Mysteriöse Kostenexplosion: Die Elbvertiefung wird noch viel teurer

Kosten der Fahrrinnenanpassung steigen von 240 auf bis zu 900 Millionen, räumt Hamburgs Wirtschaftssenator Frank Horch ein. Die Grünen wittern "Zahlensalat".

Umweltschützer fanden, schon der alte Preis sei nicht zu rechtfertigen. Bild: dpa

HAMBURG taz | Die Elbvertiefung wird offenbar deutlich teurer als bisher bekannt. „Eine Größenordnung von 250 bis 300 Millionen Euro ist im Haushaltsentwurf 2015/2016 verankert“, sagte Hamburgs Wirtschaftssenator Frank Horch (parteilos) am Dienstagabend im NDR-Hörfunk. Diese Beträge sind dabei nur der Anteil an den Kosten, die die Stadt trägt: Zu zwei Dritteln zahlt der Bund für die Fahrrinnenanpassung – die Unterelbe ist eine Bundeswasserstraße. Stimmen die nun von Horch genannten Zahlen, würden sich die Kosten für das gesamte Vorhaben auf 750 bis 900 Millionen Euro erhöhen.

Das wäre eine Kostensteigerung, die nicht mal Kritiker des Projekts prophezeit hätten. Bei der ersten Kostenschätzung war im Jahr 2004 die Rede von 240 Millionen Euro gewesen, davon 80 Millionen Hamburger Anteil. Vor einem Jahr dann bezifferte der SPD-Senat in seiner Antwort auf eine Anfrage der Grünen-Bürgerschaftsfraktion den städtischen Anteil auf exakt „199.088 Millionen Euro“. Die gesamte Fahrrinnenanpassung sollte somit rund 600 Millionen Euro teuer werden.

Schon den damaligen Kostensprung kritisierte der Grünen-Abgeordnete Anjes Tjarks. Jetzt wirft er dem Wirtschaftssenator sogar „Zahlensalat“ vor: „Für diesen Kostenschock ist dringend eine Erklärung fällig“, so Tjarks. Horch habe offenbar „völlig den Überblick verloren“.

Bei dem Großprojekt soll die Fahrrinne der Elbe zwischen Hamburg und Cuxhaven um einen Meter auf 19 Meter unter Normalnull vertieft werden. Dann könnten Containerschiffe mit einem Tiefgang von bis zu 13,50 Metern die Unterelbe jederzeit befahren, bei Hochwasser sogar Schiffe bis 14,50 Meter Tiefgang.

Gegen die Klagen mehrerer Umweltverbände verhandelt ab 15. Juli das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Im Oktober 2012 hatte das Gericht bereits einen vorläufigen Baustopp verhängt. Im Parallelverfahren zur Weservertiefung baten die Leipziger den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um Erläuterungen zur Auslegung der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Darüber will der EuGH nächste Woche beraten.

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