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Mordanklage gegen Verena BeckerBack to Stammheim

Der 57-Jährigen früheren RAF-Terroristin wird Beteiligung am Attentat auf Generalbundesanwalt Buback vorgeworfen Im September beginnt voraussichtlich der Prozess.

Die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker und der ehemalige Generalbundesanwalt Siegfried Buback im September 1976. Bild: dpa

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die Anklage gegen das ehemalige RAF-Mitglied Verena Becker wegen des Anschlags auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback vor 33 Jahren zugelassen. Das teilte die Justizbehörde am Mittwoch mit. Mit dem Beginn der Verhandlung in Stuttgart-Stammheim ist danach Ende September zu rechnen.

Die Bundesanwaltschaft hatte im Frühjahr die Anklage gegen Becker erhoben. Der heute 57-Jährigen wird eine Mittäterschaft bei der Erschießung Bubacks und seiner beiden Begleiter am 7. April 1977 in Karlsruhe vorgeworfen. Damit stellte sich die Bundesanwaltschaft gegen den Bundesgerichtshof, der im Dezember vergangenen Jahres einen Haftbefehl gegen Becker mit der ausdrücklichen Begründung aufgehoben hat, der Beschuldigten sei allenfalls eine Beihilfe vorzuwerfen.

Selbst im Falle einer Verurteilung erwartete der Bundesgerichtshof nur eine niedrige Strafe. Der Anklage zufolge gibt es zwar keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass Verena Becker persönlich am Tatort beteiligt war. Sie soll jedoch eine "maßgebliche Rolle" bei der Organisation eingenommen haben und sei daher als "Mittäterin" anzusehen.

Seit April 2008 ermittelt die Bundesanwaltschaft. Im Jahr 2009 fanden sich nach neuen Untersuchungen an den Briefumschlägen der damaligen RAF-Bekennerschreiben DNA-Spuren von Becker. Sie wurde im August 2009 in Berlin verhaftet und kam vorübergehend in Untersuchungshaft. Becker lebt seit fast 20 Jahren im Haus ihrer Schwester in Berlin und ist seit fünf Jahren befristet berentet.

Michael Buback, der Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts, wird in dem Prozess als Nebenkläger auftreten. Er soll den Frankfurter Strafverteidiger Ulrich Endres mit seiner Vertretung beauftragt haben. Endres wurde 2002 als Verteidiger des Kindsmörders Magnus Gäfgen bundesweit bekannt. Auch die Witwe des Generalbundesanwalts, Inge Buback (90), wird als Nebenklägerin vertreten sein.

Beckers Anwalt, Walter Venedey aus Berlin, will einen Freispruch erreichen. Die vorgetragenen Indizien, sagt er, belegten den Vorwurf einer Mittäterschaft nicht.

Eine wichtige Rolle im anstehenden Verfahren dürften die Akten spielen, die Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) im Rahmen der Ermittlungen den Bundesanwälten aus den geheimen Beständen des Verfassungsschutzes zukommen ließ. Anfang der Achtzigerjahre, nach vier Jahren in Haft, vertraute sich Becker dem Verfassungsschutz an, verriet auch einiges über das Innenleben der RAF und das Attentat auf den obersten Staatsanwalt.

Beckers Initiative folgte einem schwer nachvollziehbaren Kalkül. Die in Köln einsitzende Frau wurde mehr als zwei Wochen vernommen. Die Inhaftierte will nur das berichtet haben, von dem sie vermutete, dass es den Geheimen ohnehin bekannt war. Als "Honorar" spekulierte sie auf eine vorzeitige Haftentlassung, um dann den bewaffneten Kampf wieder aufzunehmen. Dazu kam es aber nicht. Becker wurde erst später, 1989, begnadigt.

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8 Kommentare

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  • T
    Thorben

    Auch wenn sie alle so "böse" waren, diese RAFler, auch wenn sie unsere Festung BRD angegriffen haben. Wenn gewisse Bereiche von Verfassungsschutz und ähnlichen Einrichtungen vertuscht oder gar gedeckelt werden, Wissen nicht herausgegeben wird - und das über eine derart lange Zeit - kann ich nur sagen:

    AUFWACHEN! Wie viele Traumtänzer glauben denn noch immer an "die Bösen" und "das Gute"? Das kann wirklich nicht wahr sein!

    Um es auf den Punkt zu bringen: Entweder es gibt das "böse Theater", oder das "Böse" inspiriert durch das vermeintlich "Gute".

    An dieser Geschichte war früher was faul - und heute ist es das noch immer. Kennedy ist ja auch nur einem verwirrtem Typen aufgesessen, oder etwa nicht?

     

    Wünsche frohe Träume

  • R
    reblek

    "Aber auch Mittäter werden wie Mörder bestraft. Auf Mord steht lebenslange Freiheitsstrafe, auf Beihilfe eine Zeitstrafe." Sind die für die RAF geschaffenen Gesetze nicht mehr gültig? Bei Taten einer "terroristischen Vereinigung" werden, soweit ich weiß, alle Mitglieder derselben für deren Taten zur Verantwortung gezogen. Das hat es der Bundesanwaltschaft und den Gerichten schließlich erleichtert, alle zu verurteilen, derer sie habhaft werden und denen sie eine Mitgliedschaft in der RAF nachweisen konnten.

  • V
    vantast

    Wollen wir hoffen, daß nun bald die kriminellen Beamten vom "Celler Loch" verknackt werden. Lange genug haben sie den Rechtsstaat herausgefordert.

  • WS
    W. Schmidt

    Da kann Michael Buback nun endlich die Früchte seines Einzelkampfes für vermeintliche Gerechtigkeit pflücken und seine unversöhnlichen Auftritte in den Medien haben hoffentlich ein Ende. Herr Buback muss mächtige Freunde in der Justiz haben oder liegt der neuerliche Prozess nur an dem immernoch tiefsitzenden Schock über den RAF-Terrorismus, der die heile kleine Bundesrepublik-Welt erschütterte?

  • T
    Thomas

    Die Frau müsste schon seit über 30 Jahre im Gefängnis sitzen.

     

    Hoffentlich wird sie es nun für den Rest ihres sinnlosen und mörderischen Lebens tun.

  • PB
    Pater Brown

    "Das OLG muss herausfinden, ob Verena Becker an der Vorbereitung und Durchführung der Attentate aktiv mitwirkte." Das Attentate hat mehrere Opfer gefordert, aber deshalb handelt es sich nicht um "Attentate".

  • B
    blah

    sowas albernes. das Ganze ist dreißig Jahre her. gibt es nichts Wichtigeres zu tun?

  • LW
    lars willen

    vor 33 jahren,äh, zweiter weltkrieg oder was,is echt verdammt lange her