: Mit Sozialhilfe zur Hochzeit fahren
Wenn ein Sozialhilfeempfänger mit der Bahn zur Hochzeit seines Bruders fährt, muss der Staat das Ticket bezahlen. Das geht aus einem jetzt bekannt gewordenen Eilentscheid des Verwaltungsgerichts Göttingen hervor. Die Richter der 2. Kammer gaben damit einem Behinderten aus Hann. Münden (Kreis Göttingen) Recht und verwarfen die von der Stadt erhobenen Einwände. Hochzeitsfeiern mit engsten Verwandten seien kein alltägliches, sondern ein einmaliges und besonderes Ereignis, hieß es zur Begründung. Ein Sozialhilfeempfänger könne nicht verpflichtet werden, die „einmaligen Sonderkosten“ aus eigener Tasche zu begleichen. Die Stadt Hann. Münden müsse die preisgünstigste Reisemöglichkeit zum Ziel ermitteln und die Fahrt finanzieren (Az.: 2 B 2350/99). dpa
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen