Mollath-Prozess in Regensburg: Richter vor Gericht
Am fünften Tag des Wiederaufnahmeverfahrens wurden diejenigen befragt, die Mollath 2006 verurteilt haben. Sie zeigen deutliche Gedächtnislücken.
REGENSBURG taz | Petra Heinemann hat es eilig. Die knallig-bunte Bluse der pensionierten Richterin lässt erahnen, wo sie hin will: in den Urlaub. Ihren beigen Rollkoffer hat sie schon dabei, als sie den Gerichtssaal betritt.
Auch vor acht Jahren, als sie als beisitzende Richterin Gustl Mollath in die Psychiatrie brachte, wollte sie schnell in die Ferien. Am fünften Prozesstag im Wiederaufnahmeverfahren wird offenbar, dass sie sich damals wohl mehr mit der Frage beschäftigte, was sie noch in den Koffer packen muss, als mit Mollath.
Allein der Sitzungsplan der Hauptverhandlung vom 8. August 2006 erscheint ungewöhnlich – oder mit den Worten Mollaths selbst: „skandalös“. Dreizehn Zeugen waren geladen, der erste um 9.45 Uhr, bis 11.45 Uhr sollte alles erledigt sein. Nicht mehr als zehn Minuten pro Zeuge nahmen sich die Richter also, um herauszufinden, ob Mollath seine Frau schwer misshandelt und Autoreifen zerstochen hatte.
Ein durchaus „komplexes Verfahren“ wie Rechtsexperte Ernst Müller sagt. Doch Heinemann musste schließlich in den Urlaub, das Gericht sei personell überlastet gewesen, es sei eben ein „Massengeschäft“, sagt der damals zuständige Staatsanwalt Christian Schorr.
Also diktierte Heinemann den „Urteilsentwurf“ ohne ihn noch einmal Korrektur zu lesen, ohne alle Akten zu haben. Sie konnte „nicht nachprüfen, wer was gesagt hat“. Heinemann zitiert eine Ärztin, die gar nicht vorgeladen war, übernimmt ganze Passagen aus dem Attest, das Mollaths Ex-Frau eingereicht hatte als Tatsachen und verwechselt Mollaths Festnahme 2006 mit der von 2005.
Wo war Zeuge Woertge?
Die Reifenstechereien sollen die Fahrer in „gefährliche Situationen“ gebracht haben, schreibt sie damals. Der Zeuge Woertge habe erzählt, sie seien ihm auf der Autobahn bei 200 km/h geplatzt. „Können Sie sich da auch täuschen?“ fragt Richterin Escher, denn Woertge war gar nicht geladen. Auch der Sachverständige Rauscher bestätigt, dass er im Protokoll kaum Hinweise auf gefährliche Situationen finden kann.
Kein unwichtiges Detail. Als allgemeingefährlich wurde Mollath wegen den angeblich lebensgefährlichen Reifenstechereien verurteilt, die Körperverletzung an seiner Frau Petra M. hätte nicht gereicht. Und auch hier fällt Rechtsmediziner Eisenmenger eine „Unlogik“ auf. Heinemann schrieb damals, Mollath hätte seine Frau gewürgt bis zur Bewusstlosigkeit und dann getreten. Woher wollte die Richterin aber wissen, dass Petra M. getreten worden war? Ihre Informationen über die Misshandlungs-Szene bekam sie fast ausschließlich von Petra M. „Kann man etwas erinnern, wenn man bewusstlos ist?“ „Ich bin keine Rechtsmedizinerin“, entgegnet Heinemann. Allerdings Richterin.
Als solche hätte sie nicht nur plausibel argumentieren müssen, als solche weiß sie auch, wann es für sie gefährlich wird im Zeugenstand. Dass Mollath immer nur von den Schwarzgeldschiebereien sprechen wollte, die sie als Wahn abgetan hatte, daran kann sie sich erinnern. Auch, dass er, anders als sie, der Auffassung war, „vollkommen normal“ zu sein. Wie sie aber zu dem Schluss kam, er sei gemeingefährlich und gehöre in die Psychiatrie? „Ich. Weiß. Es. Nicht“, sagt sie immer wieder und betont jedes Wort wie ein bockiges Kind.
Kein Blick zurück, sie muss zum Flieger
Dass ihr Urteil zum Schluss von allen nur noch als „Urteilsentwurf“ bezeichnet wird, das stört sie nicht. Auch als Mollath sie – höflich wie immer – daran erinnert, dass er in Handschellen im Gerichtssaal sitzen musste, verzieht sie keine Miene. Kein Blick zurück auf den Mann, dessen Schicksal sie so geprägt hat, als sie den Saal verlässt. Keine Zeit, sie muss zum Flieger.
Richter Armin Eberl, der vor ihr vernommen wurde, saß deutlich länger im Zeugenstand. Der 54-jährige schlanke, große Mann mit türkisem Hemd hatte 2004 in der Ausgangsverhandlung angeordnet, Mollath in der Psychiatrie auf seinen Geisteszustand untersuchen zu lassen – gegen dessen Willen.
Die Wahrheitssuche scheitert auch bei ihm an seinen Gedächtnislücken. „Ich kann es wahrscheinlich noch eine Stunde probieren und da kommt nichts“, sagt Richterin Escher resigniert. Doch dann hebt Mollath die Hand und erzählt Eberl die gleiche Geschichte wie vor zehn Jahren. Dass er die Rollläden in seinem Haus nicht runterließ, weil er psychisch gestört sei, sondern, weil zwei Räume renoviert wurden. Dass Nachbarn beobachtet hätten, wie der Bruder seiner damaligen Frau ihn zusammen schlagen wollte und nicht umgekehrt. Eberl nickt immer wieder eifrig, deutet mit dem Zeigefinger auf Mollath. „Ja, genau“. Wenn es nicht so ernst wäre könnte man sagen, da schwelgen zwei in alten Erinnerungen.
Pünktlich verjährt
Weniger freundlich läuft die Befragung durch Mollaths Anwalt Strate ab. Er liest Eberl einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vor, nach dem „eine Unterbringung zur Beobachtung“ nicht erfolgen kann, „wenn der Beschuldigte nicht zustimmt“ wie im Fall Mollath. Das sei ihm als Jurist nicht bekannt gewesen?
„Mit absoluter Sicherheit nicht“, sagt Eberl. Das ist auch der Grund, warum das Ermittlungsverfahren, das Strate gegen ihn eingelegt hatte, abgewiesen wurde. Seit letzter Woche muss sich der Richter aber eh keine Sorgen mehr machen. Genau zum Prozessbeginn verjährte die ihm vorgeworfene Freiheitsberaubung.
Gegen Richter Brixner, der Mollath 2006 gegen seinen Willen einwies, könnte allerdings noch ermittelt werden. Ein guter Freund von Mollath hat auch schon Strafanzeige erstattet. Kurz war Brixner, der Mollath wie ein „Diktator“ zusammengebrüllt haben soll am Freitag schon im Gericht. Gesehen haben sich die zwei aber noch nicht, die Vernehmung wurde vertagt. Mollath findet das gar nicht schlecht. „Herrn Brixner sollte das Gericht viel Aufmerksamkeit schenken“, sagt er. Das könnte klappen. Bis jetzt hat noch keiner der Richter angekündigt, bald in den Urlaub zu müssen.
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