Mord an Journalist Ján Kuciak: Schmerzhaftes Urteil

Im Prozess um den Mord am Journalisten Ján Kuciak und seiner Verlobten gab es einen Freispruch. Angehörige hoffen dennoch auf Gerechtigkeit.

Der Angeklagte Marián Kočner mit Mundschutz.

Der Angeklagte Marián Kočner am Mittwoch vor einem Gericht im slowakischen Pezinok Foto: Petr David Josek/ap

PRAG taz | Das Urteil fiel in der 20. Minute: „Das Gericht befindet die Angeklagten im Mordfall des Journalisten Ján Kuciak und Martina Kušnírová für nicht schuldig.“ Noch bevor die vorsitzende Richterin Ružena Sabová den Freispruch der beiden Hauptangeklagten, Marián Kočner und Alena Zsuzsová zu begründen anhob, verließen die Eltern der beiden Mordopfer den Saal. „Ich bin entsetzt“, kommentierte Ján Kuciaks Vater Józef den Freispruch. „Bleibt nur zu hoffen, dass die Gerechtigkeit eines Tages siegen wird.“

Das Spezialgericht im kleinen Ort Pezinok, gelegen im Speckgürtel der Hautstadt Bratislava, das das Verfahren um den Doppelmord an Kuciak und seiner Verlobten seit Jahrebeginn führte, urteilte im Sinne des Rechtsstaats, so Richterin Sabová: „Wenn trotz aller Beweise begründete und verständliche Zweifel bestehen bleiben, dann wird ein Angeklagter für unschuldig befunden und so ist das Gericht hier vorgegangen.“

Zwar hatte sie selbst die Schuld Kočners und Zsuzsovás als erwiesen angesehen, war aber von zwei weiteren Mitgliedern des Gerichts überstimmt worden. Das, so Beobachter, sei bei einem Mordprozess dieses Kalibers nicht unüblich. In diesem Fall war sich das Gericht allerdings langfristig uneins über Schuld oder Unschuld der beiden Hauptangeklagten.

Die Beweislage der Anklage hatte sich vor allem auf Nachrichten gestützt, die Kočner, der angeklagt war, Auftraggeber des Mordes zu sein, über den Nachrichtendienst Threema verschickt hatte. Aus denen ging zwar so einiges hervor, das die mafiösen Verstrickungen in der Slowakei wie auch einen leichten Größenwahn Kočners offenlegten. Einen klaren Beweis, dass Kočner den Mord tatsächlich in Auftrag gegeben hatte, lieferten sie aber nicht. „Die Frage, ob man dem Angeklagten diese Kommunikation in Chiffren und Phrasen zur Last legen kann, bleibt offen“, sagte Sabová in der Urteilsbegründung.

Kočner war besessen davon, Journalisten zu bespitzeln

Schon vor Beginn der Verhandlungen hatten Beobachter, die mit den Ermittlungen vertraut waren, befürchtet, Kočner könnte wegen mangelnder Beweise davonkommen. Die einzige Hoffnung, Kočner als Auftraggeber zu überführen, lag im Kronzeugen des Prozesses, Peter Tóth. Der ehemalige Nachrichtendienstler hatte Probleme, nach seiner Karriere beim slowakischen Geheimdienst SIS beruflich Fuß zu fassen und hatte bei Kočner, einem alten Bekannten, angeheuert.

Kočner, so belegten es die Threema-Nachrichten, war besessen davon, Journalisten hinterherzuspionieren. „Papparazien“ nannte er die Bespitzelungen. In Peter Tóth hatte er einen willigen Helfer gefunden. Dieser beobachtete Kuciak nicht nur, sondern gab dessen Adresse auch an Kočner weiter. Aber auch Tóth konnte nicht bezeugen, dass Kočner den Mord an Kuciak angewiesen hatte.

Kočner selbst hatte sich immer wieder damit verteidigt, gar kein Motiv für den Mord an Kuciak gehabt zu haben. Der hatte die Machenschaften Kočners, wie Steuerhinterzug, Korruption, Dokumentenfälschung, in Dutzenden von Artikeln für das Onlinemedium aktuality.sk aufgedeckt. Halb so schlimm seien die gewesen, wehrte Kočner vor Gericht immer wieder lässig ab. Zudem habe er unter Journalisten schlimmere Widersacher gehabt als Kuciak.

70.000 Euro Entschädigung

Dass das Urteil nicht im Sinne der Anklage, die 25 Jahre für Kočner und Zsuzsová gefordert hatte, ausfallen könnte, hing seit dem 5. August in der Luft, als das Gericht die Urteilsverkündung kurzfristig um einen Monat verschob. Aber auch nachträglich eingereichte Beweise der Anklage, weitere 65 Seiten Threema-Kommunikation, waren nicht ausreichend, um die Angeklagten einstimmig zu verurteilen. Zu einem freien Mann macht der Freispruch Marián Kočner aber nicht. Wegen der Fälschung von Schuldscheinen und Wechselbetrug wurde er bereits 2019 zu einer Freiheitsstrafe von 19 Jahren verurteilt.

Den Familien von Ján Kuciak und Martina Kušnírová hat das Gericht eine finanzielle Entschädigung zugesprochen. 70.000 Euro, das entspricht genau der Summe die den Mördern für das Leben von Ján Kuciak bezahlt wurde.

Das Urteil wurde in der Slowakei wie auch international mit Entsetzen aufgenommen. Gleich nach der Verkündung hat die Anklage Berufung beim Höchsten Gericht angekündigt. „Wir alle in der Redaktion, aber auch in der gesamten Gesellschaft hoffen noch immer, dass alle Täter, die sich am Mord an Ján und Martina beteiligt haben, gerecht bestraft werden“, erklärte der Axel Springer Verlag, für den Kuciak gearbeitet hatte. Präsidentin Zuzana Čaputová reagierte geschockt. Sie müsse das Urteil erst verstehen: „Ich respektiere es, aber erwarte, dass die Suche nach Gerechtigkeit nicht endet und beim Höchsten Gericht weitergehen wird.“

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