■ NS-Filme: Verbreitung erlaubt
Berlin (taz) – Das Verbreiten von NS-Propagandafilmen ist nicht strafbar. Diese Auffassung vertritt laut einem Bericht des SFB-Politmagazins „Kontraste“ die Staatsanwaltschaft in Nürnberg. In den benannten Fällen geht es um den Handel mit Videokopien von „Der ewige Jude“, „Jud Süß“ oder dem Reichsparteitagsfilm von Leni Riefenstahl. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg beruft sich auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes. Danach kann das vor Inkrafttreten des Grundgesetzes entstandene NS- Filmmaterial sich nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung der BRD richten, weil diese damals noch nicht bestand.
Umverteilung gegen rechts
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