Nachruf auf eine Todeskandidatin

Irma K., Mörderin ihrer zwei Kinder, durfte überleben, weil kurz vor ihrer Exekution das Grundgesetz verkündet wurde. Die Abschaffung der Todesstrafe verdankt sich einer politischen Koalition, wie es sie nie wieder gab. Westdeutschlands letzte Todeskandidatin starb nun achtzigjährig in einem niedersächsischen Altersheim

von LUDGER FITTKAU
und FRIEDRICH KÜPPERSBUSCH

Wenn der Pfarrer auf dem niedersächsischen Dorffriedhof an diesem Wochenende das Grabgebet spricht, wird er eine Frau anonym und unbeachtet bestatten, der das neue Grundgesetz vor 51 Jahren buchstäblich den Hals rettete.

Irma K., Kriegerwitwe, sollte enthauptet werden. Das war 1949. Das Todesurteil hatte ein Gericht in Ahrweiler gefällt: Irma K., 29 Jahre, wurde für schuldig befunden, ihre beiden Kinder getötet zu haben. Die Leichen des fünfjährigen Sohnes Günter und der neunzehn Monate alten Tochter Karin waren am 16. November 1946 in ihrem Haus in der Winzergemeinde Bad Neuenahr gefunden worden. Die kleinen Körper wiesen Strangulationsmerkmale am Hals und Brandspuren auf.

Dass Irma K. damals im jungen Bundesland Rheinland-Pfalz das Fallbeil drohte, hatte sie wesentlich dem Christdemokraten Adolf Süsterhenn zu verdanken. Der knorrige Konservative schrieb die Todesstrafe „quasi über Nacht und von Hand“ in die neue Landesverfassung, erinnert sich sein Sohn.

Süsterhenn sen. stammte aus Köln, war Weggefährte und Freund Konrad Adenauers. Während der Nazizeit verteidigte der Jurist zunächst katholische Geistliche vor Gericht, bevor er sich mit Kurierdiensten dem Widerstand des 20. Juli anschloss. Gerade die Nazidiktatur war ihm Beispiel, für die Todesstrafe einzutreten: Es gebe ein natürliches Recht, das über den fehlerhaften, von Menschen gemachten Staat hinausrage, argumentierte der Christ Süsterhenn: „Auge um Auge, Zahn um Zahn“.

Die letzte Todeskandidatin stammte aus dem Saarland. Im katholischen Bergwerksdörfchen Quierschied wurde sie am 27. Juni 1920 geboren, als viertes von sechs Kindern der Eheleute Elisabeth und Johann Nikolaus S. Nachbarn der Familie erinnern sich heute, die Mutter sei eine „arme, aber gute“ Frau gewesen, „das Irm“ ein „lustiges Mädchen“. Der Vater lebt als eine Art üble Dorflegende bis heute in Erzählungen fort. Wegen „Unzucht an Kindern“ zu Zuchthaus verurteilt, war er als Gewalttäter gefürchtet. Ein greiser Nachbar will noch erlebt haben, wie er „die Jungens im Dorf mit dem Beil verfolgt“ hat.

Irma flieht sechzehnjährig aus der Enge Quierschieds in die Garnisonsstadt Koblenz. Kellnert, jobbt, erlebt, was ihr vor Gericht später als lockerer Lebenswandel zur Last gelegt werden wird. Verliebt sich in den jungen Soldaten Josef K., der – als das erste Kind unterwegs ist – an die Front gerufen wird. Josefs Familie lehnt die Verbindung der beiden ab, seine Brüder betonen noch heute, dass man „die Asoziale nicht passend für eine Beamtenfamilie“ fand.

Das Paar heiratet trotzdem. Josefs Familie betreibt sogleich die Scheidung – man wisse, dass Irma den Frontsoldaten hinterrücks mit „ehewidrigem Verhalten“ entehre. Im Sommer 1943 fällt Josef K. Und das Frontgericht scheidet den Toten von seiner Frau. Damit wird sie nicht zur leidlich versorgten Witwe, sondern schuldig geschieden – und mittellos. Sie ist wieder schwanger. „Wir sind die Familie der Opfer“, heißt die Wahrheit der hochbetagten Schwager noch heute. Durch das Fenster ihrer Wohnung sieht man das Fachwerkhäuschen, in dem die Morde geschahen. Auf dem Tisch eine Mappe mit vergilbtem Papier: Bettelbriefe der verzweifelten Frau an die Familie. Ob sie denn die Hosen des Gefallenen behalten dürfe, um sie für den Sohn umzunähen. Gerichtspapiere. Eine Quittung über zwei Kindersärge.

