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NPD-VerbotsverfahrenStreit um Abzug der V-Leute

Der Berliner Innensenator plaudert über die Beobachtungspraxis - und verärgert damit andere Bundesländer.

Eine "Schweinerei": Schönbohm über seinen Amtskollegen Körting (im Hintergrund). Bild: ap

BERLIN taz Ehrhart Körting (SPD) war sich keiner Schuld bewusst. "Das steht doch alles schon in Ihren Archiven", sagte der Berliner Innensenator zu dem Vorwurf, er habe über Interna zur NPD-Beobachtung geplaudert. Mehrere Innenministerkollegen hingegen sahen es gar nicht gerne ausgebreitet, dass es laut Körting in Berlin und drei weiteren Ländern keine V-Leute in Führungsgremien der NPD mehr gibt.

Vergrätzt reagierte vor allem sein Parteifreund Lothar Hay aus Schleswig-Hostein. Er sah "einen Vertrauensbruch, den ich in dieser Form so noch nicht erlebt habe." Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) sprach von einer "Schweinerei".

Körting hatte zuvor in einem Zeitungsinterview gesagt, es seien in Berlin, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein "keine V-Leute in Bundes-, Landesvorständen oder vergleichbaren NPD-Gremien" mehr. Das aber hätten die vier SPD-Inneminister dieser Länder bereits im Oktober 2007 bei einer Konferenz zum Ausdruck gebracht, sagte Körting der taz - "das hat Schönbohm wie andere wohl vergessen."

Seitens der von Körting genannten Länder gab es keine Bestätigung, aber auch kein Dementi: Man mache keine Angaben über den konkreten Einsatz von V-Leuten, so der Tenor aus den Innenministerien in Kiel, Magdeburg und Mainz. Der Verzicht auf V-Leute in der NPD-Führung soll ein erneutes Verbotsverfahren am Bundesverfassungsgericht ermöglichen. Der erste Anlauf war 2003 daran gescheitert, dass V-Leute auf dieser Ebene agiert hatten. Für den rheinland-pfälzischen Innenminister Karl Peter Bruch (SPD) aber macht eine Klage "nur einen Sinn, wenn wir in dieser Frage alle an einem Strang ziehen."

Danach sieht es derzeit nicht aus. Zwar wähnen die SPD-Minister den bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer auf ihrer Seite. Bayerns Innenminister Joachim Hermann (beide CSU) jedoch sieht für einen Verbotsantrag im Bundesrat keine Mehrheit. Er lehnt es zudem ab, V-Leute in der NPD abzuschalten: "Der Verfassungsschutz und die anderen Sicherheitsbehörden sind auf diese Informationsquellen dringend angewiesen." Ähnliches war aus Niedersachsen zu hören.

Für Innensenator Körting ist es auch eine Frage der politischen Moral, NPD-Führungsgremien nicht zu unterwandern: "Es gehört sich nicht für einen demokratischen Staat, einen Landesvorsitzenden der NPD als V-Mann zu haben und zu bezahlen", sagte er. "Ich mache mit Führungsfiguren der NPD keine Geschäfte, sonst könnte ich nicht mehr in den Spiegel schauen."

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12 Kommentare

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  • B
    Bichette

    Der Verfassungsscchutz ist keinesfalls unfähig, die Neonazi-Partei(en) detailliert zu beobachten. Er könnte jederzeit auf die bekannten V-Männer und V-Frauen zu verzichten und bestimmt nützt er alle konspirativen Möglichkeiten, und die sind beträchtlich.

     

    Ich glaube eher, dass hier die CDU bewusst eine Politik fährt, die die Rechten toleriert. Dies ist mit wachsamen Augen an vielen "Brenn-Punkten" zu beobachten.

  • JR
    Jörg Rupp

    "Dieser sei erst sinnvoll, wenn es Aussichten auf Erfolg gebe. Bis dahin müsse die Partei beobachtet werden, so der CDU-Minister in Potsdam."

     

    Äh, merkt denn das keiner. Solange sie beobachtet wird, kann sie nicht verboten werden - und da sie nicht verboten werden kann, muss sie beobachtet werden. Deutlicher kann man eigentlich nicht sagen, dass man die NPD gar nicht verbieten will. Warum nur?

