: Müssen Vulkan-Manager zahlen?
KARLSRUHE rtr ■ Über die Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe gegen vier Exmanager der Bremer Vulkan-Werft muss nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) neu verhandelt werden. Die Manager hätten die Pflicht gehabt, die Existenz der ihnen anvertrauten ostdeutschen Werften nicht zu gefährden, hieß es gestern zur Begründung. Der BGH hob eine Entscheidung des Bremer Oberlandesgerichts auf, das als Vorinstanz eine Haftung wegen Veruntreuung verneint hatte. Den Managern wird vorgeworfen, EU-Gelder zweckentfremdet zu haben, um – letztendlich erfolglos – den Konkurs des Vulkankonzerns zu verhindern. Die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) hat die Manager auf je 9,7 Millionen Mark Schadensersatz verklagt. Die BvS ist Rechtsnachfolgerin der Treuhandanstalt, die sämtliche Geschäftsanteile an zwei ehemaligen DDR-Betrieben gehalten hatte. (AZ: II ZR 178/99)
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