: Nachbesserungen am Asylrecht
■ Eylmann (CDU) räumt Unzulänglichkeiten ein
Bonn (dpa) – Die Kritik der Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Jutta Limbach, am neuen Asylrecht ist in Bonn grundsätzlich akzeptiert worden.
Der Vorsitzende des Bundestags-Rechtsausschusses, der CDU- Politiker Horst Eylmann, räumte gestern ein, Unzulänglichkeiten von Gesetzen zeigten sich zuweilen erst in der Praxis. Eylmann stellte mögliche „Nachbesserungen“ am geltenden Asylverfahrensrecht in Aussicht.
Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Otto Schily sagte, die Warnungen seiner Partei vor einer Überlastung des Verfassungsgerichts hätten sich durch die Äußerungen der Präsidentin bestätigt. Ein Großteil der in Karlsruhe liegenden 800 Verfassungsbeschwerden hätte nach Schilys Worten vermieden werden können, wenn es für Asylbewerber auch bei einer Einreise über „sichere Drittstaaten“ eine Klagemöglichkeit beim Verwaltungsgericht gäbe. Ein solcher SPD-Vorstoß sei aber von der Koalition abgelehnt worden. Schily sprach von einer „relativ einfachen gesetzgeberischen Korrektur“, mit der die von Limbach kritisierte derzeitige „Feuerwehr“-Funktion des höchsten deutschen Gerichts bei Asylfällen behoben werden könnte.
Einig waren sich der SPD- und der CDU-Politiker in der Bewertung, daß an den Grundzügen der seit 1. Juli 1993 geltenden Asylgesetzgebung mit der Drittstaaten- Regelung festgehalten werden müsse. „Es wird keine Aufkündigung des Asylkompromisses geben“, betonte Schily. Eylmann unterstrich, das neue Asylrecht habe sich bewährt.
Limbach hatte den Vorwurf geäußert, die Gesetzesänderungen seien „mit heißer Nadel gestrickt“ worden. Diesen Vorwurf wies Eylmann zurück: Es habe sich um eine mühsam erreichte Kompromiß- Entscheidung gehandelt, über die seinerzeit „fast zu lange verhandelt“ worden sei.
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