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NPD-Verbot: Diesmal kann es klappen

KARLSRUHE Verfassungs-gericht weist Befangen-heitsanträge zurück

dpa/taz | Am ersten Tag des neuen NPD-Verbotsverfahrens hat das Bundesverfassungsgericht einen Befangenheitsantrag gegen zwei Richter abgelehnt, die sich in ihrer Zeit als Politiker ablehnend über die NPD geäußert hatten. Gerichtspräsident Voßkuhle sagte, politische Äußerungen seien Richtern nicht grundsätzlich verwehrt, in vorherigen Ämtern erst recht nicht. Die NPD forderte zudem eine Einstellung des Verfahrens, weil es keine Beweise gebe, dass die V-Leute abgeschaltet worden seien. Das erste Verbotsverfahren war 2003 gescheitert, weil V-Leute in den Führungsgremien der NPD mitgearbeitet hatten

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