Nebenwirkungen bei Medikamenten: Ärzte im Unklaren gelassen
Mediziner verklagen den Pharmakonzern GlaxoSmithKline. Der soll die Risiken des Antidiabetikums Avandia verschwiegen haben.
BERLIN taz | Es ist ein Novum in der Geschichte der juristischen Auseinandersetzungen mit der Pharmaindustrie in Deutschland: Mehrere Ärzte und ein ehemaliger Pharmamitarbeiter haben bei der Staatsanwaltschaft Hamburg Strafanzeige gegen die GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG erstattet.
Sie werfen dem Medikamentenhersteller Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz sowie das Heilmittelwerbegesetz vor. „Wir tun das aus Verantwortung gegenüber der Bevölkerung“, sagte Bruno Müller-Oerlinghausen, emeritierter Professor für Klinische Psychopharmakologie aus Berlin und bis 2003 Vorsitzender der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, der taz.
Gewöhnlich erstatten geschädigte Patienten derlei Anzeigen – etwa weil sie auf Schadenersatz hoffen. Den Ärzten geht es jetzt aber um anderes: Vertreter des Unternehmens GSK, das bis 2010 in Deutschland das Diabetes-Medikament Avandia (Wirkstoff: Rosiglitazon) verkaufte, hätten gravierende Nebenwirkungen des Präparats auf Fortbildungsveranstaltungen für Mediziner nicht oder nur unzureichend erwähnt.
Wörtlich heißt es in der Anzeige: „Der Vertrieb des Arzneimittels wurde erst auf Verlangen der Arzneimittelbehörde beendet, obwohl die Beklagte spätestens seit 2007 sicher wusste, dass von dem Präparat bei bestimmungsgemäßem Gebrauch erhebliche gesundheitliche Gefahren für die behandelten Patienten ausgehen.“ Insbesondere sei GSK bekannt gewesen, dass die Einnahme des Medikaments ein erhöhtes Herzinfarktrisiko sowie die Gefahr kardiovaskulärer Erkrankungen bedeutete.
Mehr geschadet als geholfen
„Die Informationen in den von der Firma zu verantwortenden Fortbildungsveranstaltungen für Ärzte über diese Risiken waren völlig unzureichend“, kritisierte Müller-Oerlinghausen. Zu befürchten sei, dass Ärzte mit der Verordnung des Präparats manchmal mehr geschadet als geholfen hätten. „Es ist nicht auszuschließen, dass deswegen auch Patienten gestorben sind.“
Avandia ist nicht irgendein Diabetes-Medikament. In Europa wurde es im Jahr 2000 aufgrund erheblicher Bedenken wegen seiner Nebenwirkungen erst im zweiten Anlauf zugelassen – ausschließlich als Zusatz zur Behandlung des Typ-2-Diabetes bei nicht ausreichender Wirksamkeit anderer Wirkstoffe. Dank massiver Werbekampagnen stieg Rosiglitazon jedoch binnen wenigen Jahren nach Angaben des pharmakritischen Medizinerinformationsdienstes arznei-telegramm aus Berlin „zum weltweit meist verkauften Antidiabetikum mit Jahresumsätzen bis zu 3,3 Milliarden US-Dollar“ auf.
Die Unterzeichner der Strafanzeige, darunter Roland Holtz, ehemaliger Mitarbeiter verschiedener Pharmaunternehmen aus Hildesheim, der sich für unabhängige ärztliche Fortbildungen einsetzt, stützen ihre Vorwürfe auf Auswertungen von GSK-Studien, Veröffentlichungen im Forschungsmagazin New England Journal of Medicine, interne Firmendokumente sowie Warnhinweise und Stellungnahmen des arznei-telegramms. Die Unterlagen stammen aus dem Zeitraum zwischen 2004 und 2010. Müller-Oerlinghausen: „Die Firma hat wissend Ärzte nicht zureichend informiert und damit Patienten gefährdet.“
Ruhende Zulassung
Ein GSK-Unternehmenssprecher teilte der taz zu all diesen Vorwürfen mit: „Uns liegt keine Strafanzeige vor, und wir wissen von dieser auch lediglich über Ihre Anfrage. Daher können wir uns dazu und zu den entsprechenden Fragen nicht äußern.“ Der Sprecher wies allerdings darauf hin, dass die Zulassung von Avandia 2010 „von der Behörde […] nicht widerrufen oder zurückgenommen“ worden sei. Vielmehr habe die EU-Arzneimittel-Zulassungsbehörde EMA „im September 2010 empfohlen, die Zulassung der damals im Markt erhältlichen Diabetes-Medikamente von GlaxoSmithKline mit dem Wirkstoff Rosiglitazon ruhen zu lassen“. Und: Obwohl GSK „aufgrund der umfangreichen Studienlage auch weiterhin von einem positiven Nutzen-Risiko-Verhältnis überzeugt“ gewesen sei, habe das Unternehmen „diesen Beschluss umgehend […] umgesetzt“.
Ein Sprecher des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte, der deutschen Aufsichtsbehörde, bestätigte diese Darstellung, sagte jedoch: „Eine ruhende Zulassung bedeutet, dass das Medikament faktisch nicht mehr verkehrsfähig ist.“ Die schlechte Aufklärung über Produktrisiken ist kein Einzelfall: „Oft sind das nichts anderes als zu Fortbildungsveranstaltungen umdeklarierte Werbeveranstaltungen“, sagte die Geschäftsführerin des Ärztenetzwerks Mezis, Christiane Fischer.
Der Skandal sei, so der Diabetologe Peter Sawicki, bis 2010 Leiter des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen, „dass die Ärztekammern für solche Veranstaltungen an Ärzte Fortbildungspunkte vergeben und die Fachgesellschaften bei Kongressen den Firmen dafür Raum, Publikum und einen Schein der Objektivität bieten“.
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