Der Prozess fand in den ersten beiden Juliwochen des Jahres 1947 statt. Bereits am zweiten Verhandlungstag ist die Mutter der Angeklagten als Zeugin geladen. Ihre Tochter sei „eine Bestie“, schäumt sie im Zeugenstand. Der Vorsitzende Richter Gräfe fragt nach Irmas Vater, dem „verurteilten Sittlichkeitsverbrecher“. Und spricht von ihrer „erblichen Veranlagung“. Heute, so erklärt ein Gutachter, der die Prozessakten noch einmal einsah, hätte ein Gericht das Schicksal der Angeklagten strafmildernd bewertet. Damals attestierte ihr der eigene Pflichtverteidiger „Gemütlosigkeit“. Geld für einen ihr gewogenen Anwalt hatte sie nicht. Der Staatsanwalt kommt auf den „liederlichen Lebenswandel“ zu sprechen, und triumphiert – zwei Jahre nach Zusammenbruch des NS-Regimes: Schließlich habe sie „ja schon im örtlichen SS-Lokal Hausverbot gehabt“.

Die Regionalzeitung vom 9. Juli 1947 berichtet vom „Selbstmordversuch der Kindsmörderin“: „Wohl unter dem Eindruck, dass ihrer Art, sich zu verteidigen, wenig Glauben beigemessen werde, versuchte die Angeklagte, während einer Verhandlungspause ihrem Leben ein Ende zu machen.“ Ein Wachmann geht dazwischen. In ihrem Schlusswort bekennt die Angeklagte erneut, ihre Kinder erhängt und danach verbrannt zu haben. „Ich wollte sie nicht verhungern sehen. Ich will nichts mehr von meinem Leben haben. Ich habe es nicht wegen eines anderen Mannes getan.“ Drei Tage später wird das Urteil gesprochen: „Im Namen des Volkes: zweifache Todesstrafe“.

Schon galt das nationalsozialistische Recht als überkommene Barbarei, aber noch stand das neue Grundgesetz aus. Dazwischen gaben die Bundesländer sich eigene Verfassungen. Als Rechtsgelehrter hatte Süsterhenn sie für Rheinland-Pfalz geschrieben – als Justizminister jenes neuen Landes soll er sie jetzt umsetzen. Gerade fünf Tage im Amt, bekommt sein Chef, Ministerpräsident Peter Altmeier (CDU), das Todesurteil gegen Irma K. auf den Tisch.

Aber wie soll der junge Staat töten? Die französische Besatzungsmacht „gewährt den Gebrauch der Guillotine“. Zu Minister Süsterhenns ersten amtlichen Obliegenheiten wird so die „Suche nach einem geeigneten Richtgerät“. Irma K. verbringt man auf Schloss Diez an der Lahn. Die heutige Jugendherberge lässt noch ahnen, welchem Zweck die kargen Zellen mit halbmeterdicken Mauern damals dienten – der Isolation.

Besuch habe die Delinquentin nicht bekommen, erinnert sich eine heute über achtzigjährige Justizbeamtin. Zeitungen habe Irma K. nicht zu lesen bekommen und deshalb wohl auch nicht geahnt, was das Wachpersonal wusste: Von der kommenden Bundesverfassung, dem provisorischen „Grundgesetz“, erwartet mancher sich eine Abschaffung der Todesstrafe.

Koblenz wendet sich an Dortmund, Hamburg, Köln und Hannover: Ob man ein Fallbeil entleihen könne? Wer eines bauen könne? Kann man einen Scharfrichter empfehlen? Schließlich entscheidet Süsterhenn, eine eigene Richtstätte zu bauen. Zweckmäßigerweise in Mainz, denn auch das Nachbarland Hessen habe sich für die Todesstrafe entschieden. Da sei es wirtschaftlich, gemeinsam im Keller der JVA Mainz zu vollstrecken.

Schlosser Tiggemann im westfälischen Hamm soll das Gerät liefern, schließlich hatte der Oberstaatsanwalt ihn schon zum Bau des Dortmunder Fallbeils gebracht: Ein Trupp britischer Soldaten mit MP im Anschlag stand im Schlossereihof, bis der störrische Handwerker den Auftrag annahm. Nun versucht er es mit einem Trick: Das Gerät könne er bauen, das Messer aber nicht. Die Koblenzer Beamten schreiben fünfzehn Betriebe in der Gegend um Wuppertal an und schicken ihnen Messerskizzen. Fünfzehn Schmieden lehnen ab. Schließlich verdonnert die Obrigkeit einen Cronenberger Schmied, dessen Tabaksmesser ohnehin wie Guillotinemesser aussähen, das Messer zu fertigen. Nächtens rollt ein Lkw mit einer Sonderzuteilung Eisen von Koblenz ins Bergische Land.

