: Nebentätig?
Senat und Bürgerschaft streiten darüber, ob die Abgeordnetentätigkeit im Parlament für Beamte eine anmeldungspflichtige Nebentätigkeit ist oder nicht. Während der Senat auf der Anmeldepflicht beharrt, weist die Bürgerschaftskanzlei dies zurück. Für die Beamten hätte es erhebliche Folgen, wenn ihr politisches Mandat als Nebentätigkeit gelte. Dann dürften sie darauf nur acht Stunden pro Woche verwenden oder anderenfalls erhebliche finanzielle Einbußen hinnehmen. Der GAL-Abgeordnete Christian Maaß hat angekündigt, mit eienr Musterklage vor dem Verwaltungsgericht für Klarheit in dieser Frage sorgen zu wollen. Jeder fünfte Hamburger Abgeordnete ist beamtet.