: Mitgefühl für Naziverbrecher
betr.: „Mohnhaupt kommt frei“, „Kriterien: erfüllt“, taz v. 13. 2. 07
Die Berufschristen Stoiber und Beckstein fordern Reue und Entschuldigung von der Exterroristin Mohnhaupt, die ja nur 24 Jahre in Haft verbrachte. Da fallen mir sofort die Visagen der rundlichen Biedermänner im Frankfurter Auschwitz-Prozess von 1964 ein.
Hinter dicken Sonnenbrillen und mit ihren Aktentaschen nach Fernsehkameras schlagend, saßen dort die SS-Massenmörder, die Zigtausende von Kindern und Frauen in die Gaskammern getrieben oder fließbandmäßig Insassen mit einem Stich ins Herz „abgespritzt“ hatten, und machten sich grinsend und feixend über die weinenden Zeugen lustig. Reue und Entschuldigung? Von wegen! Natürlich nur die Pflicht getan, „Befehlsnotstand“, „Putativnotwehr“: Für solche Mörder hat das deutsche Rechtswesen immer Entschuldigungen parat und zeigt Mitgefühl. Hauptangeklagter Robert Mulka, der Adjutant von KZ-Komandant Höss, der natürlich nie etwas von Vergasungen wusste, obwohl sein Büro neben den Krematorien lag, wurde nach drei Jahren Gefängnis aus „gesundheitlichen Gründen“ entlassen. MARTIN SHIVE, München