  • VB
    Volker B.

    Schünemanns Vorschlag zur Parteienfinanzierung ist ziemlich eindeutig nicht verfassungskonform. Er ist auch so ziemlich der einzige der ihn gut findet, die anderen wollen lieber nicht einen Prozess gegen die NPD verlieren.

  • R
    Renegade

    Wenn irgendetwas sinnlos ist, dann Nazis zu bezahlen, die so tun, als würden sie für den Verfassungsschutz arbeiten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der liebe Staat mit seiner expandierenden Überwachung nicht in der Lage ist, den Staatsstreich der NPD auch ohne die V-Leute vorherzusehen und zu verhindern.

  • B
    Bichette

    Der Verfassungsscchutz ist keinesfalls unfähig, die Neonazi-Partei(en) detailliert zu beobachten. Er könnte jederzeit auf die bekannten V-Männer und V-Frauen zu verzichten und bestimmt nützt er alle konspirativen Möglichkeiten, und die sind beträchtlich.

     

    Ich glaube eher, dass hier die CDU bewusst eine Politik fährt, die die Rechten toleriert. Dies ist mit wachsamen Augen an vielen "Brenn-Punkten" zu beobachten.

  • JR
    Jörg Rupp

    "Dieser sei erst sinnvoll, wenn es Aussichten auf Erfolg gebe. Bis dahin müsse die Partei beobachtet werden, so der CDU-Minister in Potsdam."

     

    Äh, merkt denn das keiner. Solange sie beobachtet wird, kann sie nicht verboten werden - und da sie nicht verboten werden kann, muss sie beobachtet werden. Deutlicher kann man eigentlich nicht sagen, dass man die NPD gar nicht verbieten will. Warum nur?

  • VB
    Volker B.

    Schünemanns Vorschlag zur Parteienfinanzierung ist ziemlich eindeutig nicht verfassungskonform. Er ist auch so ziemlich der einzige der ihn gut findet, die anderen wollen lieber nicht einen Prozess gegen die NPD verlieren.

  • R
    Renegade

    Wenn irgendetwas sinnlos ist, dann Nazis zu bezahlen, die so tun, als würden sie für den Verfassungsschutz arbeiten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der liebe Staat mit seiner expandierenden Überwachung nicht in der Lage ist, den Staatsstreich der NPD auch ohne die V-Leute vorherzusehen und zu verhindern.

  • B
    Bichette

    Der Verfassungsscchutz ist keinesfalls unfähig, die Neonazi-Partei(en) detailliert zu beobachten. Er könnte jederzeit auf die bekannten V-Männer und V-Frauen zu verzichten und bestimmt nützt er alle konspirativen Möglichkeiten, und die sind beträchtlich.

     

    Ich glaube eher, dass hier die CDU bewusst eine Politik fährt, die die Rechten toleriert. Dies ist mit wachsamen Augen an vielen "Brenn-Punkten" zu beobachten.

  • JR
    Jörg Rupp

    "Dieser sei erst sinnvoll, wenn es Aussichten auf Erfolg gebe. Bis dahin müsse die Partei beobachtet werden, so der CDU-Minister in Potsdam."

     

    Äh, merkt denn das keiner. Solange sie beobachtet wird, kann sie nicht verboten werden - und da sie nicht verboten werden kann, muss sie beobachtet werden. Deutlicher kann man eigentlich nicht sagen, dass man die NPD gar nicht verbieten will. Warum nur?

  • VB
    Volker B.

    Schünemanns Vorschlag zur Parteienfinanzierung ist ziemlich eindeutig nicht verfassungskonform. Er ist auch so ziemlich der einzige der ihn gut findet, die anderen wollen lieber nicht einen Prozess gegen die NPD verlieren.

  • R
    Renegade

    Wenn irgendetwas sinnlos ist, dann Nazis zu bezahlen, die so tun, als würden sie für den Verfassungsschutz arbeiten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der liebe Staat mit seiner expandierenden Überwachung nicht in der Lage ist, den Staatsstreich der NPD auch ohne die V-Leute vorherzusehen und zu verhindern.