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Nach verhinderter AusreiseAbschiebung ungewiss

Abschiebehaft für pakistanischen Flüchtling Usman Manir verlängert. Unterstützer kritisieren Attest von Amtsarzt, das von "Asylantenmissbrauch" spricht.

"Kein Mensch ist illegal". Protest gegen Abschiebungen in Berlin. Bild: dpa

Bekommt Usman Manir erneut Aufschub? Am Donnerstag sollte die Abschiebung des pakistanischen Flüchtlings stattfinden, bereits zum zweiten Mal. Ein erster Versuch vom Flughafen Tegel war Mitte Juni am //www.taz.de/Zivilcourage/!119603/:Protest eines Fluggastes gescheitert.

Laut Unterstützern wurde Manirs Abschiebehaft in Eisenhüttenstadt bis zum 17. Juli verlängert. Was dies für die Abschiebung bedeutet, bleibt aber unklar. Eine Sprecherin der Bundespolizei sagte, ihr sei weiter nur der Termin am Donnerstag bekannt. Vom Amtsgericht Eisenhüttenstadt, an dem über Manirs Fall entschieden wurde, war keine Auskunft zu erhalten.

Manir war 2012 aus Pakistan geflohen und in Ungarn aufgegriffen worden. Nach eigener Auskunft wurde er dort in einem Asylheim von Jugendlichen angegriffen und schwer am Kopf verletzt. Der 27-Jährige floh weiter nach Deutschland, von wo er - gemäß der Asylverordnung Dublin II - zurück ins Erst-Einreiseland Ungarn abgeschoben werden soll.

Nach einem Gutachten eines Amtsarztes, das der taz vorliegt, wird Manir bescheinigt, „flug- und reisetauglich“ zu sein. Auch sei davon auszugehen, dass er sich der Abschiebung nicht widersetzen werde. „Hierzu“, heißt es weiter, „bedarf es zusätzlicher, außenstehender Motivation, die dann auch auf den Hintergrund eines 'Asylantenmißbrauchs' zu prüfen wäre.“

Dirk Stegemann, ein Unterstützer Manirs, nennt diesen Vorwurf „entlarvend“: „Hier bilden Amtsärzte, Polizei und Richter eine eigene Clique, die ein gerechtes Verfahren in Frage stellt.“ Stegemann klagt auch, dass ein externes Gutachten bei der Gerichtsentscheidung nicht berücksichtigt wurde.

Eine Psychologin, die von Manirs Anwalt angefragt wurde, hatte dem Flüchtling eine posttraumatische Belastungsstörung und Depression attestiert. Manir habe über starke Kopfschmerzen, Tinnitus, Schmerzen im Ohr und Schlafstörung geklagt, er äußere eine "starke Todessehnsucht". Die Psychologin rät von einer Abschiebung ab. "Zu einem Suizidversuch bedarf es nur noch eines geringen Anlasses", schreibt sie in ihrem Attest.

Manirs Unterstützer wollen nun eine Petition im Bundestag einreichen, um die Abschiebung noch zu verhindern. Eine erste Petition an das Bundesinnenministerium erhielt mehr als 1.600 Unterzeichner. Komme es doch zur Abschiebung, so Stegemann, werde man wieder am Flughafen protestieren.

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3 Kommentare

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  • T
    Tantris

    Hallo Irmi

    Ganz verstehe ich Ihren Artikel ja nicht.

    Ich dachte immer diese leute landen in Spanien ,Italien,Griechenland,weil diese Länder ans Mittelmeer grenzen,nicht wegen Dublin II.

    Dublin II hat schon seine Berechtigung,denn sonstwürde sich ja jeder das Paradies aussuchen .

  • D
    Dadama

    Ein Fleißkärtchen für Irmi.

    Ganz süß: Ertrunkenen Flüchlingen könnten die Italiener

    auch nicht 500 € zahlen. Oder könnten sie nicht 500 €

    zahlen, wenn der Kapitän für lange Jahre in den Knast muss?

    Und die Dublin-Regelung ist blöd.

    Jetzt noch mit dem Fuß aufstampfen und alles wird gut.

  • I
    Irmi

    Nach eigener Auskunft wurde er dort (Ungarn) in einem Asylheim von Jugendlichen angegriffen und schwer am Kopf verletzt. Der 27-Jährige floh weiter nach Deutschland, von wo er - gemäß der Asylverordnung Dublin II - zurück ins Erst-Einreiseland Ungarn abgeschoben werden soll.

     

    Diese blöde Dablin II Regelung sollte erheblich gelockert werden. Darum landen ja so viele Flüchtlinge in Spanien, Griechenland od. Italien. Man muss sich das mal vorstellen in welch kleinen und dazu noch offenen Booten und total überfüllt in Europa ankommen, viele von ihnen verhungert, verdurstet, auch schon verprügelt oder ertrunken.

     

    Dann sind die Fischer kurz vor der Küste dazu fähig, die Leine wo Menschen dran hängen um nicht ertrinken zu müssen und kappen diese Leine.

     

    Der Kapitän, der das gemacht hat, muss angeklagt werden und für lange Jahre in den Knast. Denn die Menschen die an der Leine hingen, sind alle ertrunken.

     

    Dann könnten die Italiener auch nicht 500 € an Flüchtlinge zahlen, damit sie nach D. gehen. Damit sie dann von den Deutschen, wegen dieser blöden Regelung zurück nach Italien geschoben werden.