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Nachbesserungen gefordertKarlsruhe bremst Lissabon-Vertrag

Deutschland darf den EU-Reformvertrag von Lissabon vorerst nicht ratifizieren. Erst müssten die Beteiligungsrechte von Bundestag und Bundesrat gestärkt werden, so das Bundesverfassungsgericht.

Würde der EU-Reformvertrag Deutschland in den Schatten der EU stellen? Bild: ap

KARLSRUHE afp/ap | Das Bundesverfassungsgericht hat den Ratifizierungsprozess in Deutschland zum EU-Reformvertrag von Lissabon vorerst gestoppt. Dem am Dienstag in Karlsruhe verkündeten Urteil zufolge ist der Vertrag zwar mit dem Grundgesetz vereinbar, aber das Begleitgesetz dazu sei verfassungswidrig, weil es Bundestag und Bundesrat keine ausreichenden Mitspracherechte einräume.

Die Ratifikationsurkunde zum Lissabon-Vertrag darf deshalb solange nicht hinterlegt werden, bis ein entsprechendes Gesetz in Kraft getreten ist, entschieden die Verfassungshüter.

Das Verfassungsgericht stufte in seinem einstimmig gefällten Urteil das Zustimmungsgesetz zum Lissabon-Vertrag als mit dem Grundgesetz vereinbar ein. Dagegen verstößt aus Sicht Karlsruhes das Gesetz über die Rechte des Bundestags und des Bundesrats in EU-Angelegenheiten gegen die Verfassung. Das Parlament und die Länderkammer seien bei der Übertragung von Rechten an die Europäische Union bislang nicht ausreichend beteiligt.

Das Verfassungsgericht wies sich zudem selbst eine Kontrollfunktion bei der weiteren europäischen Integration zu. Zur Wahrung der Wirksamkeit des Wahlrechts und zur Erhaltung der demokratischen Selbstbestimmung sei es nötig, dass das Bundesverfassungsgericht darüber wache, dass Brüssel nicht die Verfassungsidentität verletze und nicht ersichtlich seine eingeräumten Kompetenzen überschreite, erklärte das Gericht.

Der Bundestag wird in Reaktion auf dieses Urteil im August zu einer Sondersitzung zusammenkommen. Dabei soll die erste Lesung eines neuen Gesetzes zur Stärkung der Mitwirkungsrechte des Parlaments in EU-Fragen beraten werden, die das Bundesverfassungsgericht verlangt hat. Die zweite Lesung ist für den 8.September angesetzt. Diese Sondersitzung des Bundestages war bereits terminiert. Nach Angaben von CSU-Landesgruppenchef Ramsauer haben die Fraktionsspitzen der Koalition diesen Fahrplan am Dienstag vereinbart.

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54 Kommentare

 / 
  • N
    NVAMfSSEDPDS

    @vic

     

    Weiß nicht, warum die taz sich berufen fühlt, den von mir einkopierten Link nur unvollständig wiederzugeben.

     

    Hier jedenfalls ein weiterer, etwas kürzerer Link. Vielleicht klappts ja diesmal.

     

    http://eur-lex.europa.eu/JOHtml.do?uri=OJ:C:2008:115:SOM:DE:HTML

  • B
    Bautzen

    @vic

     

    Hier die konsolidierte Fassung des EUV und des EGV. Hab ungefähr eine Minute gebraucht, um die zu finden:

     

    http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2006:321E:0001:0331:DE:pdf

     

    Sie hatten wahrscheinlich eine nicht konsolidierte Fassung in der Hand.

     

    Viel Spaß bei der (wahrscheinlich erstmaligen) Lektüre!

  • V
    vic

    @Sozialistische Einheitspartei, Mauerschüsse und Staatssicherheit usw....

     

    Ob ich eine Zeile gelesen habe?

    Viele! Aber leider nur die, die irgendwie, irgendwo zu finden waren. Das sind nicht sehr viele, und sie haben sich alle Mühe gegeben, diese wenigen Zeilen gut zu verschlüsseln.

    Zu großen Teilen besteht der aktuelle Vertrag (oder wie auch immer das jetzt genannt wird) nur noch aus Ziffern zu Änderungen, Streichungen, Erweiterungen oder Löschungen von Lissabon-Ziffern.

