■ Mit dem Atomausstieg auf du und du: Grundlagenforschung
Berlin (taz ) – In der Auseinandersetzung über den AKW- Ausstieg und die Laufzeiten der Atomanlagen hatte sich die außerparlamentarische Anti- AKW-Bewegung zuletzt auf Tauchstation begeben. Jetzt melden sich die AKW-GegnerInnen der ersten Stunde zurück. Der AKW-Betrieb in der Bundesrepublik ist nach der gültigen Rechtsprechung illegal, lautet das Fazit eines Buches, daß die Bürgerinitiative Umweltschutz (BIU) aus Hannover herausgegeben hat.
Darin geben die AutorInnen unter anderem einen Überblick über die wichtigsten juristischen Entscheidungen zum AKW- Betrieb der letzten 25 Jahre. Besonderes Augenmerk legen sie dabei auf die Bundesverfassungsgerichtsurteile zu Kalkar 1978 und Mülheim-Kärlich 1979. Demnach ist der AKW- Betrieb nur genehmigungsfähig, wenn ein Schaden für Leben, Gesundheit und an Sachgütern praktisch ausgeschlossen werden kann. Weil die in der Deutschen Risikostudie Kernkraftwerke bei ca. einem Prozent veranschlagte Wahrscheinlichkeit einer Kernschmelze in deutschen AKW zeige, daß ein Ausschluß dieser Gefahren nicht gegeben sei, folgern die AutorInnen, sei die sofortige Abschaltung der Atomanlagen streng nach dem Gesetz zwingend. Dabei sind sie realistisch genug zu erkennen, daß die Atomanlagen nicht einfach per Gerichtsbeschluß abgeschaltet werden können.
Dafür weisen sie noch einmal auf die Ende der 70er Jahre einsetzende Wechselwirkung zwischen den an Härte zunehmenden Anti-AKW-Protesten, den AKW-kritischen SPD-Parteitagsbeschlüssen und entsprechenden Gerichtsurteilen hin – und arbeiten heraus, daß ein solches Szenario nicht der Vergangenheit angehören muß.
Mit der Diskussion um die Entwicklung eines standortunabhängigen Europäischen Druckwasserreaktors (EPR), mit dem auch nach dem Auslaufen der heutigen Kraftwerke die Kernenergie-Option aufrechterhalten werden soll, erweitern sie darüber hinaus das Themenspektrum um einen in Anti- AKW-Kreisen zu Unrecht oft vernachlässigten Aspekt. Peter Nowak
Auch zu bestellen über: Bürgerinitiative Umweltschutz e. V. Tel.: 0511/443303, Fax: 0511/440579
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