rechts, sondern um den Erhalt der Demokratie - die von "rechten" Gruppen nicht angestrebt wird.

  • J
    jo-b

    "Die der taz vorliegende Begründung des Beschlusses..."

     

    Warum so geheimnisvoll? Soll das nach Exklusiv-Story klingen?

     

    Die Begründung ist längst online einsehbar. Aber verlinken ist leider noch nie eure Stärke gewesen...

     

    http://www.johannes-lichdi.de/fileadmin/user_upload/11-0208_Urteil-zum-13-02-2010.pdf

  • U
    unitedbrands

    @autor: erst jura studieren, dann anfangen, gerichtsenscheidungen zu rezensieren.

     

    christian (s.u.) hat alles wichtige dazu gesagt.

  • J
    Juri

    Dresden Nazifrei - auch 2011!

     

    Kein Platz für menschenverachtende Ideologien in unserer schönen Elbstadt.

     

    Wenn die Polizei dieses Jahr mit Tränengas und Wasserwerfer (zum Glück sind ja grad keine Minusgrade) gegen die Bürger Dresdens vorgeht (und das ist nicht nur die Antifa), muss sich Bürgermeisterin Orosz die Frage gefallen lassen, auf welcher Seite der Gesellschaft sie sich einordnet. Demokratisch-rechtsstaatlich oder totalitär-geschichtsrevisionistisch

  • C
    Christian

    Der letzte Satz des Artikels ist populistisch. Ohne die Ideologie der Nazi-Demonstrtanten in irgendeiner Form verteidigen zu wollen, muss einfach festgehalten werden, dass das Polizei und Sicherheitsrecht hier ganz klare Regelungen trifft. Geschützt werden soll grundsätzlich die zuerst genehmigte Demonstration und deren Grundrechte auf Versammlungs- und Meinungsfreheit. "Störer" sind alle Teilnehmer der "Gegen"-Demonstration, deren Ziel es ist, Andere in der Ausübung ihres Grundrechts zu behindern und damit dir öffentliche Sicherheit und Ordnung stören. Es geht hier also überhaupt nicht um die Versammlungsfreiheit der Gegendemonstranten. Andernfalls könnte nämlich jede Demonstration einer "Minderheit" mit Verweis auf die Mehrheit verhindert werden und man hätte ein autoriäres System ohne Minderheitenschutz. Insofern liegt das Gericht in seiner Begründung völlig richtig. Die Polemik des Autors sollte also entschieden zurückgewiesen werden.

  • P
    P.Haller

    Wer ist denn nun "Störer"?

    Die Rechten, weil sie unsere Demokratie und friedliches Zusammenleben stören,

    oder die Linken, weil sie die rechten Störer stören ?

    Oder meint das Verwaltungsgericht Dresden, dass die Nazis hier eigentlich gar nicht stören ?

     

    Aber ich denke, dass da evtl. unsere Fam.-Ministerin Auskunft geben könnte, die kennt sich da ja sehr gut aus, mit Extremismus und so.

  • D
    Daniel

    Das ist ziemlich absurd. Es gab einen Haufen angemeldeter Kundgebungen.

    Man kann nicht einfach die halbe Stadt für eine Demo sperren. Dadurch würde doch die Freizügigkeit aller Menschen unverhältnismäßig eingeschränkt werden.