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NachgefragtDatenschutz-Sorgen

■ Frauenbeauftragte: Mammascreening-Daten müssen gut geschützt werden

Die CDU schlägt Alarm, weil Einwohnermeldedaten direkt an das Mammascreening-Projekt weitergegeben werden sollen, damit dies selbst rund 70.000 Bremerinnen zwischen 50 und 69 Jahren einladen kann. Die CDU ist gegen eine entsprechende Gesetzesänderung, da sie fürchtet, diese Daten könnten interessengeleitet genutzt werden. Auch würde die Freiwilligkeit der Teilnahme am Früherkennungsprojekt, hinter dem die CDU grundsätzlich steht, in Frage gestellt. Hintergrund: Der Erfolg des Screenings hängt davon ab, dass sich 70 Prozent beteiligen. Die taz wollte von der Landesfrauenbeauftragten Ulrike Hauffe zum aktuellen Zwist einen frauenbezogenen Rat.

taz: Ist die jetzt geplante Vorgehensweise empfehlenswert?

Ulrike Hauffe: Bei uns melden sich überraschend viele Frauen, die wegen der Datenfragen besorgt sind – und zwar insbesondere, wenn sie nicht am Screening teilnehmen wollen. Sie fürchten, dass die Nicht-Teilnahme registriert würde und dass sich das später nachteilig auswirken könnte, beispielsweise wenn Versicherungen die Daten in die Hand kriegen könnten.

Halten Sie diese Sorgen für realistisch?

Es gibt offensichtlich zwei Grundüberlegungen, die diese Gedanken nähren. Einerseits „bestraft“ das Gesundheitssys-tem Versicherte schon länger für nicht wahrgenommene Vorsorge – zum Beispiel bei den Zähnen werden höhere Zuzahlungen fällig. Zum Zweiten streichen in den USA Versicherungen durchaus bestimmte Leistungen, sofern Versicherte sich an bestimmten Vorsorgemaßnahmen nicht beteiligen.

Heißt das, die jetzige Regelung gefällt Ihnen nicht?

Man braucht die Daten ja für zwei Dinge: Für die Durchführung des Screenings und für die Auswertung der Daten. Bei der Auswertung liegt die Problematik. Da sollen Daten 50 Jahre aufbewahrt werden, außerdem sollen Daten von Teilnehmerinnen mit Nicht-Teilnehmerinnen verglichen und zusätzlich mit dem Krebsregister abgeglichen werden. Als das Krebsregister aber eingeführt wurde, war es selbstverständlich, dass nur Daten mit Einwilligung der Teilnehmenden erhoben wurden. Brustkrebs ist nur ein Unterfall von Krebs. Wieso da nicht dieselben Maßstäbe angelegt werden, ist mir nicht klar.

Was schlagen Sie also vor?

Ich bedaure, dass der ursprüngliche, gute Vorschlag des Datenschützers offenbar nicht umgesetzt werden soll, wonach das Stadtamt alle Frauen angeschrieben hätte. Dann wären die nicht teilnehmenden Frauen nämlich beim Projekt nie aktenkundig geworden. In jedem Fall muss vor allem verhindert werden, dass beim Abgleich der Daten die Frauen identifiziert werden können, die nicht am Screening teilnehmen.

Fragen: E. Rhode

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