Nach Kirchen-Attentat in Nordfrankreich: Zweiter Angreifer identifiziert
Nach dem Mord an einem Priester hat ein DNA-Abgleich Aufschluss über den zweiten Täter gebracht. Zu ihm existierte seit Kurzem eine Gefährder-Akte.
afp | Auch der zweite islamistische Angreifer auf eine Kirche in Nordfrankreich war den französischen Sicherheitsbehörden bekannt: Er wurde über einen DNA-Abgleich als der 19-jährige Abdel Malik P. identifiziert, wie die Pariser Staatsanwaltschaft am Donnerstag mitteilte. Er war Ermittlern zufolge erst am 29. Juni in eine Gefährder-Kartei aufgenommen worden, weil er über die Türkei nach Syrien reisen wollte.
Drei Verwandte P. wurden in Polizeigewahrsam genommen. Es gehe darum, Angaben über „das Profil des Mörders“ zu erhalten, verlautete aus Ermittlerkreisen. „Derzeit weist nichts darauf hin, dass diese Personen etwas mit der tödlichen Attacke zu tun haben.“
Der nach der Attacke in Nordfrankreich von der Polizei erschossene P. war nicht vorbestraft, die Behörden hatten deswegen weder seine Fingerabdrücke, noch DNA-Proben des Mannes. Deswegen, und weil sein Gesicht durch Polizeikugeln entstellt war, war die Identifizierung schwierig. Sie gelang schließlich über einen DNA-Vergleich mit seiner Mutter.
Die Sicherheitsbehörden hatten erst Ende Juni eine sogenannte Akte S – das S steht für Staatssicherheit – über den 19-Jährigen angelegt. In der entsprechenden Kartei werden unter anderem all jene geführt, die als radikale Islamisten aufgefallen sind. Eine Aufnahme in die Kartei führt in der Regel nicht zu einer ständigen Überwachung durch die Sicherheitsbehörden. Häufig werden Verdächtige nur über einen begrenzten Zeitraum stichprobenartig überwacht, etwa indem ihre Telefone angezapft werden.
P. und sein ebenfalls 19-jähriger Komplize Adel K. hatten am Dienstag nahe der nordfranzösischen Stadt Rouen während eines Gottesdienstes eine Kirche gestürmt. Sie schnitten einem 86-jährigen Priester die Kehle durch und verletzten einen Gottesdienstbesucher schwer. Die Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) nahm die Bluttat für sich in Anspruch. Die beiden Täter wurden von Polizisten erschossen.
Gegen K. liefen Terrorermittlungen, weil er zwei Mal versucht hatte, nach Syrien zu reisen. Er war erst im vergangenen März aus der Untersuchungshaft entlassen worden und stand mit einer elektronischen Fußfessel unter Hausarrest.
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