Die Abfolge der Akteneinträge, Wiedervorlagen und Beschleunigungsvermerke im Vorgang Irma K. steigern sich zum Stakkato. Das Gnadengesuch lehnt Ministerpräsident Altmeier ab, eilt stattdessen nach Frankfurt, wo die Westalliierten den Ländern aufgeben, eine gemeinsame Verfassung zu erarbeiten. Noch 1948 soll der Parlamentarische Rat zusammentreten. Aus Koblenz dabei: Süsterhenn. Aus Hannover: Hans-Christoph Seebohm. Später sollte er der ausdauerndste Verkehrsminister der CDU werden. Noch ist er der laute Mann der Rechten und tritt für die reaktionäre Deutsche Partei an.

Erster Antrag: Die Verfassung möge „Grundgesetz zur Erneuerung des Deutschen Reiches“ heißen, ein „Abschluss der Entnazifizierung durch Amnestie“ gehöre hinein. Während der christliche Demokrat Süsterhenn für die Todesstrafe ficht, lehnt der Nationalist Seebohm sie ab – „auch aus den Erfahrungen nach 1945 heraus“. Obwohl auch Seebohm die Blutherrschaft der Nazis anklagt, argwöhnen politische Gegner, der DP-Mann wolle Kriegsverbrechern mit seinem „Antrag Nr. 4 auf Abschaffung der Todesstrafe“ den Kopf retten. Nun sind Züge eines makabren Wettlaufs in den Akten nicht mehr zu übersehen. Während in Koblenz Henkerbewerbungen gesichtet werden, wird in Bonn um die Ächtung der Todesstrafe gestritten.

Seit Kriegsende waren bis zu diesem Zeitpunkt in Westdeutschland siebzig Todesurteile verhängt worden. Allein in Dortmund, wo das britische Militär schon 1945 Tiggemann zum Guillotinenbau zwang, sind 48 Vollstreckungen dokumentiert.

Die Anstaltsleitung des Zuchthauses Diez erhält im April 1949 die telefonische Anweisung, die Kindsmörderin K. unverzüglich zur Hinrichtung nach Mainz überführen zu lassen. Gerät und Messer stehen in Mainz bereit, als Scharfrichter habe man den Henker Niedersachsens verpflichten können. Vollzugsbeamtin Ursula B. aus Diez ruft am nächsten Morgen den Vorstand der Mainzer Haftanstalt zurück und gibt an, man sehe sich außerstande, die Delinquentin abzutransportieren: Es fehle ein ausbruchssicherer Lastkraftwagen. Fünfzig Jahre später räumt die inzwischen schwerkranke Pensionärin Ursula B. ein, dass sie damit ihren Beamteneid gebrochen, nämlich gelogen habe.

Süsterhenn soll am 5. Mai 1949 vor dem Hauptausschuss des Parlamentarischen Rates die Zweifler überzeugen: von der Notwendigkeit der Todesstrafe gerade in einer Demokratie, die ernst genommen werden will. Doch am frühen Morgen jenes Tages verunglückte Süsterhenn auf der Fahrt schwer mit dem Wagen.

Für zehn Jahre verschwand der energische Mann von der politischen Bühne; in den Sechzigerjahren tauchte er als Gründer der konservativen „Aktion saubere Leinwand“ wieder auf; 1972 untersuchte er für die europäische Menschenrechtskommission in Athen die Verbrechen der faschistischen Junta. Sein Plädoyer für die Todesstrafe blieb ungehalten.

Am 11. Mai 1949 nimmt ein penibler Beamter in Koblenz den letzten Akteneintrag vor: „Die Einrichtung ist betriebsfertig.“ Drei Tage zuvor verkündete Konrad Adenauer: „Meine Damen und Herren! Das Grundgesetz ist mit 53 Jastimmen gegen zwölf Neinstimmen angenommen worden!“ Es enthält den bis zuletzt umstrittenen, neuen Artikel 102: „Die Todesstrafe ist abgeschafft.“ Mit den Stimmen der SPD, KPD, von Seebohms DP und der Zentrumspartei. Die ohne Süsterhenn verwaiste Union stimmte gespalten ab, für die Todesstrafe stimmte nur – die FDP.

Irma K. darf weiterleben. Ihre Strafe ist durch das Grundgesetz in „lebenslänglich Zuchthaus“ umgewandelt; damals im Sinne des Wortes. Tüten kleben, Kartoffeln schälen, Umschluss im Hof. „Sie trägt die ihr auferlegte Strafe mit einer gewissen Gleichgültigkeit und ist zufrieden, dass die zuerst beantragte Todesstrafe im letzten Moment nicht zur Ausführung kam. Sie führt sich in kleiner Gemeinschaft gut, während sie in Gemeinschaft mit vielen nicht zu halten ist und ihre Mitgefangenen durch Hetzreden aufputscht“. Die Vollzugsbeamtin Ursula B., die Irma K. nicht an die Henker ausliefern wollte, ist inzwischen Gefängnisdirektorin. Für eine Doktorarbeit verfasst sie eine nüchterne Prognose der Gefangenen. Unter ihrer Obhut wird Irma K. den Rest ihres Lebens hinter Gittern verbringen, geht es nach damals geltendem Recht. So verstreichen zwanzig Jahre.

