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schnittplatzN-tv ist auch da!

Ganz bescheiden ist der private Nachrichtensender n-tv gestern in Karlsruhe aufgetreten. „Beim größten Teil der Gerichtsverfahren halten auch wir den Einsatz von Fernsehkameras für unzulässig“, erklärte N-tv-Anwalt Mathias Schwarz.

Verfassungsbeschwerde habe man nur erhoben, weil das Filmen bei Gerichtsverhandlungen bisher „ausnahmslos“ verboten ist. „Eine Einzelfallprüfung würde der Rundfunkfreiheit viel besser gerecht“, betonte der N-tv-Vertreter.

Damit war er gar nicht mehr weit von der Position der Bundesregierung entfernt, die gestern ebenfalls Beweglichkeit zeigte. Zwar sei es völlig richtig, dass Gerichtsverfahren nicht gefilmt werden dürfen, so Ministerialdirigent Eberhard Siegismund, aber Ausnahmen könne man sich schon vorstellen: etwa wenn vor dem Bundesverwaltungsgericht zwei Behörden miteinander streiten. Da seien wohl keine Persönlichkeitsrechte bedroht, meinte die Bundesregierung, und hielt Fernsehübertragungen hier sogar ohne gesetzliche Änderung für möglich.

Auch der Deutsche Anwaltverein sah das ganz ähnlich. Der bescheidene Auftritt von n-tv dürfte also, wenn das Urteil in einigen Wochen verkündet wird, zu einem ebenso bescheidenen Erfolg führen. Doch mit der ursprünglichen Intention des Senders hat das nicht mehr viel zu tun. Als die Auseinandersetung vor rund zehn Jahren begann, wollte n-tv schließlich keinen Behördenstreit, sondern ein Strafverfahren filmen: den Prozess gegen die ehemalige DDR-Parteispitze vor dem Berliner Landgericht. Für die Quote taugen schließlich vor allem Fälle mit Angeklagten, die um ihre Freiheit oder ihre historische Bedeutung kämpfen.

Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht sind zwar in der Sache wichtig, aber eben nicht unbedingt telegen. Wir werden sie am Ende wohl eher auf Phönix als bei n-tv verfolgen können. Wie gering das Interesse von n-tv an der staatsbürgerlichen Fortbildung tatsächlich ist, verriet gestern Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier.

In den letzten drei Jahren war n-tv ganze „drei Mal“ mit einem Filmteam beim Bundesverfassungsgericht – obwohl die Verkündung von Urteilen dort schon seit einigen Jahren gefilmt werden darf. N-tv-Chef Karl-Ulrich Kuhlo fand das aber nicht peinlich: „Heute sind wir doch auch da.“ CHRISTIAN RATH

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