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MietpreisbremseBundesregierung will Verlängerung bis 2029

Die FDP hat sie über Jahre verschleppt, kommt sie nun doch? Die Bundesregierung will die Mietpreisbremse verlängern. Auch die Länder machen Druck.

Mietpreisbremse: Bezahlbarer Wohnraum ist das große soziale Thema Foto: Marijan Murat/dpa

Berlin reuters/dpa/epd | Die rot-grüne Bundesregierung will am Mittwoch eine Verlängerung der Mietpreisbremse auf den Weg bringen, die von der FDP über viele Monate verschleppt worden war. Der am Dienstag der Nachrichtenagentur Reuters vorliegende Gesetzentwurf von Justizminister Volker Wissing sieht eine Fortschreibung bis Ende 2029 vor – und damit ein Jahr länger, als unter seinem Vorgänger Marco Buschmann (FDP) vor dem Bruch der Koalition vereinbart.

Auch der Stichtag für die Ausnahmeregelung im Neubau wird um fünf Jahre verschoben. Die Mietpreisbremse soll demnach nicht für Wohnungen gelten, die nach dem 1. Oktober 2019 erstmals genutzt und vermietet wurden. Ein Sprecher des Ministeriums bestätigte, dass dies auf der Kabinettstagesordnung stehe.

Die SPD rief die Union auf, dem Vorhaben noch vor der Bundestagswahl am 23. Februar zu einer Mehrheit zu verhelfen. „Die Union darf sich nicht hinter Wahlkampfrhetorik verstecken“, sagte SPD-Mietrechtsexpertin Zanda Mertens, „sie muss jetzt zeigen, dass ihr der Schutz der Mieterinnen und Mieter wichtiger ist als parteipolitische Taktik.“ Die SPD-Fraktion werde aus Verfahrensgründen einen Entwurf der Fraktionen im gleichen Wortlaut des Kabinettbeschlusses in den Bundestag einbringen. „Damit können wir sicherstellen, dass die Mietpreisbremse noch rechtzeitig verlängert wird“, so Martens.

Hintergrund ist, dass der Bundesrat bei Gesetzesinitiativen der Bundesregierung vier Wochen Zeit für eine Stellungnahme hat. Dieses Verfahren würde laut SPD zu lange dauern, um die Mietpreisbremse noch vor der Wahl zu verlängern.

Ohne Preisbremse droht noch mehr Mietenwahnsinn

Ohne Bundesgesetzgebung dürfen die Länder ihre Regelungen zur Mietpreisbremse nicht über 2025 hinaus verlängern. Dann könnten die Mieten noch deutlicher steigen. Die Mietpreisbremse regelt, dass die Miete bei der Neu- und Wiedervermietung die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 Prozent übersteigen darf. Das gilt nicht für Neubauten, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden, und zudem nur in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten. Diese Gebiete müssen von den jeweiligen Landesregierungen festgelegt werden.

Mieterbund, Gewerkschaften und Städtetag hatten die rot-grüne Minderheitsregierung und die Opposition vorige Woche aufgefordert, eine Verlängerung vor der Bundestagswahl zu beschließen. Derzeit gilt die Preisbremse in 13 von 16 Ländern.

Druck aus den Ländern

Niedersachsen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und weitere Länder setzen sich mittlerweile auch über den Bundesrat für eine Verlängerung der Mietpreisbremse ein. Das Schweriner Landesbauministerium drängt auf eine kurzfristige Einbringung eines Gesetzentwurfs durch den Bundesrat. Und auch Niedersachsens Landesregierung setzt sich mit einer Bundesratsinitiative für eine Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 ein.

Niedersachsens Bauminister Olaf Lies sagte, die Mietpreisbremse sei ein Instrument, um zumindest rasante Preissteigerungen zu vermeiden. „Sie hilft Mietern, die umziehen müssen, denn gerade in angespannten Märkten kann es passieren, dass die Kosten schnell davongaloppieren“, sagte der SPD-Politiker. In Niedersachsen ist der Wohnungsmarkt laut einem Gutachten von Dezember 2023 in 57 Städten und Gemeinden angespannt. Zuvor waren lediglich 18 Kommunen im Land so eingestuft worden.

„Das Aus der Koalition darf kein Aus der Mietpreisbremse sein. Ohne Mietpreisbremse fehlt den Mieterinnen und Mietern in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt ein wichtiges Mittel, um gegen überhöhte Mieten vorzugehen“, erklärte auch Hamburgs Wohnsenatorin Karen Pein (SPD) laut Mitteilung der Hamburger Wohnbehörde von Dienstag.

„Wir haben deswegen beschlossen, zum Schutz der Mieterinnen und Mieter einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 in den Bundesrat einzubringen. Niemand sollte überhöhte Mieten zahlen müssen, weder in Hamburg noch in den anderen Ländern.“

Drohende Verdrängung

Mecklenburg-Vorpommerns Bauminister Christian Pegel erklärte: „Die Mietpreisbremse schafft keinen neuen Wohnraum, aber sie ist ein Instrument zum Schutz von Mieterinnen und Mietern vor explosionsartigen Mietsteigerungen.“ In MV gebe es weiterhin angespannte Wohnungsmärkte in den Universitätsstädten Rostock und Greifswald und in einigen Tourismusorten.

„Ein Auslaufen der Mietpreisbremse zum Jahresende 2025 würde zu einem Anstieg der Wiedervermietungsmieten führen. Gekoppelt mit den hohen Energie- und Lebenshaltungskosten würde dies insbesondere Menschen mit niedrigem und zunehmend auch mittleren Einkommen aus ihren angestammten Stadtvierteln verdrängen“, sagte Pegel. Das betreffe vor allem Familien mit Kindern.

Ähnliche Worte kamen von Hamburgs Verbraucherschutzsenatorin Anna Gallina (Grüne): „Ohne Mietpreisbremse werden Neuvertragsmieten noch stärker steigen. Das würde nicht nur Menschen mit niedrigem Einkommen, sondern auch die Durchschnittsverdienerinnen und -verdiener bei der Wohnungssuche sehr hart treffen, warnte sie. Das Thema dürfe auch nach dem Bruch der Ampel-Koalition „nicht unter die Räder geraten. Bezahlbarer Wohnraum ist und bleibt das große soziale Thema.“

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