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Müllabkommen: So nicht!

■ Entwurf „grundlegend überarbeiten“

Berlin (taz) – Der Bundesrat hat gestern in Bonn die Ratifizierung der Baseler Konvention zum Verbot von Müllexporten ins Ausland erst einmal abgelehnt. Die große Mehrheit der Länder war der Meinung, daß der Gesetzentwurf der Bundesregierung „grundlegend überarbeitet werden muß“. Insbesondere verlangen sie die Einführung eines verursachernahen Haftungsfonds für Müllexporteure auf Bundesebene. Wenn wieder einmal deutscher Müll im Ausland auftaucht und dann zurückgeholt werden muß, soll künftig die Abfallwirtschaft über einen solchen Fonds für die Kosten aufkommen.

Der vom Bundeskabinett vorgelegte Entwurf zur Ratifizierung der Baseler Konvention bürde dagegen den Ländern das finanzielle Risiko für die Rückführung illegaler oder gescheiterter Exporte auf, monierte der Bundesrat. Der nordrhein-westfälische Umweltminister Klaus Matthiesen (SPD) hatte vor der Sitzung erklärt, es könne nicht angehen, daß die Steuerzahler für die krummen Geschäfte der Müllschieber aufkommen müßten. Auch unionsregierte Länder wie Sachsen und Bayern sind dieser Meinung.

Massive Kritik übte die sächsische Landesregierung an den Ausnahmeregeln für den Müllexport. Die seien so komplex angelegt und die Voraussetzungen für einen legalen Export in Dritte-Welt-Länder und nach Osteuropa so schlecht zu kontrollieren, daß der Entwurf aus dem Hause von Umweltminister Klaus Töpfer (CDU) abgelehnt werden müsse. ten

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