  • TK
    Thomas K

    Die Frage lautet, haben all die Menschen den Reformvertrag gelesen, die ihn NICHT aktiv bekämpfen... Also all die Wähler von CDU/CSU und der FDP und leider auch der Grünen. All diese Parteien stehen dem Reformvertrag von Lissabon völlig unkritisch gegenüber. Wenn all diese Menschen den Vertrag gelesen hätten, wären alle auf die Straße gegangen. Aber der Tod von Michael Jackson paralysiert die Deutsche Öffentlichkeit ebenso, wie Deutschland Sucht Den Supertrottel, Big Brother oder die Fussballbundesliga. Durch all diese medialen Alltagsdrogen, die schon längst der Religion als "Opium Fürs Volk" den Rang abgelaufen haben, paralysieren die Massen und lullen sie ein. Kein Wunder, dass alle Menschen TROTZ Wirtschaftskrise eine Partei gewählt haben, die doch für das grandios gescheiterte System des ungezügelten Kapitalismus steht und ihn verteidigt - wie blind sind die Menschen?

     

    Zur Sache: Laut Artikel 42, Absatz 3 verpflichten sich die Mitgliedsstaaten zur nachhaltigen militärischen Aufrüstung.

     

    Die Todesstrafe wird in der Grundrechte-Charta des Vertrages nicht ausgeschlossen oder verurteilt und im Falle ziviler Unruhen (jede Demonstration und jeder Streik könnte als zivile Unruhe ausgelegt werden!) oder im Kriegsfall (den wir dank Afghanistan haben) sogar ausdrücklich erlaubt.

     

    Die Gesetzesgebung wird in die Hände unabhängiger und nicht vom Volk gewähler Gremien gelegt. Das ist alle andere als Demokratisch. Niemand weiß, wer in diesen Gremien sitzt und wie die Entscheidungen getroffen werden, welche das Leben aller in Europa lebenden Menschen nachhaltig beeinflussen könnte. Aber das Bundesverfassungsgericht meint ja, es sei grundsätzlich alles verfassungskonform....

     

    Und wer Genmais der verbrecherischen Firma Monsanto auf seinem Teller haben will, wer möchte, dass Kleinbauern und Ökologisch handelnde Landwirte durch das Monopol Monsantos vernichtet werden, dem kann der Reformvertrag auch egal sein.

     

    Deutschland, wacht auf. Leistet Widerstand. Die Iren machen es vor.

  • SE
    Sozialistische Einheitspartei, Mauerschüsse und Staatssicherheit

    @vic

     

    Haben Sie jemals auch nur eine Zeile des Lissaboner Vertrags gelesen?

  • V
    vic

    Warum wohl hat Horst Köhler, Bundesrat und Bundestag diesen Vertag der einmal Verfassung hieß unterschrieben?

    Weil er in persona bereits Teil der Weltregierung

    IWF war - bis zum 4. März 2004 Geschäftsführender Direktor des Internationalen Währungsfonds (IWF).

    (neben der Weltbank und der Welthandels Organisation WTO DIE Herrscher Welt)

    Weil es den Westmächten nutzt. Geostratetisch, militärisch, ökonomisch, bei der Abschottung unserer Märkte und Verhinderung von Einfuhrbeschränkungen der Trikont Staaten Afrika, Asien und Südamerika.

    Um endlich eigene Atomwaffen zu besitzen, und gemeinsam "den Kampf gegen den Terror" zu forcieren. Wir werden das früher oder später alle zu spüren kriegen.

  • TK
    Thomas K.

    Unfassbar, das Bundesverfassungsgericht, die höchste Instanz zur Wahrung des Deutschen Grundgesetzes und der Demokratie winkt einen Vertrag durch, welcher der elementaren demokratischen und auch menschlichen Grundsätze der Bundesrepublik Deutschland diametral gegenübersteht und ihm zuwiderläuft

     

    Ein Vertrag, welcher der undurchsichtigen Diktatur der Bürokratie und der Diktatur des Großkapitals, Fremdbestimmung, Entmündigung, der Aufrüstung und der Abschaffung der nationalen Selbstbestimmung Tür und Tor öffnet... Ein Vertrag, welcher alles andere als Demokratisch ist. In so einem Europa möchte ich nicht leben.

     

    Die Forderungen des Gerichtes, die gesetzgebenden Kompetenzen nicht von Bundesebene auf Europaebene zu verlagern, ab in die Hände unmenschlicher, gesichtsloser und durch Lobbyisten korrumpierter Bürokraten, und sie beim Bundestag/Bundesrat zu belassen, ist nichts weiter als Augenwischerei, denn im Grunde hält das Gericht den Lissabon Vertrag für mit dem Grundgesetz vereinbar. Aber das Gericht hält ja viele absurde Dinge für mit dem Grundgesetz vereinbar, die es im Kern nicht sind...

  • H
    Helmut

    Meine letzte Hoffnung ist, das die Iren dieses

    neoliberale Machwerk ablehnen.

  • IM
    Isabel M

    Das Urteil halte ich für einen Tropfen auf den heissen Stein. Klar, ist es erfreulich, dass die Rechte unserer nationalen Parlamente (BTag und BRat) gestärkt werden sollen, jedoch ist es eine Schande, dass die Klage abgeschmettert wurde.