Doch dann kommt ein Neuerer. Ein „junger Wilder“ schickt sich an, dem verdienten Veteranen Peter Altmeier im Amt zu folgen: Helmut Kohl. Sein Weg kreuzt sich 1969 mit dem der Kindsmörderin. Kohl regt bei seinem Regierungsantritt Modernisierungen an. Eine der ersten Amtshandlungen des neuen Landesvaters ist die Begnadigung von Häftlingen, die eine lebenslange Haftstrafe verbüßen müssen.

Kohls Vorgänger Peter Altmeier hatte zwei Jahrzehnte lang keine Begnadigungen ausgesprochen. „Die Menschen wurden damals buchstäblich in Haft vergessen“, erinnert sich Waldemar Schreckenberger, damals Chef der Staatskanzlei in Rheinland-Pfalz. Auf seinen Vorschlag wandelte Kohl das bis dahin offiziell gültige Todesurteil gegen Irma K. in eine dreißigjährige Haftstrafe um. Zu diesem Zeitpunkt hatte sie genau die Hälfte ihres Lebens im Gefängnis verbracht. Im zweiten Schritt konnte Kohl ihr dann den Rest der Strafe auf Bewährung erlassen.

Irma K. wird am Morgen des 31. Juli 1970 entlassen. Sie kehrt zunächst nach Bad Neuenahr zurück. Wird am Grab ihrer Kinder gesehen, woraufhin die Familie ihres gefallenen Mannes besorgt die Polizei alarmiert. Doch Irma K. bleibt nicht lange in dem idyllischen Weinort. In der Nähe von Würzburg nimmt sie 1971 eine Stelle in einer von Ordensschwestern geführten „Pflege- und Versorgungsanstalt für Taubstumme, Sprachbehinderte und Geistesschwache“ an. Bei den Schwestern ist Irma gut gelitten.

Im November 1976 heiratet Irma K. zum zweiten Mal. Doch unter dem neuen Familiennamen St. reist sie weiter rastlos durch Deutschland, verlässt den Gatten offenbar sogleich. In den Achtzigerjahren lebt sie in Niedersachsen, hilft als Kellnerin in einem Dorfgasthof und arbeitet als Hauswirtschafterin auf dem Familiensitz eines Barons. Dann wird in ihrem Dorf von einer Erbschaft getuschelt, jedenfalls unterstellt man ihrem neuen, jüngeren Partner, es nur auf ihr Geld abgesehen zu haben. Andere im Dorf loben „die Fremde“, wie sie genannt wird, weil sie sich um eine alte Nachbarin kümmert.

Als sich bei ihr in den Neunzigerjahren Anzeichen für eine beginnende Altersdemenz zeigen, wird ein gesetzlicher Betreuer bestellt. Niemand im Celler Land kennt ihre Geschichte. Der Bürgermeister des Ortes erinnert sich, dass sie über die Straßen lief und „nach Kindern schrie, dabei hatte sie ja gar keine Kinder. Sie wurde wohl verrückt.“ Sehr verwirrt sei sie zum Schluss gewesen, man musste sich sorgen, „dass sie vor ein Auto läuft in diesem Zustand“.

Gleichwohl sträubte sie sich anfangs sehr gegen die Heimeinweisung, erinnert sich ihr Betreuer Paul Ernst Freimann: „Ich muss mich um meine Kinder kümmern“, habe sie ihm entgegengehalten. Aber dann sei ihm klargeworden, dass sie so von ihren geliebten Hunden zu sprechen pflegte. Im Heim bäumte sie sich noch einmal auf, wenige heitere Tage mündeten in Wochen, in denen sie „nur noch schrie und um sich schlug“. Irma K. wird medikamentös neu eingestellt, auf Anraten der Ärzte stimmt der Betreuer einer Fixierung zu. Anderthalb Jahre dämmert die zierliche, magere Frau mit stierem Blick zur Zimmerwand. Eine Nährmittelpumpe hält sie am Leben.

Am vorvergangenen Freitag starb Irma St., verwitwete und geschiedene K., im Alter von achtzig Jahren an den Folgen einer Lungenentzündung.

LUDGER FITTKAU, 41, lebt als TV-und Radiojournalist in Essen. FRIEDRICH KÜPPERSBUSCH, 39, taz-Autor, arbeitet als TV-Produzent, beispielsweise für die ntv-Sendung „Maischberger“. Zusammen mit Oliver Becker veröffentlichte er das Buch „Lebenslänglich Todesstrafe. Deutschlands letzte Todeskandidatin“, Konkret Literatur Verlag, Hamburg 2000, 157 Seiten, 28 Mark.