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Milliardenvergleich im VW-SkandalVergleichsweise gut für alle, sagt VW

Ein Gericht hat zugestimmt, dass VW als Konsequenz aus dem Abgas-Skandal knapp 15 Milliarden Dollar zahlt. Der VW-Anwalt gesteht die Verantwortung der Firma ein.

VW-Schaufenster in Boston Foto: dpa

San Francisco afp | Im Abgas-Skandal hat ein US-Gericht dem ausgehandelten Milliardenvergleich von Volkswagen mit den US-Behörden grundsätzlich zugestimmt. Das Gericht gebe seine vorläufige Zustimmung, da es „enorme Anstrengungen“ gegeben habe, um eine Reihe von Zielen zu erreichen, erklärte der US-Bundesrichter Charles Breyer am Dienstag in San Francisco. Der Autobauer hatte sich Ende Juni zur Zahlung von 14,7 Milliarden Dollar (rund 13,3 Milliarden Euro) bereit erklärt.

Eine endgültige Gerichtsentscheidung soll bis zum 18. Oktober fallen, wie Breyer mitteilte. Seine Zustimmung ist notwendig, damit der Deal wirksam wird. Der größte Teil des Geldes – gut zehn Milliarden Dollar – ist für die Entschädigung von Besitzern manipulierter Dieselautos vorgesehen. Weitere Milliarden sollen in einen Fonds für die Bekämpfung der Luftverschmutzung fließen sowie in die Entwicklung von Infrastruktur und Werbung für emissionsfreie Fahrzeuge.

Der Richter Breyer vorliegende Plan bezieht sich nur auf die rund 480.000 von der Dieselaffäre betroffenen Fahrzeuge mit Zwei-Liter-Motoren, und zwar um die Modelle Beetle, Golf, Jetta, Passat und Audi A3. Die ebenfalls betroffenen rund 80.000 Dieselwagen mit Drei-Liter-Motoren sind nicht abgedeckt. Außerdem laufen parallel strafrechtliche Ermittlungen des US-Justizministeriums gegen den Konzern.

Laut dem Deal werden die Autobesitzer die Wahl haben, ihre Wagen an VW zu dem Wert zurückzuverkaufen, den diese im September 2015 hatten, oder sie kostenlos umrüsten zu lassen. In jedem Fall erhalten sie eine Entschädigung von bis zu 10.000 Dollar. Die betroffenen Autobesitzer können noch bis zum 16. September ihre Ansprüche geltend machen, müssen dann aber noch nicht entscheiden, ob sie ihr Fahrzeug verkaufen oder umrüsten lassen wollen.

In dem Vergleich wurde zudem festgelegt, dass die von VW zurückgekauften Autos weder in den USA noch in einem anderen Teil der Welt wieder verkauft werden dürfen, ohne vorher technisch umgerüstet worden zu sein. Richter Breyer betonte, dies sei ein „wesentlicher Bestandteil“ der außergerichtlichen Einigung, da es eine „besondere Verantwortung“ gebe sicherzustellen, dass „wir nicht Umweltprobleme schaffen, indem wir sie hier lösen“.

Bei der Anhörung erklärte der VW-Anwalt Robert Giuffra, der Autobauer übernehme die Verantwortung „für das, was hier passiert ist“. Der Vergleich sei „gut für die Verbraucher, gut für die Umwelt“, aber auch „gut für Volkswagen“. Er ermögliche es dem Konzern, ein neues Kapitel aufzuschlagen, erklärte Giuffra.

Volkswagen teilte in Wolfsburg mit, es wisse das „konstruktive Bemühen aller Parteien“ sehr zu schätzen. Die Parteien seien davon überzeugt, dass das angestrebte Vergleichsprogramm „eine faire, verantwortungsbewusste und angemessene Lösung für die betroffenen Kunden von Volkswagen und Audi darstellt“.

Volkswagen will Gerichtsverfahren über die Entschädigungen in den USA unbedingt vermeiden, da diese auf noch weit höhere Kosten für den Konzern hinauslaufen könnten. Parallel wird Volkswagen auch in Deutschland und anderen Ländern wegen der Manipulation der Abgaswerte mit Klagen überzogen. Vor dem Landgericht Braunschweig war Volkswagen im November von fast 300 Aktionären auf mehr als drei Milliarden Euro verklagt worden.

VW hatte im September 2015 auf Druck der US-Behörden zugegeben, weltweit in rund elf Millionen Diesel-Fahrzeuge unterschiedlicher Marken des Konzerns eine illegale Software eingebaut zu haben. Das Programm reduziert den Ausstoß von schädlichen Stickoxiden bei standardisierten Tests.

Analysten gehen davon aus, dass der Abgas-Skandal Volkswagen letztlich 20 bis 30 Milliarden Euro kosten könnte. Ihrer Ansicht nach könnte der Konzern dies aber verkraften. Dank hoher Reserven und Kreditoptionen könnte Volkswagen demnach bis zu 50 Milliarden Euro ausgeben, ohne sich aus Geschäftsfeldern zurückzuziehen.

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