    Denn: Erhebliche Demokratiedefizite bleiben: Die EU-Kommission, die die „Regierung” der EU bildet, wird nicht demokratisch gewählt. Ihre Gesetze, die mittlerweile etwa 80% aller neuen deutschen Gesetze ausmachen, werden unter dem unmittelbaren Einfluss von Wirtschaftsverbänden formuliert, oft gegen die Interessen der Bürger. Das EU-Parlament darf keine Gesetzesentwürfe einbringen; es darf auch nicht über Fragen von grundsätzlicher Bedeutung wie die Einführung der Gentechnik oder über Außenpolitik abstimmen. Also weiterhin schwindender Einfluss der Bevölkerung z.B. über Kriegseinsätze. Über diesen Vertrag muss dringend weiter aufgeklärt werden !

  • J
    Johnny

    Wollt ihr dagegen protestieren ?

     

    Googlen : European Gendarmerie Force (EGF) !

  • JB
    Joachim Bovier

    Das Bundesverfassungsgericht hat in wesentlichen Teilen den Klägern um den CSU Abgeordneten Peter Gauweiler hinsichtlich der Einschränkung der demokratischen Mitwirkungsrechte Recht gegeben. Insbesondere seien die Mitwirkungsrechte von Bundestag und Bundesrat zu stärken, jede Erweiterung der EU Rechte bedürfe eines eigenen Zustimmungsgesetzes und Deutschland als Staat müsse erhalten bleiben und dürfe nicht in einem europäischen Bundesstaat aufgehen. Wie Frau Merkel vor diesem Hintergrund zu der Einschätzung kommt, "der Lissabon-Vertrag habe eine wichtige Hürde genommen", bleibt schleierhaft, Schönrederei mit rosaroter Brille. Angesichts der Vielzahl verfassungswidriger Gesetze dieser schwarz-roten Bundesregierung ist das nur so zu begreifen, dass es schon als Erfolg gilt, wenn das Ganze nicht vollständig in Karlsruhe einkassiert wird. Trotzdem ist der Versuch im Schweinsgalopp die vom BVG geforderten Änderungen am Vertragswerk vorzunehmen, eigentümlich - irgendwie kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, die Regierung wolle sich mit der heftigen inhaltlichen Kritik der höchsten Richter nicht wirklich auseinandersetzen.

  • R
    runzbart

    ich bin ja mal gespannt ob die zeit hier, wo nur ein teil als verfassungswidrig eingestuft wurde, mehr drängt als bei der änderung des wahlrechts, dass eindeutig verfassungswidrig benannt wurde.

  • P
    Pjotr

    Wetten, dass die GROKO dieses Gesetz jetzt noch eben fix dahinpfuscht und uns und diese Deppen das als weiteres Beispiel für ihre Handlungsfähigkeit verkaufen.

  • F
    Florence

    Volksentscheid sofort! - Kein noch so großer Europafreund kann die Todesstrafe befürworten, s. hierzu nur Prof. Schachtschneider, http://www.youtube.com/watch?v=vs6mFtR0Dzc&feature=related und http://www.youtube.com/watch?v=KbuJLL3ZiJE (dort auch weitere interessante EU-Vertrags-Videos von Rote Zora) und wer den Lissabon-Vertrag genau liest, das dürften wenige sein, und dann auch noch versteht, das dürfte kaum mehr jemand sein, wird sich über viele weitere Innovationen freuen.

  • DC
    Doctor Colossus

    @Bea

     

    Du bringst nicht annähernd das Hintergrundwissen (was wirklich nicht kompliziert ist) mit, um auch nur das Geringste zum Thema zu sagen. Denn:

     

    Du bist für die Abschaffung der Nationalstaaten (super). Ist Dir auf der anderen Seite denn überhaupt nichts an der Wahrung der Menschen-, Grund- und Freiheitsrechte gelegen?

    Deutschland ist einer der wenigen Staaten, die konstitutionell tatsächlich etwas zu verlieren haben im Proceß der Europäisierung. Denn im Vergleich zu anderen EU-Nationen sind wir, was Rechtsstaatlichkeit betrifft, ganz vorne dabei.

    Und diesen Aspekt müssen wir beschützen, wenn wir kein liberalautoritäres Europa nach italienischem Vorbild wollen. Willst Du faschistische Aspekte im Gesetz? Nein? Dann hast Du den Lissaboner Vertrag aber schlampig gelesen. Oder hast Du ihn überhaupt gelesen? Weißt Du was darin steht über den Einsatz von Polizei und Militär im Inneren?

