■ NS-Filme: Verbreitung erlaubt
Berlin (taz) – Das Verbreiten von NS-Propagandafilmen ist nicht strafbar. Diese Auffassung vertritt laut einem Bericht des SFB-Politmagazins „Kontraste“ die Staatsanwaltschaft in Nürnberg. In den benannten Fällen geht es um den Handel mit Videokopien von „Der ewige Jude“, „Jud Süß“ oder dem Reichsparteitagsfilm von Leni Riefenstahl. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg beruft sich auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes. Danach kann das vor Inkrafttreten des Grundgesetzes entstandene NS- Filmmaterial sich nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung der BRD richten, weil diese damals noch nicht bestand.
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Unser nächstes Ziel: 50.000 – wir brauchen nur noch 180 Freiwillige, dann haben wir es geschafft! Setzen Sie jetzt ein Zeichen für die taz und machen Sie mit. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen