Muslimverband gegen Beschneidungsurteil: Notfalls vor Gericht
Eine gesetzlich geschützte Regelung für die Beschneidung von Jungen fordert der Koordinationsrat der Muslime. Kommt die nicht, wird der Gang vor das Bundesverfassungsgericht erwogen.
KÖLN dapd | Nach dem umstrittenen Beschneidungs-Urteil gehen die muslimischen Verbände in die Offensive und erwägen den Gang vor das Bundesverfassungsgericht.
Darüber beraten derzeit die Unterorganisationen des Koordinationsrates der Muslime (KRM), wie KRM-Sprecher Ali Kizilkaya am Mittwoch in Köln sagte. In einer gemeinsamen Erklärung riefen die Verbände den Bundestag auf, die Rechtsunsicherheit schnellstmöglich zu beheben und eine gesetzlich geschützte Regelung für die Beschneidung von Jungen zu erlassen.
Das Landgericht Köln hatte in einem vor wenigen Tagen veröffentlichten Urteil die Beschneidung von kleinen Jungen aus religiösen Gründen als eine Körperverletzung und damit als Straftat gewertet. Bei Muslimen und Juden löste die Entscheidung einen Sturm der Entrüstung aus. Auch Spitzenpolitiker wie Bundesaußenminister Guido Westerwelle (FDP) und Vertreter anderer Religionen äußerten sich kritisch.
Zum Koordinationsrat gehören zahlreiche muslimische Verbände, darunter die türkisch-islamische Union Ditib, der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) und der Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland. Das Gremium wertete das Urteil am Mittwoch als einen Rückschritt in Sachen Integration. „Die Religionsfreiheit wird eingeschränkt“, sagte Kizilkaya. „Über vier Millionen Muslime in Deutschland bekommen nicht unbedingt das Gefühl, dass sie ihre Religion praktizieren können.“ Das gelte auch für Juden.
Muslimische Eltern, die die Beschneidung den Angaben zufolge privat finanzieren, stünden nun vor einem Gewissenskonflikt. „Wir wollen keinen Beschneidungs-Tourismus ins Ausland“, warnte Kizilkaya. Das nicht am gesellschaftlichen Konsens orientierte Urteil müsse korrigiert werden.
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