    Wenn Europa bedeutet, dass man nicht mehr als Einzelner wirksam gegen Alles vor dem Verfassungsgericht klagen kann (und darauf liefe es hinaus), dann muss der EU-Prozess gestoppt werden. Nicht aus nationaler Eitelkeit.

  • R
    RedMitAnna

    PRÄAMBEL (des EU Vertrages von Lissabon)

     

    SEINE MAJESTÄT DER KÖNIG DER BELGIER, IHRE MAJESTÄT DIE KÖNIGIN VON DÄNEMARK, DER PRÄSIDENT DER

    BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND, DER PRÄSIDENT DER GRIECHISCHEN REPUBLIK, SEINE MAJESTÄT DER KÖNIG

    VON SPANIEN, DER PRÄSIDENT DER FRANZÖSISCHEN REPUBLIK, DER PRÄSIDENT IRLANDS, DER PRÄSIDENT DER

    ITALIENISCHEN REPUBLIK, SEINE KÖNIGLICHE HOHEIT DER GROSSHERZOG VON LUXEMBURG, IHRE MAJESTÄT

    DIE KÖNIGIN DER NIEDERLANDE, DER PRÄSIDENT DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK, IHRE MAJESTÄT DIE

    KÖNIGIN DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND (1),

    ENTSCHLOSSEN,....

     

    Habt ihr da was von den Völkern, den Menschen gelesen? Kein Wunder, wir haben ja auch nix zu sagen.

     

    Aus der Präambel des Grundgesetzes: "...hat sich das Deutsche Volk...".

  • Q
    Quidane

    @Bea

     

    Und was ist so schlimm an Nationalstaaten?

    Des Weiteren: du verwechselst Bundesverfassungsgericht mit Bundestag...

    Der berühmte satz vom Dieter Nuhr ist immer noch aktuell "Wenn man keine Ahnung hat..."

  • N
    NixDa

    @ Bea: nicht so zürnen; dazu gibt es keinen Grund.Abschaffung der Nationalstaaten...dafür dürfen wir im Rahmen der EU Krieg führen. Wir können es nur bedauern, dass es überhaupt so weit kommen mußte. Unsere politische Klasse murkst unter Ausschluß der Öffentlichkeit. Die meisten Abnicker im Bundestag haben den Vertrag überhaupt nicht gelesen. Und niemand aus der Regierung und der Riege im Bundestag läßt sich auch nur ansatzweise herab, sämtliche Inhalte des Vertrages öffentlich vorzustellen und zu diskutieren. Eigenartigerweise fordert dies auch niemand der (gleichgeschalteten?) Presse. Und nun will die politische Klasse im Eilverfahren eine Gesetzesänderung durchpeitschen. Kein Lissabon-Vertrag. Volksentscheid - jetzt und sofort!

  • S
    sitatara

    Solange mit diesem Vertrag die neoliberale Wirtschaftsausrichtung Europas festgeschrieben wird, hat man als vernünftiger Mensch die Pflicht, sich gegen diesen Vertrag zu wehren. Ich hätte mir gewünscht, dass das BVerfG eine mutigere Entscheidung getroffen hätte.

  • B
    Bea

    Am deutschen Wesen soll die Welt genesen... Was maßt sich das ungewählte Verfassungsgericht eigentlich an, daß es meint bessere Entscheidungen treffen zu können als das EuGH? gas Verf.Gericht weist sich selbst Kompetenzen zu? Wo gibts denn sowas? Was die anderen 23 zusammen entschieden haben, soll für uns nicht gut genug sein? Nein!! Die doitschen Parlamentarier wollen weiterhin überall reinquatschen und einen dointschen Sonderweg herbeirabulieren. So wird das nichts mit der Abschaffung der verdammten Nationalstaaten!

  • W
    Welcome

    "Das Verfassungsgericht stufte in seinem einstimmig gefällten Urteil das Zustimmungsgesetz zum Lissabon-Vertrag als mit dem Grundgesetz vereinbar..."

     

    Aha. Also ist die Einführung der Todesstrafe im Falle eines Aufruhrs mit unserem Grundgesetz vereinbar. Das scheint es ein paar Pasagen in unsere Grudngesetz zu geben, die uns allen bis dato völlig unbekannt waren, oder missinterpretiert wurden.

    Doch kein Wort wurde über diese scheinbar kleine Nebenpasage im Lissabon-Vertrag verloren. Ein Armutszeugnis für die Menschenrechte!

  • B
    Björn

    "Hoffnung ist der Regenbogen über dem herabstürzenden Bach des Lebens."

    Nietzsche

     

    Bild, Focus legen das Urteil anders aus. Es bleibt zu hoffen die Nachricht verbreitet sich schnell in Europa damit die Iren etc. Rückendeckung bekommen. Wenn aber Deutschland nicht bald erwacht, was sehr unwarscheinlich ist, klappts bestimmt im nächsten Anlauf. Es liegt auch an uns mit unseren Mitmenschen zu reden um diese aufzuwecken.

