Miethai & Co.: Wassergeld
Über Kosten und Umlagen ■ Von Achim Woens
Unter ungünstigen Umständen kann die Verteilung der Kosten für Wasser und Sielgebühren zu ungerechten Ergebnissen führen. Ist ein Großteil der Wohnungen im Haus stark überbelegt (weniger als 20 Quadratmeter pro Person), so führt die Umlage nach Quadratmetern in der Regel zu einer ungerechten Verteilung für alleinwohnende MieterInnen.
Solange der Einzelverbrauch noch nicht mit Wasseruhren festgestellt werden kann und die Kostenumlage nach Quadratmetern mietvertraglich vereinbart wurde, muß diese Ungerechtigkeit in bestimmten Grenzen hingenommen werden. Die Schmerzgrenze ist dann erreicht, wenn das Ergebnis als grob unbillig anzusehen ist. Sind beispielsweise fast alle Wohnungen im Haus überbelegt, kann das dazu führen, daß ein/e EinzelmieterIn die Kosten für etwa 150 Kubikmeter Wasser aufgebrummt bekommt. (1 cbm Wasser/Siel kostet zur Zeit etwa 7,60 Mark). Da der Durchschnittsverbrauch für eine Person bei etwa 50 Kubikmeter jährlich liegt, läge in diesem Fall die Ungerechtigkeit klar auf der Hand. Der Vermieter könnte dann zu einer Umstellung des Abrechnungsmodus gezwungen werden.
Bei genauem Hinsehen ist das aber selten der Fall. Der Einbau von Wasserzählern wäre hier die beste Lösung. Viele Vermieter sperren sich jedoch aus finanziellen Gründen dagegen, obwohl die Kosten nach Paragraph 3 Miethöhegesetz als Mieterhöhung umgelegt werden können. Die Hamburger Bauordnung schreibt den Einbau von Wasseruhren zwar vor, läßt den Vermietern allerdings bis zum Jahr 2004 Zeit. Es kann sich lohnen, dem Vermieter – mit Hinweis auf diese Frist – vorzuschlagen, den Einbau vorzuziehen und damit auch etwas zum Umweltschutz beizutragen.
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