: Migrantenquote vom Tisch
Mehr Vielfalt im öffentlichen Dienst: Nach einigem Streit hat der Senat nun eine gemeinsame Idee
Im öffentlichen Dienst Berlins wird es auch in Zukunft keine feste Quote für Menschen mit Migrationshintergrund geben. Nach einigem Streit in der rot-rot-grünen Koalition über einen entsprechenden Vorstoß von Integrationssenatorin Elke Breitenbach erzielten die Linke-Politikerin und Innensenator Andreas Geisel (SPD) am Freitag eine Einigung. Statt einer festen Quote sollen im neuen Partizipations- und Migrationsgesetz nun „auf der Grundlage von Datenerhebungen auf freiwilliger Grundlage Förderpläne und Zielvorgaben für alle öffentlichen Stellen des Landes Berlin“ eingeführt werden.
„Bei der Besetzung von Stellen und Ausbildungsplätzen sollen Menschen mit Migrationshintergrund in besonderem Maße berücksichtigt werden, um ihren Anteil auf allen beruflichen Ebenen mindestens entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung Berlins abzubilden“, erklärten beide Senatoren weiter. „Dafür sind verbindliche Regelungen bei Stellenausschreibungen vorgesehen, sodass mehr Menschen mit Migrationsgeschichte gezielt geworben und angesprochen werden.“
Breitenbach hatte in einem Gesetzentwurf das Ziel formuliert, dass es in der Berliner Verwaltung ähnlich viele Menschen mit ausländischen Wurzeln geben soll wie in der Bevölkerung. Derzeit wird ihr Anteil in den Landesbehörden auf 12 Prozent geschätzt – in der Berliner Bevölkerung liegt er bei 35 Prozent. Nach Breitenbachs Vorstellungen sollten die Betreffenden bevorzugt eingestellt werden, wenn sie gleich gut qualifiziert sind und die Quote noch nicht erreicht ist.
Wirbel in der Koalition
Der Vorstoß vor knapp drei Wochen, mit dessen Umsetzung Berlin bundesweit Neuland beschritten hätte, hatte für erheblichen Wirbel auch innerhalb der Koalition gesorgt. Geisel hatte eine solche Quote für die SPD als verfassungswidrig abgelehnt. Auch die Opposition und der Beamtenbund hatten die Pläne kritisiert.
Geplant ist den Angaben zufolge nun auch der Aufbau einer Fachstelle im Bereich Integration/Migration. Sie soll „die fachliche Ausrichtung der Verwaltungen auf die Vielfaltsgesellschaft begleiten“, so Geisel und Breitenbach. „Die Landes- und Bezirksbeauftragten für Partizipation und Integration sowie der Landesbeirat für Partizipation und Integration werden gestärkt, die Beiräte in den Bezirken gesetzlich verankert“, erklärten sie weiter. Für die Belange der Roma und Sinti werde ein Beirat eingerichtet.
„Wir wollen unsere Berliner Vielfaltsgesellschaft auch im öffentlichen Dienst abbilden. Mit der jetzt erzielten Einigung kommen wir dem einen großen Schritt näher, sagte Geisel. „Ich bin froh, dass wir in konstruktiven Gesprächen zu einem verfassungskonformen und rechtsicheren Entwurf gekommen sind.“
Nach der Beschlussfassung im Senat wird der Rat der Bürgermeister an dem Gesetzesentwurf beteiligt. Dann geht die Novelle in das Abgeordnetenhaus, wo sie noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden soll. (dpa)
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