NPD muss draußen bleiben: Gericht lehnt NPD-Landesparteitag in Bezirksräumen ab
Verwaltungsgericht: Der Berliner Bezirk Steglitz-Zehenldorf hat der NPD zur Recht Räume für den für Samstag geplanten Landesparteitag verweigert.
Die rechtsextreme NPD kann ihren für Samstag (14. März) geplanten Landesparteitag voraussichtlich nicht in Räumlichkeiten des Bezirks Steglitz-Zehlendorf abhalten. Das Verwaltungsgericht Berlin wies am Freitag einen Eilantrag der Partei gegen eine Klausel im Mietvertrag ab, in der rechtsextreme, volksverhetzende Äußerungen untersagt wurden, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Gegen den Beschluss ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht zulässig.
Laut Gerichtsentscheidung durfte der Bezirk die ursprünglich von der NPD beanspruchten Räume an die CDU-Fraktion vergeben, weil sich die rechtsextreme Partei geweigert hatte, die vom Bezirksamt festgelegten "Bestimmungen des Mietvertrages vorbehaltlos zu akzeptieren".
Die Berliner NPD wollte ihren Parteitag im bezirkseigenen Seniorenfreizeitheim "Club Lankwitz" ausrichten. Dagegen sind bereits mehrere Protestdemonstrationen von Linken und Antifaschisten angekündigt.
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