■ Nach Bericht zu angeblicher Mißhandlung: taz und Hugendubel: Streit beigelgt
München (taz) – Der Streit des Frankfurter Buchhändlers Hugendubel mit der taz ist beigelegt. Am Mittwoch einigten sich Zeitung und Buchkette vor dem Landgericht München I auf eine sogenannte Erledigterklärung.
Vorangegangen war der Bericht „Boykottaufruf nach Detektivüberfall“ in der taz vom 22.September über einen Vorfall in der Frankfurter Hugendubel- Filiale am Steinweg. Der Hochschullehrer und Menschenrechtsaktivist Manquel Tejeda war dort Ende August des Diebstahls verdächtigt und nach eigenen Angaben von zwei Hausdetektiven mißhandelt worden. Die Firma Hugendubel bestreitet diese Darstellung. In der Erledigterklärung verpflichtet sich die taz nun, über den Vorfall nur noch so zu berichten, daß die Darstellungen Tejedas durch Anführungszeichen und Konjunktiv deutlich als seine subjektive Version der Ereignisse gekennzeichnet werden. Das Gericht bezeichnete den taz-Bericht als grundsätzlich sorgfältig recherchiert, störte sich aber an der Formulierung, Tejeda sei während des Konflikts bei Hugendubel in „einen leeren Raum geführt“ worden, was die Assoziation nahelege, es handle sich um eine „Folterkammer“. Hugendubel muß für 75 Prozent der Verfahrenskosten aufkommen. kuz
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