     

    Gruß

  • H
    hupe

    meines erachtens schuetzt das urteil die demokratie,

     

    Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland:

    „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“

     

    denn die bundesregierung kann nun im europarat nur eingeschraenkt autonom agieren

  • PW
    P.G. Winfried Hochgrebe

    Immer wieder ist es doch erstaunlich, auf welch wundersame Weise die vielen Juristen in den Ministerien vom BVerfG belehrt und ausgebremst werden müssen, weil sie offensichtlich zu schlampig arbeiten trotz übermäßig guter Bezahlung. Schade nur, dass das Gericht nicht an die Wähler gedacht hat und einen Volksentscheid zumindest empfohlen hat. Dazu sind wir nun bald wieder umworbenes "liebes Wahlvolk" wohl zu dumm!

  • EL
    Erwin Lindemann

    Ich hätte mir zwar mehr erhofft (aber nicht erwartet), aber auch so ist es mal wieder eine schallende Ohrfeige für unsere kompetenten Politiker.

  • L
    Laila

    Es gibt keinen Grund zu jubeln, der undemokratische Vertrag bleibt. Volksabstimmung - jetzt.

  • P
    Potzblitz

    Es gibt doch noch kleine Lichtblicke im Lande.

  • N
    NVAMfSSEDPDS

    @vic

     

    Weiß nicht, warum die taz sich berufen fühlt, den von mir einkopierten Link nur unvollständig wiederzugeben.

     

    Hier jedenfalls ein weiterer, etwas kürzerer Link. Vielleicht klappts ja diesmal.

     

    http://eur-lex.europa.eu/JOHtml.do?uri=OJ:C:2008:115:SOM:DE:HTML

  • B
    Bautzen

    @vic

     

    Hier die konsolidierte Fassung des EUV und des EGV. Hab ungefähr eine Minute gebraucht, um die zu finden:

     

    http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2006:321E:0001:0331:DE:pdf

     

    Sie hatten wahrscheinlich eine nicht konsolidierte Fassung in der Hand.

     

    Viel Spaß bei der (wahrscheinlich erstmaligen) Lektüre!

  • V
    vic

    @Sozialistische Einheitspartei, Mauerschüsse und Staatssicherheit usw....

     

    Ob ich eine Zeile gelesen habe?

    Viele! Aber leider nur die, die irgendwie, irgendwo zu finden waren. Das sind nicht sehr viele, und sie haben sich alle Mühe gegeben, diese wenigen Zeilen gut zu verschlüsseln.

    Zu großen Teilen besteht der aktuelle Vertrag (oder wie auch immer das jetzt genannt wird) nur noch aus Ziffern zu Änderungen, Streichungen, Erweiterungen oder Löschungen von Lissabon-Ziffern.

  • TK
    Thomas K

    Die Frage lautet, haben all die Menschen den Reformvertrag gelesen, die ihn NICHT aktiv bekämpfen... Also all die Wähler von CDU/CSU und der FDP und leider auch der Grünen. All diese Parteien stehen dem Reformvertrag von Lissabon völlig unkritisch gegenüber. Wenn all diese Menschen den Vertrag gelesen hätten, wären alle auf die Straße gegangen. Aber der Tod von Michael Jackson paralysiert die Deutsche Öffentlichkeit ebenso, wie Deutschland Sucht Den Supertrottel, Big Brother oder die Fussballbundesliga. Durch all diese medialen Alltagsdrogen, die schon längst der Religion als "Opium Fürs Volk" den Rang abgelaufen haben, paralysieren die Massen und lullen sie ein. Kein Wunder, dass alle Menschen TROTZ Wirtschaftskrise eine Partei gewählt haben, die doch für das grandios gescheiterte System des ungezügelten Kapitalismus steht und ihn verteidigt - wie blind sind die Menschen?

     

    Zur Sache: Laut Artikel 42, Absatz 3 verpflichten sich die Mitgliedsstaaten zur nachhaltigen militärischen Aufrüstung.

     

    Die Todesstrafe wird in der Grundrechte-Charta des Vertrages nicht ausgeschlossen oder verurteilt und im Falle ziviler Unruhen (jede Demonstration und jeder Streik könnte als zivile Unruhe ausgelegt werden!) oder im Kriegsfall (den wir dank Afghanistan haben) sogar ausdrücklich erlaubt.

     

    Die Gesetzesgebung wird in die Hände unabhängiger und nicht vom Volk gewähler Gremien gelegt. Das ist alle andere als Demokratisch. Niemand weiß, wer in diesen Gremien sitzt und wie die Entscheidungen getroffen werden, welche das Leben aller in Europa lebenden Menschen nachhaltig beeinflussen könnte. Aber das Bundesverfassungsgericht meint ja, es sei grundsätzlich alles verfassungskonform....

