Miethai & Co.: Einbauten
■ Was passiert mit Einbauküche Von Christine Kiene
Viele MieterInnen übernehmen beim Einzug gegen eine Abstandszahlung Einbauten des Vormieters, wie z.B. eine Einbauküche oder einen Teppichboden. Wenn sie aus der Wohnung ausziehen wollen, stellt sich häufig die Fage, was mit diesen Einbauten passieren soll.
Für diese Einbauten gelten die gleichen Regeln wie für selbst vorgenommene Einbauten. Wenn es keine ausdrücklichen vertraglichen Vereinbarungen zwischen Vormieter und Vermieter gab, müssen die MieterInnen die Einbauten beim Auszug ausbauen und mitnehmen und den ursprünglichen Zustand auf eigene Kosten wiederherstellen.
Dies kann unter Umständen teuer werden. So müssen Holzdielen, wenn auf ihnen ein Teppichboden verklebt worden ist, von sämtlichen Kleberesten befreit werden. Kompliziert kann sich der Rückbau auch bei Einbauküchen gestalten.
Nur ausnahmsweise brauchen bauliche Veränderungen der Mieterin beim Auszug nicht beseitigt werden: Etwa wenn bauliche Veränderungen vorgenommen wurden, um die Mieträume überhaupt erst in den vetragsgemäßen Zustand zu versetzen; oder wenn deren Rückbau eine sinnlose Maßnahme darstellen würde, weil die Wohnung eine eklatante Verschlechterung erleiden würde.
Mieterinnen haben keinen Anspruch darauf, daß sie oder der Vermieter NachmieterInnen suchen, an die vorhandene Einbauten gegen Abstandszahlung weiterverkauft werden können.
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