: Mietverhältnisse
■ betr.: „Entwicklungshilfe mit Strohmännern“, taz vom 26.5.94
In Ihrem Artikel unterstellen Sie, das BMZ habe davon gewußt, daß die FNS faktisch Eigentümer eines Gebäudes gewesen sei und deshalb unberechtigterweise vom BMZ Mietzuschüsse erhalten habe. Dies ist nicht richtig. Aus dem Mietvertrag, der dem BMZ vorlag und der die Grundlage unserer Zuschußgewährung bildete, ging eindeutig hervor, daß das Instituto Progreso Social e Democracia (IPSD) als Vermieter auch Eigentümer der Mietsache war.
Auch bei Mietverhältnissen in Deutschland deckt die Mietzahlung üblicherweise Kosten des Vermieters. Nichts anderes hat Regierungsdirektor Huber Ihnen gegenüber auf Anfrage erklärt. Wolfgang Kanera,
Pressesprecher des BMZ, Bonn
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen