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Nachtflüge

■ betr.: "Preßlufthammerterror", taz vom 22.8.90

betr.: “'Preßlufthammerterror‘ über Rhein-Main“,

taz vom 22.8.90

(...) In einer fett hervorgehobenen Überschrift steht: „Nachtflugverbot aufgehoben“. Dazu ist zu bemerken, daß es auch für den zivilen Luftverkehr am Frankfurter Flughafen kein Nachtflugverbot gibt. Mit minimalen Einschränkungen dürfen auch die zivilen Maschinen die ganze Nacht über starten und landen. Für militärische Flugzeuge gibt es weder ein Nachtflugverbot noch eine Einschränkung des Flugbetriebes in der Nacht. Die militärischen Maschinen dürfen zu jeder Zeit die ganze Nacht über starten und landen. (...)

Prof.Dr.med.R.Renk, Interessengemeinschaft zur Bekämpfung des Fluglärms e.V.

Rüsselshei

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