Nato-Gegner wollen klagen: Keine Gnade für Demonstranten
Nato-Gegner werfen den Behörden in Baden-Württemberg "Verhinderungstaktik" vor und wollen nun klagen. In einem ersten Treffen hatte die Polizei erklärt, sie seien unerwünscht.
BADEN-BADEN taz Vor Beginn des Nato-Gipfels am 4. und 5. April in Kehl, Baden-Baden und Straßburg erheben die Organisatoren von Anti-Nato-Protesten schwere Vorwürfe gegen die Behörden. Am Mittwoch gab es ein Treffen im Regierungspräsidium Karlsruhe zwischen Verwaltung, Bundes- und Landespolizei sowie dem bundesweiten Vorbereitungskreis "Nein zum Krieg, Nein zur NATO". Wie Teilnehmer berichten, seien sie von Polizeibeamten nicht nur abwertend geduzt worden, es seien in Bezug auf die angekündigten Demonstrationen auch Sätze gefallen wie: "Wir wollen Sie nicht. Wir haben Sie nicht eingeladen."
Die Polizei habe zudem angekündigt, man werde "gnadenlos" sein und mit harter Hand vorgehen, sollten Auflagen der Behörden wie etwa Sperrzonen verletzt werden. Das Regierungspräsidium Karlsruhe gab gestern bis Redaktionsschluss keine Stellungnahme dazu ab. In dem Gespräch ging es um Routen für Demonstrationen in Baden-Baden und Kehl sowie um die Einrichtung von Infoständen in beiden Städten.
"Es wird von offizieller Seite erzählt, Proteste würden ermöglicht und beschützt werden. Was man erfährt, ist genau das Gegenteil", sagte Monty Schädel von der Deutschen Friedensgesellschaft - Vereinigte Kriegsdienstgegner. Noch seien die Behörden weder mit den Infoständen noch den Demonstrationsrouten einverstanden. Die von den Städten angebotenen Plätze seien zudem ungeeignet, sagte Schädel. Dies gelte für sämtliche bisher geplanten Demonstrationen und Veranstaltungen rund um den Nato-Gipfel, zu denen Behörden ihre Zustimmung geben müssen - auf deutscher wie auf französischer Seite. Dort ist zudem ein geplanter Vertrag zwischen dem Anti-Nato-Bündnis und der Stadt Straßburg über ein zentrales Protestcamp diese Woche vorerst geplatzt.
Auf deutscher Seite wollen die Organisatoren die extra für den Protest gegründete zentrale Versammlungsbehörde nun zwingen, ihre Entscheidungen bis zum heutigen Freitag schriftlich mitzuteilen. Nur so könne man einer "Verhinderungstaktik" der Behörden begegnen, weil dann etwa Demonstrationsverbotszonen juristisch angefochten werden können.
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