piwik no script img

■ NS-FilmeVerbreitung erlaubt

Berlin (taz) – Das Verbreiten von NS-Propagandafilmen ist nicht strafbar. Diese Auffassung vertritt laut einem Bericht des SFB-Politmagazins „Kontraste“ die Staatsanwaltschaft in Nürnberg. In den benannten Fällen geht es um den Handel mit Videokopien von „Der ewige Jude“, „Jud Süß“ oder dem Reichsparteitagsfilm von Leni Riefenstahl. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg beruft sich auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes. Danach kann das vor Inkrafttreten des Grundgesetzes entstandene NS- Filmmaterial sich nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung der BRD richten, weil diese damals noch nicht bestand.

50.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr Leser*innen machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Denn wir suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus und unterstützen Sie die taz – schon ab 5 Euro. Jetzt unterstützen