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Nach Aussage im Edathy-AusschussHartmann will Geld zurück

Der SPD-Politiker Michael Hartmann ist seit Monaten krankgeschrieben. Jetzt meldet er sich wegen seiner Anwaltskosten beim Bundestag.

Michael Hartmanns letzter Auftritt vor dem U-Ausschuss im Februar. Foto: Foto: dpa

Berlin taz | Lebenszeichen von Michael Hartmann: Der SPD-Bundestagsabgeordnete, der in der Edathy-Affäre unter Druck geriet, will sich von der Bundestagsverwaltung seine Anwaltskosten zurückerstatten lassen. Einen entsprechenden Antrag hat Hartmann nach Informationen der taz am Mittwoch eingereicht.

Hartmann ist seit Anfang Februar krankgemeldet. Zuvor hatten ihn mehrere Zeugen im Untersuchungsausschuss belastet: Ihre Aussagen deuteten darauf hin, dass Hartmann seinen damaligen Fraktionskollegen Sebastian Edathy vor drohenden Kinderporno-Ermittlungen gewarnt hatte.

Als Hartmann selbst zum ersten Mal als Zeuge vor dem Gremium aussagte, bestritt er die Vorwürfe. Als ihn der Ausschuss ein zweites Mal befragen wollte, verweigerte er die Aussage. Zu beiden Auftritten begleitete ihn ein Anwalt. Dessen Kanzlei verfasste auch die schriftliche Erklärung der Zeugnisverweigerung. Die Kosten für den Rechtsbeistand im U-Ausschuss muss der Bundestag laut Gesetz übernehmen.

Die selbe Kanzlei vertritt Hartmann auch gegenüber der Staatsanwaltschaft Lüneburg. Die Behörde prüft im Zusammenhang mit der Edathy-Affäre seit Jahresbeginn den Anfangsverdacht der Strafvereitelung. Die Anwaltskosten, die aufgrund dieser Vorermittlungen anfallen, kann sich Hartmann nicht vom Bundestag zurückerstatten lassen.

Fraktion ging in Vorleistung

Das Geld, das er vom Parlament erhält, wird Hartmann allerdings ohnehin nicht behalten: Die Kosten für den Rechtsbeistand hatte zunächst die SPD-Fraktion übernommen - unter der Bedingung, dass Hartmann sie sich zumindest anteilig vom Bundestag zurückholt und an die Fraktion zurückzahlt.

Die Opposition kommentiert den Deal verärgert. Die Erstattung der Anwaltskosten sei zwar Hartmanns gutes Recht, sagt Irene Mihalic, Grünen-Obfrau im Edathy-Ausschuss. Aber: „Anstatt wie auch vom SPD-Vorsitzenden Gabriel gefordert nun endlich mit einer umfassenden Aussage zur Wahrheitsfindung beizutragen, scheint es Michael Hartmann mehr darum zu gehen, seine Fraktion bei der Bezahlung seiner Anwaltskosten zu entlasten.“

Wann Hartmann selbst in den Bundestag zurückkehrt, ist derweil offen. Krankgeschrieben ist er bis zum 20. September; ob die Ärzte sein Attest erneut verlängern werden, ist laut seiner persönlichen Sprecherin noch unklar.

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1 Kommentar

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  • 4G
    4932 (Profil gelöscht)

    Was der wohl weiß (oder getan hat), da er von der SPD so geschützt wird und sich jetzt auch noch traut, den Bundestag zur Erstattung der Anwaltskosten aufzufordern? Wirklich kein Volksvertreter, sondern eine unglaublich dreiste und arrogante Person. Ich hoffe, daß der Bundestag sich wehren wird, da sich dieser Mensch vor einer Aussage vor dem Untersuchungsausschuß ja offensichtlich gedrückt hat. Und wenn er nicht mehr 'dicht' ist, dann soll er in die Psychiatrie und soll seinen Diäten-Bezug aufgeben.