Miethai & Co.: Heizkosten
■ Wer zahlt bei Umzug? Von Achim Woens
Bei einem Umzug müssen die Heizkosten auf Nach- und Vormieter verteilt werden. Der verbrauchsunabhängige Teil (meist 50 Prozent) muß nach der „Gradtagszahlentabelle“aufgeteilt werden. Diese enthält Erfahrungswerte darüber, welcher Anteil der Jahresheizenergie im Sommer (April bis September etwa 19 Prozent) und im Winter (81 Prozent) verbraucht wird.
Für den verbrauchsabhängigen Teil der Kosten dagegen muß eine Zwischenablesung vorgenommen werden. Allerdings sind hier beim Einsatz von Verdunster-Röhrchen einige Schwierigkeiten zu beachten. Denn die ausziehenden MieterInnen sind wegen der sogenannten Kaltverdunstungsvorgabe im Vorteil, da die Röhrchen über die Nullmarkierung hinaus gefüllt sind. Die Flüssigkeit verdunstet nämlich auch bei abgestelltem Heizkörper in geringem Umfang weiter. Diese „kostenlosen“Striche sind in der Regel verbraucht, wenn die neuen MieterInnen einziehen. Dies kann vom Abrechnungsunternehmen computergesteuert berücksichtigt werden, was dann auf der Abrechnung deutlich gemacht werden muß. Auf der Abrechnung erscheinen dann beim Alt-Mieter mehr als die abgelesenen Striche und beim Neu-Mieter weniger.
Dieses Verfahren versagt aber, wenn der Ausziehende nur kurz in der Wohnung gewohnt hat und nicht mal die Kaltverdunstungsvorgabe verbraucht hat. Die Abrechnungsunternehmen haben vereinbart, daß auch der verbrauchsabhängige Kostenteil nach der Gradtagszahlenmethode berechnet werden soll. Also immer dann, wenn die ausziehenden MieterInnen nach Gradtagen weniger als 40 Prozent der Heizperiode in der Wohnung gewohnt haben. Also etwa von Anfang Januar bis Mitte März, was nur 38,5 Prozent wären.
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