Mobilfunktarife für MigrantInnen: Kleingedrucktes nur auf Deutsch
Ethnomobilfunkanbieter locken MigrantInnen mit Angeboten in deren Muttersprachen. Bei Beschwerden nehmen sie das nicht so ernst.
Wenn es dann aber zum Kundenservice oder den allgemeinen Geschäftsbedingungen kommt, nehmen die Firmen ihre Transnationalität nicht mehr so ernst – zu Lasten der VerbraucherInnen, besagt eine Studie der Verbraucherzentralen Berlin, Hamburg und Bremen.
Sie haben über 2000 der rund 6,2 Millionen Menschen mit türkischem oder russischen Migrationshintergrund zu ihren Beschwerden im Mobilfunk befragt. 1,3 Millionen von ihnen nutzen einen Ethnomobilfunktarif.
„Die Firmen bieten AGBs und Preislisten nur auf Deutsch an, diese enthalten aber oft elementare Informationen für die VerbraucherInnen“, sagte Čiçek Bacik, Leiterin des Projekts “Migranten und Verbraucherschutz in digitalen Märkten“ der Verbraucherzentrale Berlin. Sie fordert deshalb, dass die Dokumente, die wichtig für einen Vertragsschluss sind, auch auf den Werbesprachen zur Verfügung stehen.
Keine Dokumentation von Beschwerden
Die Studie besagt auch, dass die Mobilfunkanbieter Beschwerden von MigrantInnen oft übergehen. Rund 70 Prozent der Befragten beschweren sich telefonisch bei den Unternehmen. Da das nicht dokumentiert wird, behaupten Firmen häufig, dass die Beschwerden nie eingegangen wären.
„Viele MigrantInnen berichten uns, dass das Servicepersonal zwar die jeweilige Landessprache spricht, oft aber über zu wenig Fachwissen verfügt,“ ergänzt Bacik. Es gäbe zwar kompetentes Personal, dieses spräche aber dann häufig nur deutsch.
Ethnomobilfunkanbieter bedienen sich auch der Tricks, die Anbieter für den Raum Deutschland immer wieder verwenden, sagt die Verbraucherzentrale Berlin. So hätten Mobilka und Star Rossija mit Angeboten für Gespräche nach Russland für 1ct/min geworben. Dass für jede Verbindung zusätzlich 15ct berechnet wurden stand auf einer schwer zugänglichen – deutschen – Preisliste.
Ay Yildiz warb für günstige Roaminggebühren in der Türkei – aber nur dann, wenn mindestens ein Anruf pro Monat in das deutsche E-Plus-Netz ging und auch nicht bei Aufenthalten von mehr als einem Monat. Die Zusatzinformationen standen auch hier nur in den deutschen Preislisten.
Die Verbraucherzentrale Berlin hat Ay Yildiz deshalb erfolgreich abgemahnt. „Uns ist es wichtig, dass die Rechtsvorschriften für alle VerbraucherInnen in Deutschland eingehalten werden,“ sagte Eva Bell, Leiterin der Verbraucherzentrale Berlin. „Egal, welche Sprache sie sprechen.“
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