     

    Und wer Genmais der verbrecherischen Firma Monsanto auf seinem Teller haben will, wer möchte, dass Kleinbauern und Ökologisch handelnde Landwirte durch das Monopol Monsantos vernichtet werden, dem kann der Reformvertrag auch egal sein.

     

    Deutschland, wacht auf. Leistet Widerstand. Die Iren machen es vor.

  • SE
    Sozialistische Einheitspartei, Mauerschüsse und Staatssicherheit

    @vic

     

    Haben Sie jemals auch nur eine Zeile des Lissaboner Vertrags gelesen?

  • V
    vic

    Warum wohl hat Horst Köhler, Bundesrat und Bundestag diesen Vertag der einmal Verfassung hieß unterschrieben?

    Weil er in persona bereits Teil der Weltregierung

    IWF war - bis zum 4. März 2004 Geschäftsführender Direktor des Internationalen Währungsfonds (IWF).

    (neben der Weltbank und der Welthandels Organisation WTO DIE Herrscher Welt)

    Weil es den Westmächten nutzt. Geostratetisch, militärisch, ökonomisch, bei der Abschottung unserer Märkte und Verhinderung von Einfuhrbeschränkungen der Trikont Staaten Afrika, Asien und Südamerika.

    Um endlich eigene Atomwaffen zu besitzen, und gemeinsam "den Kampf gegen den Terror" zu forcieren. Wir werden das früher oder später alle zu spüren kriegen.

  • TK
    Thomas K.

    Unfassbar, das Bundesverfassungsgericht, die höchste Instanz zur Wahrung des Deutschen Grundgesetzes und der Demokratie winkt einen Vertrag durch, welcher der elementaren demokratischen und auch menschlichen Grundsätze der Bundesrepublik Deutschland diametral gegenübersteht und ihm zuwiderläuft

     

    Ein Vertrag, welcher der undurchsichtigen Diktatur der Bürokratie und der Diktatur des Großkapitals, Fremdbestimmung, Entmündigung, der Aufrüstung und der Abschaffung der nationalen Selbstbestimmung Tür und Tor öffnet... Ein Vertrag, welcher alles andere als Demokratisch ist. In so einem Europa möchte ich nicht leben.

     

    Die Forderungen des Gerichtes, die gesetzgebenden Kompetenzen nicht von Bundesebene auf Europaebene zu verlagern, ab in die Hände unmenschlicher, gesichtsloser und durch Lobbyisten korrumpierter Bürokraten, und sie beim Bundestag/Bundesrat zu belassen, ist nichts weiter als Augenwischerei, denn im Grunde hält das Gericht den Lissabon Vertrag für mit dem Grundgesetz vereinbar. Aber das Gericht hält ja viele absurde Dinge für mit dem Grundgesetz vereinbar, die es im Kern nicht sind...

  • H
    Helmut

    Meine letzte Hoffnung ist, das die Iren dieses

    neoliberale Machwerk ablehnen.

  • IM
    Isabel M

    Das Urteil halte ich für einen Tropfen auf den heissen Stein. Klar, ist es erfreulich, dass die Rechte unserer nationalen Parlamente (BTag und BRat) gestärkt werden sollen, jedoch ist es eine Schande, dass die Klage abgeschmettert wurde.

    Denn: Erhebliche Demokratiedefizite bleiben: Die EU-Kommission, die die „Regierung” der EU bildet, wird nicht demokratisch gewählt. Ihre Gesetze, die mittlerweile etwa 80% aller neuen deutschen Gesetze ausmachen, werden unter dem unmittelbaren Einfluss von Wirtschaftsverbänden formuliert, oft gegen die Interessen der Bürger. Das EU-Parlament darf keine Gesetzesentwürfe einbringen; es darf auch nicht über Fragen von grundsätzlicher Bedeutung wie die Einführung der Gentechnik oder über Außenpolitik abstimmen. Also weiterhin schwindender Einfluss der Bevölkerung z.B. über Kriegseinsätze. Über diesen Vertrag muss dringend weiter aufgeklärt werden !

  • J
    Johnny

    Wollt ihr dagegen protestieren ?

     

    Googlen : European Gendarmerie Force (EGF) !

