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Mit CD ab durch die Mitte

Bonn (taz) - Verkehrssünder aller Länder tummeln sich fröhlich in Bonn: allein 1989 haben dort Diplomaten insgesamt 10.022 mal gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen. Das sind, wie die Stadt in einer gestern veröffentlichten Statistik bejammert, 553 Verstöße mehr als im Jahr davor. Wer ein Auto mit CD-Schild fährt, kann aber für solche Delikte nicht belangt werden. Er darf ungestraft im Halteverbot parken und selbst wenn er entgegengesetzt in eine Einbahnstraße fährt oder eine Ausfahrt blockiert, kann er nicht zur Kasse gebeten werden.

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