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Mit Sozialhilfe zur Hochzeit fahren

Wenn ein Sozialhilfeempfänger mit der Bahn zur Hochzeit seines Bruders fährt, muss der Staat das Ticket bezahlen. Das geht aus einem jetzt bekannt gewordenen Eilentscheid des Verwaltungsgerichts Göttingen hervor. Die Richter der 2. Kammer gaben damit einem Behinderten aus Hann. Münden (Kreis Göttingen) Recht und verwarfen die von der Stadt erhobenen Einwände. Hochzeitsfeiern mit engsten Verwandten seien kein alltägliches, sondern ein einmaliges und besonderes Ereignis, hieß es zur Begründung. Ein Sozialhilfeempfänger könne nicht verpflichtet werden, die „einmaligen Sonderkosten“ aus eigener Tasche zu begleichen. Die Stadt Hann. Münden müsse die preisgünstigste Reisemöglichkeit zum Ziel ermitteln und die Fahrt finanzieren (Az.: 2 B 2350/99). dpa

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