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Milde Strafe

Einem 25jährigen Rechten, der wegen Veröffentlichung von Fotos mit Hakenkreuzen und SS-Runen in einer Illustrierten zu neun Monaten Gefängnis verurteilt worden war, hat das Landgericht gestern ein Aussetzen der Strafe zur Bewährung zugebilligt. Die Berufungsinstanz setzte sich über den Antrag des Staatsanwalts hinweg, der zur Verteidigung der Rechtsordnung eine Bestätigung des spektakulären Urteils des Amtsgerichts Tiergarten vom 24. März 1994 beantragt hatte. Zum ersten Mal war damals eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung für einen nicht Vorbestraften in einem Verfahren mit politischem Hintergrund verhängt worden.

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