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Nach Drogenfund bei Volker BeckStaatsanwaltschaft will ermitteln

Der Grünen-Politiker war bei einer Kontrolle mit Drogen erwischt worden. Nun hat die Staatsanwaltschaft offiziell mitgeteilt, dass sie gegen Beck ermitteln will.

Ist derzeit krankgeschrieben: Volker Beck. Foto: dpa

Berlin dpa | Nach dem Drogenfund bei dem Grünen-Politiker Volker Beck will die Berliner Staatsanwaltschaft gegen den Abgeordneten ermitteln. Darüber habe die Behörde den Bundestag in einem Schreiben informiert, teilte ein Sprecher am Mittwoch in Berlin mit und bestätigte damit einen Bericht von bild.de.

Die Polizei hatte Beck in der vergangenen Woche bei einer Kontrolle mit 0,6 Gramm eines verbotenen Rauschmittels erwischt. Nach Medienberichten soll es sich dabei um die synthetische Droge Crystal Meth gehandelt haben.

Nach Bekanntwerden der Vorwürfe stellte Beck seine Fraktionsämter zur Verfügung, nicht aber sein Bundestagsmandat. Derzeit ist der 55-Jährige krankgeschrieben. Führende Grünen-Politiker hatten Beck zwar ein Fehlverhalten vorgeworfen, aber auch gemahnt, die Ermittlungen abzuwarten und Beck die Möglichkeit für eine zweite Chance zu geben.

In der Regel können Ermittlungen gegen einen Abgeordneten zwei Tage nach dem Eingang eines entsprechenden Schreibens beim Bundestag beginnen, außer das Parlament widerspricht dem. Den Immunitätsregeln zufolge haben Abgeordnete keinen grundsätzlichen Schutz vor Ermittlungen. Extra beantragt werden müsste etwa eine Durchsuchung.

Wann die Ermittlungen genau beginnen können, war zunächst unklar. Der Staatsanwaltschaft lag nach Angaben des Sprechers noch keine Bestätigung des Bundestags über den Eingang ihrer Mitteilung vor. Ein Sprecher des Bundestags sagte, die Parlamentsverwaltung gebe zu Immunitätsangelegenheiten der Mitglieder grundsätzlich keine Erklärungen ab.

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1 Kommentar

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  • Nach Medienberichten soll es sich um Christal Meth handeln?

    Nach "Bild.de" soll es sich um Christal Meth handeln!

    Wenn schon Informationen aus der Boulevardpresse übernommen werden, dann steht doch wenigstens dazu! Zweimal im gleichen Artikel war wohl doch zu peinlich?