Modemacher kritisiert Merkel: Bürger Karl mag nicht mehr
Karl Lagerfeld „verabscheut“ Angela Merkel für ihre Flüchtlingspolitik. Er erwägt nun, seinen deutschen Pass zurückzugeben.
Aber jetzt, mit bald 85 Jahren, reicht es Karl Lagerfeld nicht mehr, schöne Frauen und Männer mit Ultrasonnenbrillen und Dobermännern in Szene zu setzen. Im französischen Magazin Le Point umreißt er auch seine Gefühlslage gegenüber der Kanzlerin seines Herkunftslandes. Er „verabscheue“ Angela Merkel wegen ihrer Flüchtlingspolitik, sagt er da. Mit ihrer Entscheidung aus dem Jahr 2015, die Dublin-Verordnung für Geflüchtete außer Kraft zu setzen, habe sie die AfD im Bundestag erst möglich gemacht. „Wenn das weitergeht, gebe ich die deutsche Nationalität auf.“ Er wolle nicht „Teil dieses Neonazi-Klubs sein“.
Voilà! Was für eine Analyse aus sicherer Entfernung. Schutzsuchende einzig als Problem zu betrachten ist bekanntlich eine Spezialität ebenjenes Klubs, dem anzugehören Karl Lagerfeld so dringend vermeiden möchte. Von vergleichbarer Güte war bereits seine Einlassung vor wenigen Monaten, nach dem Mord von Nazi-Deutschland an Millionen Juden könne die Bundesregierung heute nicht „Millionen der schlimmsten Feinde“ der Juden ins Land holen.
Nun also: Adieu, Allemagne! Anders als man vielleicht meinen mag, ist Lagerfeld kein französischer Staatsbürger. Vielmehr verfügt er über den bundesdeutschen Pass sowie den von Monaco. Herausragende Merkmale des Fürstentums sind drangvolle Enge, Steuerfreiheit sowie Lagerfelds Freundschaft mit Caroline von Monaco, die in Chanel-Kostümen einfach großartig ausschaut. Dort ist Lagerfeld also hochwillkommen. Aber kann er seine Staatsbürgerschaft tatsächlich einfach zurückgeben wie eine missglückte Seidenrobe an seine Schneiderinnen?
Die von Lagerfeld geschmähte Bundesregierung mag sich nach seiner Auffassung fahrlässig in eine Art Naziknechtschaft begeben – so weit, dass ihre Behörden nicht arbeiten würden, ist es in Deutschland aber nicht. Das Bundesverwaltungsamt weiß Rat für Leute wie ihn.
Da er bereits über einen zweiten Pass verfügt und für ihn die Wehrpflicht nicht mehr gilt, könnte Bürger Karl die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit problemlos beantragen. Die Beamten sagen auch, wo: „Wenn Sie im Ausland leben, senden Sie Ihren Antrag an das Bundesverwaltungsamt, am besten über die zuständige Deutsche Botschaft.“ In Paris wäre das dann in der Rue Marbeau Nummer 24.
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