: Nachteile für Ost-Zivis
■ Dienst nach den alten Bestimmungen/ Kollegen im Westen erhalten mehr Geld
Berlin (taz) — Etliche Zivildienstleistende in den neuen Bundesländern haben noch nicht den Anschluß ans gesamtdeutsche Recht gefunden — sie leisten ihren Ersatzdienst weiterhin nach alten DDR-Bestimmungen ab. Angaben der „Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen e.V.“ zufolge bedeutet dies für Wehrdienstverweigerer, daß sie außerordentliche finanzielle Nachteile in Kauf nehmen und zum Teil auch Arbeiten ausführen müssen, zu denen sie nach westdeutscher Praxis überhaupt nicht verpflichtet sind.
So brauchen Verheiratete mit einem Kind und oder alleinerziehende Väter keinen Ersatzdienst zu machen. Ebenso all jene Zivis mit zwei Brüdern, die als normale Rekruten, Zivildienstleistende oder Bausoldaten ihren Dienst bereits hinter sich haben. Theologiestudenten sind allesamt von der Wehrpflicht ausgenommen.
Den Zivildienst leisten muß im übrigen nur, wer auch tauglich ist. Jedoch waren die Tauglichkeitskriterien der NVA andere, als die inzwischen gültigen. Deshalb können Zivildienstleistende in dem Gebiet der ehemaligen DDR einen Antrag auf Nachuntersuchung stellen.
Wer von den Ersatzdienstleistenden im Osten nicht aufpaßt, dem kann eine Menge Geld durch die Lappen gehen. Nach herkömmlichem DDR-Recht erhielt (und erhält!) ein Zivi täglich 10 Mark, von denen er noch Verpflegung, Bekleidung und vieles andere zu zahlen hat.
Nach dem jetzt geltenden bundesdeutschen Zivildienstgesetz hat er jedoch Anspruch auf täglich 11,50 Mark, ab dem siebten Monat sogar auf 13 Mark plus 2,20 DM Bekleidungsgeld und kostenlose Verpflegung. Hinzu kommen Fahrtkosten, Wohnungs- sowie Weihnachtsgeld (390 Mark).
Den Abgang — nach voller Dienstzeit — verschönert schließlich ein Entlassungsgeld in Höhe von 2.500 Mark. Außerdem haben Familienangehörige Anspruch auf Leistungen nach dem bundesdeutschen Unterhaltssicherungsgesetz. Thomas Worm
Weitere Informationen:
Zentralstelle KDV, Dammweg 20, 2800 Bremen 1.
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