Mutmaßlicher Rechtsterrorist vor Gericht: Teilgeständnis von Franco A.
Franco A. räumt den Besitz einer Pistole, von über tausend Patronen Bundeswehrmunition und Sprengkörper ein. Erstmals spricht er auch über sich.
Die Munition stammt aus Bundeswehrbeständen und fällt teilweise unter das Kriegswaffenkontrollgesetz, bei den als „Knallkörper“ bezeichneten Gegenständen handelt es sich unter anderem um Nebel- und Übungshandgranaten. Er räumte auch formal ein, dass er sich als syrischer Flüchtling ausgegeben und auf diese Weise widerrechtlich Sozialleistungen kassiert hat.
Sein Motiv habe aber nicht darin bestanden, „diese Mittel tatsächlich für mich zu verwenden“, sagte Franco A. Er könne heute nachvollziehen, dass die Ermittler bei Betrachtung der Situation damals Verdachtsmomente gehegt hätten. Er stellt das geheime Doppelleben als Flüchtling als eine Art investigatives Projekt dar, um sich selbst ein Bild von der Lage in Flüchtlingsunterkünften zu machen. Der Generalbundesanwalt ist überzeugt davon, dass er als Flüchtling getarnt Anschläge auf Personen des öffentlichen Lebens verüben wollte, die er für einen in seinen Augen zu starken Flüchtlingszuzug verantwortlich machte. Das Ganze habe er aus einer völkisch-nationalistischen Gesinnung heraus getan.
Dem Vorwurf der Vorbereitung einer staatsgefährdenden Gewalttat widersprach Franco A. erneut, er habe niemandem etwas zu Leide tun wollen. „Ihr Teilgeständnis wird Nachfragen mit sich bringen“, sagte der Vorsitzende Richter Christoph Koller. Nicht alle Nachfragen, die am Freitag bereits gestellt wurden, wollte Franco A. beantworten. So wollte er sich ausdrücklich nicht dazu äußern, wie die Bundeswehrmunition in seinen Keller gelangte. Sprich: Ob und wo er sie möglicherweise geklaut hat. Er sagte auch nichts zu den weiteren Waffen, die er besessen haben soll, darunter ein Sturmgewehr G3.
Anders als bisher hat sich der Angeklagte nun auch zu seiner Person eingelassen und relativ ausführlich seinen persönlichen und beruflichen Werdegang geschildert. Das Gericht interessierte sich besonders dafür, welche militärischen Fähigkeiten er in seiner Ausbildung erlangte. Franco A. schilderte, dass auch ein Kommandolehrgang Teil der Ausbildung war, bei dem Nahkampffähigkeiten vermittelt werden und bei dem man lernt, wie man Hinterhalte plant.
Der Prozess vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main soll am 8. Juni fortgesetzt werden.
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