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■ Mit Sonderabfällen auf du und duGift- oder Plastikmüll

Berlin (taz) – Ende Oktober hat Greenpeace im Libanon 36 Container mit rund 750 Tonnen Plastikmüll aufgefunden. Den Plastikabfall hatte eine deutsche Firma von Philippsburg in den Libanon exportiert. Fouad Hamdan, Greenpeace-Campaigner, sprach damals nach Inaugenscheinnahme des Containerinhalts von „Sondermüll, für den es im Libanon keine Entsorgungseinrichtung gibt“. In den Medien war in den folgenden Tagen vom Giftmüllexport nach Libanon die Rede.

Doch mit dem Begriff Giftmüll ist das so eine Sache. Juristisch gibt es ihn nämlich nicht. Unstrittig ist, daß in den 36 Containern sowohl geschredderter als auch gepreßter Plastikmüll zu finden ist. In vielen Fällen sind ehemalige Plastikbehälter mit Resten von Kosmetika und Kunstdünger verunreinigt. Der bunte Mix mache ein Recycling schwierig, schloß Ende Oktober die angesehene französische Consultingfirma Tredi. Im Libanon gebe es keine Anlagen zum Recycling des Materials. Eine Verbrennung komme wegen des PVC-Anteils nicht in Frage.

In den folgenden Wochen stritten sich deutsche und libanesische Stellen, Firmen und Umweltschützer um die Relevanz des Müllfundes. Letztlich ging es um zwei Fragen. Erstens: Handelt es sich bei den verunreinigten Plastikabfällen um gefährliche Abfälle nach der Basler Müllkonvention. Dann war der Export aus der EU illegal. Und zweitens: Wer hat den Transport veranlaßt, wer kann also haftbar gemacht werden?

Das Hamburger Ökopol Institut hat an Hand der vorliegenden Gutachten den Plastikmüll klassifiziert. Ökopol stellt fest, daß der Plastikabfall als Recyclinggut für einen Export außerhalb der EU nicht in Frage kommt. Die EU hat wiederverwertbaren Müll juristisch in drei Gruppen eingeteilt, die sich auf einer grünen, gelben oder roten Liste finden. Nur Müll auf der grünen Liste darf ohne Genehmigung außerhalb der EU verbracht werden. Der verunreinigte Kunststoffabfall im Libanon falle nicht in die grüne Kategorie. Das zuständige Umweltministerium in Stuttgart will jetzt herausfinden, wer den Transport veranlaßt hat, wer also für den Rücktransport aufkommen muß. Solange soll der Müll in Beirut bleiben. ten

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