■ NS: Prozeß eingestellt
Karlsruhe (dpa) – Der Mordprozeß gegen den mutmaßlichen ehemaligen SS-Unterscharführer Heinrich Kühnemann vor dem Landgericht Duisburg muß eingestellt werden. Der unter anderem wegen der Ermordung von sechs jüdischen Häftlingen im Konzentrationslager Auschwitz angeklagte Kühnemann sei verhandlungsunfähig und ohne ihn dürfe nicht weiterverhandelt werden, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Damit wurden Beschlüsse des Landgerichts Duisburg aufgehoben, wonach trotz der Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten in seiner Abwesenheit der Prozeß fortgesetzt werden sollte. Der heute 74 Jahre alte Kühnemann soll zwischen 1943 und 1945 sechs jüdische Häftlinge ermordet und Beihilfe zu vielfachem Mord an jüdischen Deportierten geleistet haben.
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen