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Mietrecht für Vermieter

Bonn (dpa) - CDU/CSU und FDP haben im Bundestag klargestellt, daß sie die von SPD und Grünen verlangte Ausweitung des Mieterschutzes wie zum Beispiel durch schärfere Begrenzungen des Mietenanstiegs nicht mitmachen wollen. In der Koalition ist aber umstritten, ob es nicht doch noch zu Korrekturen im Mietrecht kommen kann. Während der wohnungspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Walter Hitschler, generell „Hände weg vom Mietrecht“ forderte, unterstützte der Abgeordnete Norbert Geis (CSU) den bayerischen Vorschlag, bei Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen die Kündigungssperrfristen zugunsten der Mieter in Gebieten mit starker Wohnungsnachfrage von drei auf sieben Jahre auszudehnen. Der Gesetzentwurf der Grünen zur Änderung des Mietrechts wurde an die Ausschüsse überwiesen. Dem Entwurf zufolge soll die ortsübliche Vergleichsmiete am freien Wohnungsmarkt nicht länger aus den „überdurchschnittlich hohen Mieten“ der letzten drei Jahre abgelesen werden, sondern aus den Mieten aller bestehenden Mietverhältnisse. Erhöhungen sollten nicht mehr bis 30, sondern nur bis 15 Prozent innerhalb von drei Jahren möglich sein. Der Mietspiegel sollte nur noch um 15, nicht mehr um 50 Prozent überschritten werden dürfen.