  • JB
    Joachim Bovier

    Das Bundesverfassungsgericht hat in wesentlichen Teilen den Klägern um den CSU Abgeordneten Peter Gauweiler hinsichtlich der Einschränkung der demokratischen Mitwirkungsrechte Recht gegeben. Insbesondere seien die Mitwirkungsrechte von Bundestag und Bundesrat zu stärken, jede Erweiterung der EU Rechte bedürfe eines eigenen Zustimmungsgesetzes und Deutschland als Staat müsse erhalten bleiben und dürfe nicht in einem europäischen Bundesstaat aufgehen. Wie Frau Merkel vor diesem Hintergrund zu der Einschätzung kommt, "der Lissabon-Vertrag habe eine wichtige Hürde genommen", bleibt schleierhaft, Schönrederei mit rosaroter Brille. Angesichts der Vielzahl verfassungswidriger Gesetze dieser schwarz-roten Bundesregierung ist das nur so zu begreifen, dass es schon als Erfolg gilt, wenn das Ganze nicht vollständig in Karlsruhe einkassiert wird. Trotzdem ist der Versuch im Schweinsgalopp die vom BVG geforderten Änderungen am Vertragswerk vorzunehmen, eigentümlich - irgendwie kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, die Regierung wolle sich mit der heftigen inhaltlichen Kritik der höchsten Richter nicht wirklich auseinandersetzen.

  • R
    runzbart

    ich bin ja mal gespannt ob die zeit hier, wo nur ein teil als verfassungswidrig eingestuft wurde, mehr drängt als bei der änderung des wahlrechts, dass eindeutig verfassungswidrig benannt wurde.

  • P
    Pjotr

    Wetten, dass die GROKO dieses Gesetz jetzt noch eben fix dahinpfuscht und uns und diese Deppen das als weiteres Beispiel für ihre Handlungsfähigkeit verkaufen.

  • F
    Florence

    Volksentscheid sofort! - Kein noch so großer Europafreund kann die Todesstrafe befürworten, s. hierzu nur Prof. Schachtschneider, http://www.youtube.com/watch?v=vs6mFtR0Dzc&feature=related und http://www.youtube.com/watch?v=KbuJLL3ZiJE (dort auch weitere interessante EU-Vertrags-Videos von Rote Zora) und wer den Lissabon-Vertrag genau liest, das dürften wenige sein, und dann auch noch versteht, das dürfte kaum mehr jemand sein, wird sich über viele weitere Innovationen freuen.

  • DC
    Doctor Colossus

    @Bea

     

    Du bringst nicht annähernd das Hintergrundwissen (was wirklich nicht kompliziert ist) mit, um auch nur das Geringste zum Thema zu sagen. Denn:

     

    Du bist für die Abschaffung der Nationalstaaten (super). Ist Dir auf der anderen Seite denn überhaupt nichts an der Wahrung der Menschen-, Grund- und Freiheitsrechte gelegen?

    Deutschland ist einer der wenigen Staaten, die konstitutionell tatsächlich etwas zu verlieren haben im Proceß der Europäisierung. Denn im Vergleich zu anderen EU-Nationen sind wir, was Rechtsstaatlichkeit betrifft, ganz vorne dabei.

    Und diesen Aspekt müssen wir beschützen, wenn wir kein liberalautoritäres Europa nach italienischem Vorbild wollen. Willst Du faschistische Aspekte im Gesetz? Nein? Dann hast Du den Lissaboner Vertrag aber schlampig gelesen. Oder hast Du ihn überhaupt gelesen? Weißt Du was darin steht über den Einsatz von Polizei und Militär im Inneren?

    Wenn Europa bedeutet, dass man nicht mehr als Einzelner wirksam gegen Alles vor dem Verfassungsgericht klagen kann (und darauf liefe es hinaus), dann muss der EU-Prozess gestoppt werden. Nicht aus nationaler Eitelkeit.

  • R
    RedMitAnna

    PRÄAMBEL (des EU Vertrages von Lissabon)

     

    SEINE MAJESTÄT DER KÖNIG DER BELGIER, IHRE MAJESTÄT DIE KÖNIGIN VON DÄNEMARK, DER PRÄSIDENT DER

    BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND, DER PRÄSIDENT DER GRIECHISCHEN REPUBLIK, SEINE MAJESTÄT DER KÖNIG

    VON SPANIEN, DER PRÄSIDENT DER FRANZÖSISCHEN REPUBLIK, DER PRÄSIDENT IRLANDS, DER PRÄSIDENT DER

    ITALIENISCHEN REPUBLIK, SEINE KÖNIGLICHE HOHEIT DER GROSSHERZOG VON LUXEMBURG, IHRE MAJESTÄT

    DIE KÖNIGIN DER NIEDERLANDE, DER PRÄSIDENT DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK, IHRE MAJESTÄT DIE

    KÖNIGIN DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND (1),

    ENTSCHLOSSEN,....

     

    Habt ihr da was von den Völkern, den Menschen gelesen? Kein Wunder, wir haben ja auch nix zu sagen.

     

    Aus der Präambel des Grundgesetzes: "...hat sich das Deutsche Volk...".

  • Q
    Quidane

    @Bea

     

    Und was ist so schlimm an Nationalstaaten?

    Des Weiteren: du verwechselst Bundesverfassungsgericht mit Bundestag...

    Der berühmte satz vom Dieter Nuhr ist immer noch aktuell "Wenn man keine Ahnung hat..."

  • N
    NixDa

    @ Bea: nicht so zürnen; dazu gibt es keinen Grund.Abschaffung der Nationalstaaten...dafür dürfen wir im Rahmen der EU Krieg führen. Wir können es nur bedauern, dass es überhaupt so weit kommen mußte. Unsere politische Klasse murkst unter Ausschluß der Öffentlichkeit. Die meisten Abnicker im Bundestag haben den Vertrag überhaupt nicht gelesen. Und niemand aus der Regierung und der Riege im Bundestag läßt sich auch nur ansatzweise herab, sämtliche Inhalte des Vertrages öffentlich vorzustellen und zu diskutieren. Eigenartigerweise fordert dies auch niemand der (gleichgeschalteten?) Presse. Und nun will die politische Klasse im Eilverfahren eine Gesetzesänderung durchpeitschen. Kein Lissabon-Vertrag. Volksentscheid - jetzt und sofort!

  • S
    sitatara

    Solange mit diesem Vertrag die neoliberale Wirtschaftsausrichtung Europas festgeschrieben wird, hat man als vernünftiger Mensch die Pflicht, sich gegen diesen Vertrag zu wehren. Ich hätte mir gewünscht, dass das BVerfG eine mutigere Entscheidung getroffen hätte.

  • B
    Bea

    Am deutschen Wesen soll die Welt genesen... Was maßt sich das ungewählte Verfassungsgericht eigentlich an, daß es meint bessere Entscheidungen treffen zu können als das EuGH? gas Verf.Gericht weist sich selbst Kompetenzen zu? Wo gibts denn sowas? Was die anderen 23 zusammen entschieden haben, soll für uns nicht gut genug sein? Nein!! Die doitschen Parlamentarier wollen weiterhin überall reinquatschen und einen dointschen Sonderweg herbeirabulieren. So wird das nichts mit der Abschaffung der verdammten Nationalstaaten!

  • W
    Welcome

    "Das Verfassungsgericht stufte in seinem einstimmig gefällten Urteil das Zustimmungsgesetz zum Lissabon-Vertrag als mit dem Grundgesetz vereinbar..."

     

    Aha. Also ist die Einführung der Todesstrafe im Falle eines Aufruhrs mit unserem Grundgesetz vereinbar. Das scheint es ein paar Pasagen in unsere Grudngesetz zu geben, die uns allen bis dato völlig unbekannt waren, oder missinterpretiert wurden.

    Doch kein Wort wurde über diese scheinbar kleine Nebenpasage im Lissabon-Vertrag verloren. Ein Armutszeugnis für die Menschenrechte!

  • B
    Björn

    "Hoffnung ist der Regenbogen über dem herabstürzenden Bach des Lebens."

    Nietzsche

     

    Bild, Focus legen das Urteil anders aus. Es bleibt zu hoffen die Nachricht verbreitet sich schnell in Europa damit die Iren etc. Rückendeckung bekommen. Wenn aber Deutschland nicht bald erwacht, was sehr unwarscheinlich ist, klappts bestimmt im nächsten Anlauf. Es liegt auch an uns mit unseren Mitmenschen zu reden um diese aufzuwecken.

     

    Gruß

  • H
    hupe

    meines erachtens schuetzt das urteil die demokratie,

     

    Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland:

    „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“

     

    denn die bundesregierung kann nun im europarat nur eingeschraenkt autonom agieren

  • PW
    P.G. Winfried Hochgrebe

    Immer wieder ist es doch erstaunlich, auf welch wundersame Weise die vielen Juristen in den Ministerien vom BVerfG belehrt und ausgebremst werden müssen, weil sie offensichtlich zu schlampig arbeiten trotz übermäßig guter Bezahlung. Schade nur, dass das Gericht nicht an die Wähler gedacht hat und einen Volksentscheid zumindest empfohlen hat. Dazu sind wir nun bald wieder umworbenes "liebes Wahlvolk" wohl zu dumm!

  • EL
    Erwin Lindemann

    Ich hätte mir zwar mehr erhofft (aber nicht erwartet), aber auch so ist es mal wieder eine schallende Ohrfeige für unsere kompetenten Politiker.

  • L
    Laila

    Es gibt keinen Grund zu jubeln, der undemokratische Vertrag bleibt. Volksabstimmung - jetzt.

  • P
    Potzblitz

    Es gibt doch noch kleine Lichtblicke im Lande.