NSU-Prozess in München: Keine Videoübertragung
Aus dem Saal des Oberlandesgerichts wird es keine Übertragung geben. Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde der Nebenkläger nicht angenommen.

Weitere Zuschauer sind nicht erwünscht. Basta! Bild: dpa
KARLSRUHE/MÜNCHEN dpa | Nebenkläger im NSU-Prozess sind mit dem Versuch gescheitert, vor dem Bundesverfassungsgericht eine Videoübertragung des Verfahrens in einen weiteren Saal zu erzwingen.
Die Karlsruher Richter nahmen die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an. Die Begründung entspreche nicht den gesetzlichen Anforderungen, die Beschwerde sei deshalb unzulässig, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Der NSU-Prozess soll am 6. Mai in München beginnen.
In dem Beschluss des Gerichts heißt es, die Beschwerdeführer hätten nicht ausreichend dargelegt, warum sie selbst unmittelbar in Grundrechten verletzt sein könnten.
„Sie machen nicht geltend, selbst an einer Teilnahme an der Hauptverhandlung gehindert zu sein, sondern argumentieren ausschließlich mit dem öffentlichen Informationsinteresse und machen sich damit zu Sachwaltern der Allgemeinheit“" Eine Beschwerdebefugnis sei also nicht ersichtlich.
Die Nebenkläger hatten angesichts des erwarteten Zuschauer- und Medienansturms auf den Prozess erzwingen wollen, dass das Verfahren in einen Nebenraum übertragen wird – was das Oberlandesgericht nicht geplant hat. Im Saal selbst gibt es nur rund 100 Plätze für Medien und Zuschauer.
Leser*innenkommentare
XXX
Gast
Krass, es gibt Menschen, die noch weniger Ahnung von Jura haben als Herr Rath. Wie der Anwalt überhaupt das erste Examen bekommen konnte, wenn er noch nicht mal die absoluten Grundlagen der Rechtswissenschaft verstanden hat (grds. keine Popularklagen im deutschen Recht). Da sieht man, dass er sein wertloses Examen in Hamburg gemacht hat.
Gafferin
Gast
Video? Wieso nicht Fernsehen? Bayern-Spiele werden auch nicht übertragen. Gleichzeitig im Fernsehen, am besten Endspiel, um mal die Einschaltquoten zu vergleichen.
lowandorder
Gast
Basta?
Die Öffentlichkeit im Gerichtssaal dient
der Kontrolle der gerichtlichen Verhandlung
durch eben diese gewährleistete Öffentlichkeit
einschließlich der Medienvertreter.
Andere Interessen sind nicht notwendig
rechtlich geschützt.